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erster Lime dem Ersatz der eingezogenen männlichen Beamten und
der Aufsicht über die stark vermehrte Frauenarbeit in Fabriken zu
gute kommen. Der größte deutsche Bundesstaat hat also fast
nichts getan, um durch entsprechende Vermehrung der Aufsichts
organe die Durchführung des Hausarbeitgesetzes Kr sichern. Ohne
diese bleiben aber alle Bestimmungen sanitärer Natur in der Haus
industrie mehr oder weniger auf dem Papier stehen.
Es ist aus dem Gesagten ohne weiteres ersichtlich, daß die
wirkliche Abstellung e r n st e r gesundheitlicher Schäden nur durch
ein völliges Verbot der Hausarbeit möglich ist. Alles andere bleibt
Stückwerk; über ein stichprobeweises Hineinleuchten ivird unsere
Geweckeaufsicht auch bei besonderer Beriicksichtiguug der Hausarbeit
in absehbarer Zeit nicht kommen, und auch dann können nur die
ärgsten Mißstände abgestellt werden. Wo sich so erhebliche ge
sundheitliche Gefahren herausgestellt haben, die ein völliges Verbot
der Hausarbeit rechtfertigen, halte man sich nicht mit zwecklosem
Herumdoktern an einigen Symptomen auf, sondern beseitige das
Uebel mit festem Zugreifen radikal. Da es sich durchweg um Haus
industrien handelt, die auch in geschlossenen kleinen Filialbetrieben
auf dem Lande verrichtet werden können, braucht die Verlegung
in die Fabrik oder Werkstatt an sich noch nicht einen einzigen Haus
arbeiter brotlos zu machen. Halbtagsschichten fiir Frauen begegnen
hier, wo jede Arbeiterin ihr Werkstück ganz fertig macht, keinen
technischen Schwierigkeiten; sie haben sich praktisch bereits in der
Tabakindnstrie Badens durchgesetzt und werden es auch in anderen
Gewerben tun.
Als gesundheitsschädlich kommen in erster Linie
folgende Hausgewerbe in Frage:
Das Drücken von Gegenständen ans Papier
ni a ch 6. Nicht nur die Gewerbeinspektionen Sachsen-MeiningensJ
und OberfrankensH weisen auf die besonders schlimmen Gesund-
*) Jahresberichte des GewerbeaufsichtÄ>eamten des Herzogtums
Sachsen-Meiningen 1913.
a ) Jahresberichte iber Kögl. Bayer. Gewerbeanfsichtsboamten silr
das Jahr 1913.