80
schon die ihre Dienste anbietenden Unternehmer zunächst ohne jede
eingehende Prüfung genommen werden. So kam es, daß zunächst
auch Personen, die das Schneiderhandwerk nur dem Namen nach
kannten, Lieferungen erhielten. Wir finden hier den Käsehändler,
den Champagneragenten, den Möbelfabrikanten, den Fleischermei-
ster — ja zu diesen Neulingen im Handwerk hatte sich eine Zeitlang
ein sehr bekannter Eisenmagnat gesellt. Einzelne Betriebsinhaber —-
wirkliche Gewerbsgenossen nicht ausgeschlossen — behaupteten
schlankweg, daß sie sich nur durch reinen Patriotismus leiten lassein
Ihre Verdienste, erzählten sie, seien nur geringe, manche wollen gar
Geld zugegeben haben. Erstaunlich ist nur, daß ursprünglich, als
man ihnen noch nicht so auf die Finger sah, zwischen dem Auftrag
nehmer des Bekleidungsamts und den eigentlichen Arbeitern häufig
4—5 Stellen sich schoben und die Zwischenunternehmer für Ver
mittlung solcher Stellen erhebliche Vergütungen an Agenten ge
währten.
Alles in allem war es nicht schwer festzustellen, daß sowohl
dem Bekleidungsgewerbe fremde Elemente als auch dem Handwerk
zugehörige Arbeitgeber erhebliche Gewinne aus den Kriegsaufträgcn
zogen, — auf Kosten ihrer Arbeiter und Arbeiterinnen. — Man
zahlte diesen eben nicht Löhne, die ihnen von der Heeresverwaltung
zugedacht waren. Beispielsweise hatte ein Gewerbetreibender in
Elberfeld vom Bekleidungsamt des 7. Armeekorps Landsturmmän
tel zur Anfertigung übernommen. Er beauftragte mit der Herstel
lung einen Zwischenmeister in Neukölln. Die Arbeiter erhielten
für den Mantel 1,90 Mk. Dabei wäre nach dem maßgebenden Ta
rif des Bekleidungsamts des Gardekorps 6,30 zu entrichten gewesen.
Für Köperunterhosen war ferner seitens des Bekleidungsamts
des Gardekorps ein Macherlohn von 1,08 Mk. für den Arbeiter auf
gestellt. Er erhielt aber meist nur . 0,30—0,40 Mk. Eine Un
summe derartiger Usbervorteilunaen ist von der später noch zu er
wähnenden Schlichtungskommission ans Tageslicht gefördert
worden.
Die Mißstände entwickelten sich zu unerträglichen, so daß auf
Anregung der Arbeiter Arbeitgeber- und Arbeiterverbände des Ge-