Full text: Die Heimarbeit im Kriege

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führung von Lohnbüchern oder Lohnzetteln kann man wohl über 
haupt keine ernstlichen Bedenken erheben. Welche Schwierigkeiten 
sollte es denn machen, einem Arbeiter bei Uebernahme der Arbeit 
einen Zettel zu überreichen, auf dem Art und Umfang der Arbeit 
und der dafür festgesetzte Lohn oder Preis verzeichnet ist, zumal 
diese Bestimnrung für das Ausarbeiten neuer Muster nicht gilt? Der 
' § 4 könnte sofort und ohne jede Ausnahme zur bindenden Vor 
schrift werden; in vielen Gewerben würde er ohnehin nur zum 
Gesetz machen, was in geordneten Betrieben schon jetzt Uebung ist. 
Die Wichtigkeit der Führung von Lohnbüchern, die den leicht verlier 
baren Zetteln gegenüber den Vorzug verdienen, liegt nicht nur 
darin, daß sie blinde Akkorde verhüten und den Arbeiter instand 
setzen, etwaige Lohnstreitigkeiten durchzuführen; sie sind auch bei 
der oft sehr mangelhaften Buchführung kleinerer Unternehmer und 
Zwischenmeister eine geradezu unentbehrliche Grundlage für die 
Beniessnng des Grundlohns bei der Krankenversicherung. Die Lohn-, 
bücher, die auf Grund von § 114a der Gewerbeovduung für die 
Konfektion vorgeschrieben sind, haben sich nach verschiedener Rich 
tung als werwolles Hilfsmittel erwiesen; freilich geht die Gewerbe 
ordnung in ihren Anforderungen weiter als das Hausarbeitgesetz 
und gestaltet die einfachen Lohnangaben des .Hausarbeitgesetzes zu 
Lohnabrechnungen um. 
Liegt fiir die Lohnbücher die Frage verhältnismäßig einfach, so 
muß zugegeben werden, daß die allgemeine Einfiihrung von Lohn- 
listen in manchen Gewerben mit großer Musterzahl und schnellein 
Wechsel der Muster Schwierigkeiten begegnet und daß die Lohntafeln 
in solchen Zweigen so umfangreich und unübersichtlich siird, daß 
sie ihren Zweck, die Arbeiterschaft über die Lohnhöhe zu unterrichten, 
doch nicht erreichen. In einer großen Anzahl von Gelverben 
haben aber Tarifverträge bereits den Beweis erbracht, daß die Auf 
stellung von Stücklohnlisten möglich ist. Es sei auch darauf hinge 
wiesen, daß sie in England schon seit Jahren fiir fillgende Ge 
werbe vorgeschrieben sind: 
1. Textrl-Werkstätt-cn. 
2- Herstellung von Schreibfodcrn. 
3. Herstellung von Schlössern, Klinken rmd Schlüsseln.
	        
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