Full text : Die Heimarbeit im Kriege

44

beitersekretäre  vorhanden  sind,  Rechnung  zu  tragen.  Das  Arbertskammergesetz ­
  siet  seinerzeit  über  der  Frage  der  Zulassung  der  Arbeitersekretäre. ­
  Man  sah  Arbeitskammern  ohne  diese  unabhängigen, ­
  im  Verhandeln  geschulten  Persönlichkeiten  als  ein  Unding
an  und  wollte  sich  selbst  in  derr  Kreisen  der  Arbeiter  lieber  weiter
ohne  Arbeitskammern  behelfen,  als  mit  so  unbefriedigend  zusammengesetzten. ­

In  den  Reichstagsverhandlungen  von  1911  wurde  von  fast
allen  Rednern  die  Bedeutung  der  Personenfrage  betont.  Es  mußte
umso  bedenklicher  erscheinen,  wenn  unter  dem  Scheine  der  Parität
sich  die  wirtschaftliche  Abhängigkeit  der  Arbeiter-Vertreter  geltend
machte,  die  Fachausjchiisse  nach  außen  hin  als  staatliche  Organisationen
  auftraten  und  ihren  Gutachten  das  Gewicht  amtlicher  Feststellungen ­
  zufiel.  Nach  dem  Willen  der  Reichsregierung  (Staatssekretär ­
  vr.  Delbrück,  Reichstagsrede  vom  28.  November  1911)
sollten  die  Fachausschüsse  eine  neutrale,  unparteiische,  objektive  Stelle
sein,  um  die  Verhältnisse  der  Heimarbeiter  festzustellen.  Auf  ihre
Gutachten  sollte  sich  der  weitere  Ausbail  der  Heimarbeiter-gesetzgebung
stiitzen.  Wie  nun,  wenn  dieser  Unterbau  trügerisch  war?
Ter  Gewerkverein  der  .Heimarbeiterinnen  nahm  in  einem
Flugblatt  scharfe  Stellung  gegen  die  Verordnung,  und  auch  von
niederer  Seite  wäre  der  Sturm  dagegen  sehr  stark  gewesen,  hätte
iiicht  kiirze  Zeit  nach  dein  Erlaß  der  Krieg  alles  Interesse  auf  sich
gelenkt.  So  ging  die  Verordnung,  die  so  recht  ein  Kind  jener  gewerkschaftssenrdlichen
  voraugiistlichen  Stimmung  war,  in  dein  gewaltigen
Erleben  der  ersten  Kriegszeit  fast  unbemerkt  unter.  Erst  ein  Jahr
später  wiirde  die  Frage  durch  die  erste  Heiniarbeitkonferenz  wieder
aufgegriffen  und  in  einer  Eingabe  an  den  Bundesrat  unter  Beruftlng
  auf  die  in  den  Verhandlungen  mit  den  Reichstagskommissionsmitgliedern ­
  von  der  Reichsregiernng  gemachten  Zusicherungen
  die  Zulassung  unabhängiger,  sozial  geschulter  Persönlichkeiten, ­
  auch  wenn  sie  nicht  dem  Gewerbe  angehört  haben  oder  ihm
angehören,  gefordert.  Der  Bundesrat  hat  dieser  Eingabe  durch
eine  Wänderung  der  ersten  Verordnung  entsprochen.  Nach  den
neuen  Bestimmungen  dürfen  als  Vertreter  der  Gewerbetreibenden
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.