a) die Personen, die letzten Endes die handwerksmäßige Arbeit
erledigen, vor schlechter Bezahlung durch die Arbeitgeber geschützt
werden, und daß ihnen ein ausreichender Lohn gesichert
wird,
b) die Güte der Arbeitsansführung hierdurch gewonnen hat,
c) das unerwünschte Weiterschieben der Aufträge durch zahlreiche
Hände eingeschränkt wird,
ck) zu Zeiten von Arbeiterinangel ein gegenseitiges Abspenstigmachen
der Arbeiter durch Bezahlung ungewöhnlich hoher
Löhne verhindert wird, und
e) die Prüfung und Schlichtung von Lohnstreitigkeiten wesentlich
erleichtert, ans dem Arbeitsmarkte für Militärschneideranfertigungen
klare Lohnverhältnisse eingefiihrt und hierdurch
Ruhe und Zufriedenheit geschaffen werden.
Die besagte Teilung wird »mterschiedlos angelvendet und zwar
hinsichtlich der 75 % A rbeiterantei I)
a) sowohl für Werkstatt als auch für Heimarbeiter nird
K) sowohl für männliche als auch fiir weibliche Arbeiter, sowie
hinsichtlich der 25 % (U nterne h m e r a n t e i l),
e) sowohl für Anfertigungsstellen mit Werkstatt als auch für
solche mit Heimarbeitbetrieb und
(1) sowohl für größere Kleiderfabriken und Großkonfektionsbetriebe
als auch für mittlere und kleine Betriebe.
Tie wesentlichsten Gründe hierfür sind folgende:
Zn a) i. .Heimarbeiter stellen zwar selbst Arbeitsräume, Maschinen,
Bügeleisenheizung, Beleuchtung, Heizung und besorgen
vielfach auch Transporte der zugeschnittenen und fertigen
Stücke. Sie sind iveit besser daran als Werkstattarbeiter,
da sie hinsichtlich Arbeitszeit und Tageseinteilung nicht gebunden
sind. Ferner steht ihnen meist kostenlose Hilfe von
Angehörigen zur Verfügung. Endlich brauchen sie nicht, im
Gegensatz zu den Werkstattarbeitern an jedem Arbeitstage
je ein- oder zweimal den Hin- und .Herweg zur Arbeitsstätte
zu machen und sparen hierdurch an Zeit und oft mich air
Fahrgeld.