Full text: Die Heimarbeit im Kriege

bcn Mantel sind 44, für die Bluse 40, für die Tuchhose 17, für 
die Stiefelhose 20, für die Reithose 25, für andere Arbeiten (Wäsche 
stücke) 2 bis 5 einzelne Teilarbeiten vorgesehen. Diese Teilstück 
lohntarife werden von jetzt ab den einzelnen Arbeitgebern aus 
gehändigt, mit der Maßgabe, daß sie nur hiernach arbeiten nnd 
zahlen dürfen; jede Abweichung ist unzulässig. 
Seitens der Bekleidungsämter wird die Arbeit nach den 
neueren Vorschriften nur an Handwerks-, Handelskammern, In 
nungen, Verbände und Genossenschaften vergeben. Diese verteilen 
die Arbeit an ihre Mitglieder und überwachen die Erfüllung der 
vertraglichen Pflichten. Für die Beschäftigung kommen in erster 
Linie gelernte Bernfsarbeiter und -Arbeiterinnen ans dem Schnei- 
dergewerbe in Frage. Neben diesen können Frauen und Mädchen 
beschäftigt tvestden, die auf die Beschäftigung mit Heeresnäharbeiten 
als einzige Einnahmequelle angewiesen sind, und endlich Frauen 
und Mädchen, die nur mit Hilfe einer solchen Beschäftigung einen 
den Zeitumständen entsprechenden bescheidenen Lebensunterhalt zu 
erlangen imstande sind. 
Während des Drucks des vorstehenden Aufsatzes ist von dem 
Oberbefehlshaber in den Marken, Generaloberst v. Kessel, unter 
dem 11. Januar 1917 folgende Bekanntmachung erlassen: 
„Auf Grund des § 9 des Gesetzes über den Belagerungszustand be 
stimme ich für das Gebiet der Stadt Berlin und der Provinz Branden 
burg: 
8 1. 
Für Heeresarbeiten, die von Bekleidungscimtern in Auftrag gegeben 
und in Privatbetrieben einschließlich gemeinnütziger Unternehmungen 
auszuführen sind, dürfen keine Vereinbarungen getroffen werden, die 
von den Lohnbestimmungen in den zur Zeit der Auftragserteilung maß 
gebenden, allgemeinen und besonderen Vertragsbedingungen des zustän 
digen Kriegsbckle-idungsamts abweichen. , 
§ 2- 
Zuständige K riegsb ekle idu n g s äm t e r im Sinne des 8 1 sind: 
a) das Kriegsbekleidungsamt des Gavdekorps in Berlin, Lehrterstr. 57, 
für das Gebiet der Städte Berlin, Chavlottcnburg, Bevlin-Lich- 
tenbcrg, Neukölln, Berlin-Schöneberg, Berlin-Wilmersdorf und
	        
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