Full text : Die Heimarbeit im Kriege

oder  der  Hausarbeiter  sowie  als  Stellvertreter  für  sie  mn.  solche
männlichen  oder  iveiblichen  Personen  ernannt  oder  gewählt  werden, ­
  welche  Deutsche  fütb  und  das  30.  Lebensjahr  vollendet  haben.
Gewerbetreibende  dürfen  als  Vertreter  der  .Hausarbeiter  oder  alv
Stellvertreter  für  sie  nicht  ernannt  oder  gewählt  werden.  §  6  erhält ­
  folgende  Fassung:  „Als  Gewerbetreibende  gelten  solche  geschlichen ­
  Unternehmer,  tvelchc  für  gewöhnlich  mindestens  einen  Hansarbeiter ­
  beschäftigen,  sofern  sie  nicht  selbst  Hausarbeiter  i>n  Sinne
des  Hausarbeitgesetzes  sind.  Sind  im  Bereiche  des  Fachausschusses
Personen  in  der  Weise  tätig,  daß  sic  selbst  in  eigenen  Betriebsstätten
(Arbeitsstnben)  eine  oder  mehrere  Personen  gegen  Lohn  beschäftigen ­
  und  zugleich  fiir  Ge:verbetreiben.de  außerhalb  deren  Arbeitsstätte ­
  Arbeit  an  Hausarbeiter  übertragen  (sogenannte  Zwiscl-enmeister),
  so  setzt  die  Aufsichtsbehörde  die  Grundsätze  fest,  nach  denen
sich  bestimmt,  inwieweit  diese  Personen  zu  den  Gewerbetreibenden
zu  rechnen  sind."')
Diese  Bestimmungen,  die  von  anerkennenden  Worten  für  die
Tätigkeit  der  Arbeitersekretäre  begleitet  tvaren,  sind  ein  lebendiges
Zeugnis  für  den  erfreulichen  Umschwung  in  dem  Verhältnis  zwischen ­
  Regierung  und  Gewerkschaften.  Im  übrigen  lassen  die  Ausführungsverordnungen ­
  ersehen,  daß  man  sich  im  Bundesrat  der
Notwendigkeit  eines  einheitlichen  und  gemeinsamen  Vorgehens  der
einzelstaatlichen  Regierungen  bei  der  Errichtung  der  Fachausschüsse
über  die  Entschließungen  der  lokalen  Instanzen  hinlveg  bewußt  ist.
Ich  habe  schon  früher  in  der  „Sozialen  Praxis"')  betont,  daß  es
nicht  so  sehr  darauf  ankommt,  möglichst  viele  Fachausschüsse  zu
schaffen,  als  vielmehr  darauf,  einzelne  besonders  wichtige  oder  aussichtsreiche ­
  Industrien  möglichst  in  allen  Zentren  zu  erfassen.
Denn  nur  so  kann  eine  allgemeine  Hebung  der  Lohnsätze  erzielt
werden.  Die  einzelnen  Heimarbeitbezirke  sind  in  ihrer  Lohngestaltung ­
  sehr  abhängig  voneinander.  Die  bisherigen  Vorverhandlungen ­
  zeigen,  daß  der  stärkste  Einwand  der  Unternehmer  gegen

')  Bergt.  „Soziale  Praxis",  Jahrgang  26,  Nr.  27.
s )  23.  Jahrgang,  Nr.  15.
            
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