eines geistlichen Gerichtes, die anderweitige Regelung der Seelsorger
prüfungen, der Diözesansynoden und der Gehälter der Geistlichen etc.
gefordert. Diese Forderungen unterstützte seine Schrift: „Die Wünsche
und Vorschläge der katholischen Geistlichkeit Düsseldorfs an den Hoch-
würdigsten Herrn Erzbischof von Köln“, auf die im nächsten Jahre (1849)
der Domkapitular und Generalvikar Baudri mit einer namenlosen, bei
Bachem erschienenen Broschüre „Synodal-Richter, Synodal-Exa-
minatoren und Diözesan-Synoden“ antwortete, worin der Ver
fasser die Forderungen, sowie das „Reformfieber“, demokratische Ele
mente in die} Kirchenverfassung zu bringen, als unkirchlich verwirft.
„Diese Schrift“, sagt Geissei in einem Bericht an den Nuntius Sacconi in
München vom 7. April 1849, „hat auf den Klerus die beste Wirkung aus
geübt.“ Binterim antwortete darauf im selben Jahre. Er starb am
17. Mai 1855.
27 (S. 41, 47). Der Verein vom h. Karl Borromäus war im Jahre 1844
auf Anregung des Appellationsgerichtsrats Dr. Aug. Reichensperger
unter Mithilfe des Freiherrn Maximilian von L o e auf Schloß Allner
bei Hennef (Sieg), des geistlichen Professors Dr. Dieringer in Bonn,
des Malers Fritz Baudri in Köln u. a. m. gegründet worden und hatte
am 22. März 1845 die landesherrliche Genehmigung erlangt. Seine Satzungen
vom 20. März 1844 stellten ihm die Hauptaufgabe, „dem verderblichen
Einflüsse, den die schlechte Literatur auf alle Klassen der bürgerlichen
Gesellschaft ausübt, durch die Begünstigung und Verbreitung guter
Schriften entgegen zu wirken.“ Diese Verbreitung sollte vom Verein
gefördert werden 1. dadurch, daß er jährlich oder halbjährlich allen, die
sich an dem Unternehmen beteiligen, nach Maßgabe ihres Beitrags und
der Vereinsmittel, eine oder mehrere Schriften als Vereinsgabe unent
geltlich zugehen läßt, und 2. dadurch, daß er dieser Vereinsgabe ein Ver
zeichnis seinem Zwecke entsprechender Schriften beifügt, deren Anschaffung
oder Benutzung er jedem Beteiligten durch Erwirkung möglichst niedriger
Preise zu erleichtern sich bemühen wird.“ Teilnehmer zahlten jährlich
15 Sgr., Mitglieder mindestens 2 Taler. Als erster Vorsitzender wurde
Freiherr von Loe gewählt, nach dessen Erkrankung 1846—71 Prof. Dieringer,
der der erste Schriftführer gewesen war. Dieringer (geboren 1811
zu Rangendingen in Hohenzollern-Hechingen) war auf Vorschlag des da
maligen Koadjutors Johannes von Geissei von der preußischen Regierung
als ordentlicher Professor der Dogmatik und Homiletik nach Bonn berufen
worden. Sein im Jahre 1846 im Bachemschen Kommissionsverlag er
schienenes Buch „Der hl. Karl Borromäus und die Kirchenver
besserung seiner Zeit“ wurde als erste Vereinsschrift des Borro-
mäusvereins in 10000 Exemplaren unter die Vereinsgenossen verteilt und
in 2000 Exemplaren im Buchhandel abgesetzt.
28 (S. 42). Zu diesem Unternehmen erschien seit Januar 1836 ein „Wöchent
liches Beiblatt zum Allgemeinen Organ, enthaltend die Verband-