Full text: Die Heimarbeit im Kriege

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erster Lime dem Ersatz der eingezogenen männlichen Beamten und 
der Aufsicht über die stark vermehrte Frauenarbeit in Fabriken zu 
gute kommen. Der größte deutsche Bundesstaat hat also fast 
nichts getan, um durch entsprechende Vermehrung der Aufsichts 
organe die Durchführung des Hausarbeitgesetzes Kr sichern. Ohne 
diese bleiben aber alle Bestimmungen sanitärer Natur in der Haus 
industrie mehr oder weniger auf dem Papier stehen. 
Es ist aus dem Gesagten ohne weiteres ersichtlich, daß die 
wirkliche Abstellung e r n st e r gesundheitlicher Schäden nur durch 
ein völliges Verbot der Hausarbeit möglich ist. Alles andere bleibt 
Stückwerk; über ein stichprobeweises Hineinleuchten ivird unsere 
Geweckeaufsicht auch bei besonderer Beriicksichtiguug der Hausarbeit 
in absehbarer Zeit nicht kommen, und auch dann können nur die 
ärgsten Mißstände abgestellt werden. Wo sich so erhebliche ge 
sundheitliche Gefahren herausgestellt haben, die ein völliges Verbot 
der Hausarbeit rechtfertigen, halte man sich nicht mit zwecklosem 
Herumdoktern an einigen Symptomen auf, sondern beseitige das 
Uebel mit festem Zugreifen radikal. Da es sich durchweg um Haus 
industrien handelt, die auch in geschlossenen kleinen Filialbetrieben 
auf dem Lande verrichtet werden können, braucht die Verlegung 
in die Fabrik oder Werkstatt an sich noch nicht einen einzigen Haus 
arbeiter brotlos zu machen. Halbtagsschichten fiir Frauen begegnen 
hier, wo jede Arbeiterin ihr Werkstück ganz fertig macht, keinen 
technischen Schwierigkeiten; sie haben sich praktisch bereits in der 
Tabakindnstrie Badens durchgesetzt und werden es auch in anderen 
Gewerben tun. 
Als gesundheitsschädlich kommen in erster Linie 
folgende Hausgewerbe in Frage: 
Das Drücken von Gegenständen ans Papier 
ni a ch 6. Nicht nur die Gewerbeinspektionen Sachsen-MeiningensJ 
und OberfrankensH weisen auf die besonders schlimmen Gesund- 
*) Jahresberichte des GewerbeaufsichtÄ>eamten des Herzogtums 
Sachsen-Meiningen 1913. 
a ) Jahresberichte iber Kögl. Bayer. Gewerbeanfsichtsboamten silr 
das Jahr 1913.
	        
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