Full text : Hundert Jahre J.P. Bachem, Buchdruckerei, Verlagsbuchhandlung, Zeitungsverlag

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Coblenz  geworden  und  1824  als  Regierungsrat  und  Justitiar  nach  Köln
zurückgekehrt,  wo  er  verblieb,  bis  er  1834  Präsident  der  Regierung  in
Trier  wurde.  Im  Jahre  1839  als  Direktor  im  Kultusministerium  nach
Berlin  berufen,  übernahm  er  nach  10  Jahren  die  Leitung  dieses  Ministeriums, ­
  die  er  1850  politischer  Meinungsverschiedenheiten  wegen  niederlegte. ­
  Fünf  Jahre  später  starb  er  als  Chef  der  Oberrechnungskammer
in  Potsdam.
Unter  den  mancherlei  rechtswissenschaftlichen  Werken  der
nächsten  Jahre,  für  die  im  einzelnen  auf  das  Verlagsverzeichnis
verwiesen  werden  muß,  ragt  das  große  Unternehmen  des  „Handbuchs ­
  der  für  die  Rheinprovinzen  verkündigten  Gesetze, ­
  Verordnungen  und  Regierungsbeschlüsse  aus
derZeit  der  Fremdherrschaft“  hervor,  von  dem  die  beiden
ersten,  1833  und  1834  erschienenen  Bände  von  dem  Regierungsrat
und  Justitiar  der  Kgl.  Regierung  zu  Köln,  K.  Th.  F.  Bormann
im  Verein  mit  Dr.  Alexander  von  Daniels  herausgegeben
wurden.  Das  Werk,  das  mit  dem  8.  Bande  1845  zum  Abschluß
kam  und  das  vollständig  24  Taler  25  Ngr.  kostete,  ist  heute  noch
für  die  Geschichte  des  Rechts  im  Rheinlande  unentbehrlich.  Der
7.  Band  enthält  eine  wertvolle  systematische  Uebersicht  und
reiche  Literaturnachweisungen.  Vom  3.  Bande  ab  besorgte  Daniels
allein  die  Herausgabe.
Dieser,  ein  ganz  hervorragender  Jurist,  im  Jahre  1800  in  Düsseldorf
geboren,  lebte  nur  ein  Jahr  lang  (1843  bis  1844)  als  Rat  am  Rheinischen
Kassationshof  in  Köln.  1844  wurde  er  als  ordentlicher  Professor  der
Rechte  nach  Berlin  berufen  und  zum  Mitglied  des  Obertribunals  ernannt;
1848  war  er  Mitglied  der  Nationalversammlung.  Er  starb  am  4.  März  1868.
Als  Schriftsteller  hat  er  eine  rege  Tätigkeit  entfaltet.
Auf  dem  Gebiete  des  Staatsrechts  liegt  auch  der  kirchenpolitische ­
  Kampf,  der  in  Köln  zu  dem  Zusammenstoß  der  katholischen ­
  Kirche  mit  der  Regierung,  dem  sog.  „Kölner  Ereignis“
geführt  hat.  Eine  Flut  von  teilweise  leidenschaftlichen  Veröffentlichungen ­
  —  über  200  Streitschriften  —  knüpfte  sich  naturgemäß
an  diesen  seit  1825  währenden  Streit  um  die  gemischten  Ehen,
der  nun  am  20.  November  1837  zur  Verhaftung  des  Kölner  Erzbischofs ­
  Clemens  August  Freiherr  Droste  zu  Vischering  geführt
hatte.
Lange  vorher  schon  hatte  dieser  auch  den  Kampf  gegen  den
Hermesianismus  aufgenommen.  Jetzt  im  Januar  1837  verbot  er
die  Vorlesungen  der  hermesischen  Theologen  und  das  Lesen
solcher  Schriften  und  betonte  gegenüber  den  Vorhaltungen  des
            
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