Full text : Die Heimarbeit im Kriege

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gelehnt.  Es  brach  darauf  der  Streik  von  20  000—80  000  Arbeitern
ans.
Am  19.  Februar  1895  wurde  vor  dem  Berliner  Gewerbegericht ­
  als  Einigungsamt  verhandelt.  Man  einigte  sich  im  Prinzip
auf  einen  Vergleich,  wonach  der  Streik  abgebrochen  wurde  und  dem
Einigungsamt  nach  Ermittelung  der  notwendigen  Unterlagen  die
Errichtung  eines  Minimallohntarifes,  falls  erforderlich  durch
Schiedsspruch  auf  Grund  einer  12/4.  prozentigen  Lohnerhöhung  aufgetragen ­
  wurde.  Um  diesen  Tarif  herbeizuführen,  bedurfte  es  der
sechsmonatigen  Tätigkeit  eines  Arbeitgeberbeisitzers.  Es  wurden
von  ihm  700  interessierte  Personen  hauptsächlich  behufs  einer  Enquete ­
  über  die  tatsächlich  gewährten  Löhne,  protokollarisch  vernomnien.
  Die  Konfektionäre  lehnten  damals  den  Schiedsspruch
des  Einigungsamts  unter  der  Begründung  ab,  daß  der  ihnen  empfohlene ­
  Tarif  nicht  durchführbar  sei.  Um  sich  nichts  zu  vergeben,
sahen  die  Arbeiter  sich  ebenfalls  zur  Ablehnung  veranlaßt.
Die  Erhebungen  vor  dem  Gewerbegericht  Berlin  haben  ein
deutliches  Bild  von  den  ungesunden  Verhältnissen  der  Heimarbeiter
gegeben.  Die  Kaiserliche  Verordnung  vom  31.  Mai  1897  für  die
Kleider-  und  Wäschekonfektion  besserte  zwar  die  allgemeinen  Arbeitsbedingringen, ­
  kümmerte  sich  aber  nicht  um  die  eigentliche  Heimarbeit. ­
  Diese  fand  erst  Berücksichtigung  im  Kinderschutzgesetz  vom
80.  März  1903.  Von  da  ab  wurde  der  Heimarbeit  regere  Beachtung ­
  geschenkt,  namentlich  seit  den  1906  in  Berlin  und  Frankfurt
veranstalteten  Heimarbeiterausstellungen.
In  der  Hauptsache  sind  die  Arbeiter  bisher  aus  ihre  Selbsthilfe
angewiesen  gewesen,  die  natürlich  bei  den  Eigentümlichkeiten  der
Hausindustrie,  vor  allem  durch  die  Tätigkeit  in  eigenen  Wohnräumen
  eine  ungemein  schwer  durchführbare  ist.  Bis  zur  Erreichung
von  Tarifverträgen,  die  den  Heimarbeitern  einige  Sicherheit  bieten,
haben  sie  stets  einen  weiten  Weg  zurückzulegen.  Dies  erhellt  aus
den  Lohnbewegungen  der  Schneider  und  Wäschearbeiter.
Aus  den  Heimarbeiter  trifft  in  verstärktem  Maße  zu,  ivas  schon
die  Begründung  der  Novelle  zur  GO.  von  1891  allgemein  von  den
Arbeitern  hervorhebt,  daß  derjenige,  welcher  Beschäftigung  sucht,
            
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