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führung von Lohnbüchern oder Lohnzetteln kann man wohl über
haupt keine ernstlichen Bedenken erheben. Welche Schwierigkeiten
sollte es denn machen, einem Arbeiter bei Uebernahme der Arbeit
einen Zettel zu überreichen, auf dem Art und Umfang der Arbeit
und der dafür festgesetzte Lohn oder Preis verzeichnet ist, zumal
diese Bestimnrung für das Ausarbeiten neuer Muster nicht gilt? Der
' § 4 könnte sofort und ohne jede Ausnahme zur bindenden Vor
schrift werden; in vielen Gewerben würde er ohnehin nur zum
Gesetz machen, was in geordneten Betrieben schon jetzt Uebung ist.
Die Wichtigkeit der Führung von Lohnbüchern, die den leicht verlier
baren Zetteln gegenüber den Vorzug verdienen, liegt nicht nur
darin, daß sie blinde Akkorde verhüten und den Arbeiter instand
setzen, etwaige Lohnstreitigkeiten durchzuführen; sie sind auch bei
der oft sehr mangelhaften Buchführung kleinerer Unternehmer und
Zwischenmeister eine geradezu unentbehrliche Grundlage für die
Beniessnng des Grundlohns bei der Krankenversicherung. Die Lohn-,
bücher, die auf Grund von § 114a der Gewerbeovduung für die
Konfektion vorgeschrieben sind, haben sich nach verschiedener Rich
tung als werwolles Hilfsmittel erwiesen; freilich geht die Gewerbe
ordnung in ihren Anforderungen weiter als das Hausarbeitgesetz
und gestaltet die einfachen Lohnangaben des .Hausarbeitgesetzes zu
Lohnabrechnungen um.
Liegt fiir die Lohnbücher die Frage verhältnismäßig einfach, so
muß zugegeben werden, daß die allgemeine Einfiihrung von Lohn-
listen in manchen Gewerben mit großer Musterzahl und schnellein
Wechsel der Muster Schwierigkeiten begegnet und daß die Lohntafeln
in solchen Zweigen so umfangreich und unübersichtlich siird, daß
sie ihren Zweck, die Arbeiterschaft über die Lohnhöhe zu unterrichten,
doch nicht erreichen. In einer großen Anzahl von Gelverben
haben aber Tarifverträge bereits den Beweis erbracht, daß die Auf
stellung von Stücklohnlisten möglich ist. Es sei auch darauf hinge
wiesen, daß sie in England schon seit Jahren fiir fillgende Ge
werbe vorgeschrieben sind:
1. Textrl-Werkstätt-cn.
2- Herstellung von Schreibfodcrn.
3. Herstellung von Schlössern, Klinken rmd Schlüsseln.