Full text : Die Heimarbeit im Kriege

31

pnui'e  ist  vorgeschrieben.  Die  Landeszentralbehörden  können  anordnen, ­
  daß  die  12  stündige  Arbeitszeit  zn  einer  früheren  Stunde,
aber  nicht  vor  6  Uhr  morgens  beginnen  darf.  Personen,  die
mit  einer  abschreckenden  Krankheit  behaftet
sind,  dürfen  mit  der  Herstellung  von  Zigarren  in  der  Hausarbeit
nicht  beschäftigt  werden.  Auch  die  Bearbeitung  von  Zigarren  mit
>dem  Munde  oder  die  Anfeuchtung  der  Geräte  mit  Speichel  ist  verboten. ­
  Ausnahmen  können  die  höheren  Verwaltungsbehörden  in
bezug  auf  die  Anforderungen  nach  Höhe  und  Luftraum  zulassen,
wenn  die  Bestimmungen  nach  der  Beschaffenheit  der  vorhandenen
Gebäude  ohne  unverhältnismäßige  Härten  nicht  durchführbar  sein
würden.  Für  die  Zeit  bis  zum  1.  Januar  1919  können  für  die
gegenwärtig  vorhandenen  Werkstätten  von  den  unteren  Verwaltungsbehörden ­
  auf  Antrag  gewisse  Ausnahmen  zugelassen  werden.  Soll
in  der  Hausarbeit  die  Herstellung  von  Zigarren  vorgenommen  werden, ­
  so  hat  dies  derjenige,  der  das  Verfügungsrecht  über  die  als
Werkstatt  in  Aussicht  genommenen  Räume  hat,  vorher  schriftlich
der  Ortspolizeibehörde  anzuzeigen.  Auch  die  Beschäftigung  von
Kindern  und  jungen  Leuten  muß  angezeigt  werden.
Die  erteilte  Erlaubnis  der  Ortspolizeibehörde  ist  den  Gewerbeaufsichtsbeamten ­
  zur  Einsicht  vorzulegen.  Gewerbetreibende,  welche
die  Herstellung  von  Zigarren  in  der  Hausarbeit  vornehmen  lassen,
dürfen  die  Arbeit  nur  an  solche  Werkstätten  vergeben,  für  die  ihnen
der  Ausweis  der  behördlichen  Genehmigung  vorliegt?)
Die  Lücke  des  .Hausarbeitgesetzes  in  bezug  auf  die  hausgewerblichen ­
  Betriebe,  in  denen  nicht  nur  Familienangehörige  beschäftigt ­
  werden,  überträgt  sich  bedauerlicherweise  auch  auf  diese
Verordnung;  auch  die  Kinderarbeit  ist  nur  sehr  bedingt  eingeengt,
das  Arbeiten  in  Wohnräumen  und  Küchen  zugelassen.  Im  übrigen
sind  eine  Reihe  recht  guter  Vorschriften  erlassen,  die,  wenn  sie  durchgeführt ­
  würden,  wenigstens  die  schlimmsten  Mißstände  abstellten.
Aber  man  täusche  sich  nicht  über  die  Bedeutung  der  besten  Sanierungsvorschnften
  in  der  Heimarbeit!  Sie  bieten  immer  nur  eine

*)  Soziale  Praxis,  Jahrgang  23,  Nr.  14.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.