Full text : Die Heimarbeit im Kriege

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Ministerium  eine  Verfügung  erlassen  hat,  laut  dev  die  Arbeiter,
welche  die  vom  Auftragnehmer  an  das  Bekleidungsamt  gelieferten
Gegenstände  angefertigt  haben,  berechtigt  sind,  gegen  diesen,  also
den  ersten  Unternehmer  auf  Zahlung  des  Unterschieds  zwischen  dem
tatsächlich  erhaltenem  und  dem  festgesetzten  Lohn  zu  klagen,  selbst
wenn  sie  von  einem  Unterlieferanten  oder  Zwischenmeistev  beschäftigt ­
  wurden.  Die  Verfügung  ist  Bestandteil  der  allgemeinen  Vertragsbedingungen ­
  des  Bekleidungsamts  des  Gardekorps.  Sie  setzt
neben  der  vom  Oberkommando  angeordneten  Kriminalstrafe  eine
an  das  Bekleidungsamt  zu  entrichtende  Vertragsstrafe  in  Höhe  des
Fünffachen  des  Unterschieds  zwischen  der  Gesamtsumme  der  gezahlten ­
  und  der  tariflichen  Löhne  fest.  Diese  Vertragsstrafe  ist
auch  dann  fällig,  wenn  den  Unternehmer  selbst  kein  Verschulden
trifft,  er  also  weder  vorsätzlich  noch  fahrlässig  gehandelt  hatte.  Auf
der  Berliner  Heimarbeiterkonferenz  führte  Stadtrat  Dr.  Hiller
aus,  daß  die  von  allen  Bekleidungsämtern  gesammelten  Erfahrungen
  auf  eine  gesetzliche  Regelung  der  Löhne  für  die  Heimarbeiter
als  das  einzig  durchgreifende  Heilmittel  drängen.  Hierbei  scheint
die  Forderung,  die  Fachausschüsse  zur  Mithilfe  baldigst  ins  Leben
zu  rufen,  durchaus  gerechtfertigt,  nachdem  die  Lohnämter  im  Hansarbeitgesetz ­
  keine  Aufnahme  gefunden  haben.
Zum  Schluß  sei  noch  einiges  über  die  neuen  Teilstücklohnsätze ­
  und  über  den  künftigen  Verteilungsmodus  der  Arbeit  gesagt:
Während  des  Laufes  des  vergangenen  Jahres  wurden  in
vielen  Betrieben  T  e  i  l  stücklohntarife  eingeführt,  die  sehr  erheblich ­
  voneinander  abwichen.  Vielfach  wurden  geringfügige  Arbeiten
mit  hohen  Lohnsätzen  bewertet,  die  jedoch  den  Arbeitern  nicht  gezahlt ­
  wurden.  Auch  eine  doppelte  und  dreifache  Bewertung  ein
und  derselben  Arbeit  ist  oft  vorgekommen.  Diese  Arbeiten  wurden
von  im  Wochenlohn  beschäftigten  Arbeitskräften  verrichtet.  Der
infolge  der  hohen  Bewertung  der  Teilarbeiten  erzielte  Ueberschuß
kam  dem  Arbeitgeber  zugute.  Soweit  die  Arbeiten  doppelt  und
dreifach  bewertet  waren,  lag  eine  Ermäßigung  der  vorgeschriebenen
Arbeitslöhne  vor.  Um  diesen  Uebelstand  zu  beseitigen,  haben  Arbeitgeber ­
  und  Arbeitnehmer  Teilstücklohnsätze  ausgearbeitet.  Für
            
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