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mit ihm durchdringen will". Oder: „Wer also die Idee
des Arbeiterstandes als das herrschende Prinzip der
Gesellschaft anruft" und auf derselben Seite: „Das
Prinzip des Arbeiterstandes als das herrschende
Prinzip der Gesellschaft soll jetzt von uns noch in dreierlei
Beziehung betrachtet werden." Und: „Vielleicht
kann der Gedanke, das Prinzip der untersten Klassen
der Gesellschaft zu dem herrschenden Prinzip des
Staates und der Gesellschaft zu machen, als ein sehr
gefährlicher erscheinen." Ich entwickle dann den Unterschied
der sittlichen und politischen Idee der Bourgeoisie
und der sittlichen und politischen Idee des Arbeiterstandes
und schließe mit den Worten: „Das ist es, meine
Herren, was die Staatsidee des Arbeiterstandes
genannt werden muß" usw.
Und hieraus, daß ich eine hohe, sittliche Idee als berufen
darstelle, leitende Staatsidee in der jetzigen Geschichtsperiode
zu werden, die höchste sittliche Idee, welche meine
Intelligenz fassen kann, die höchste sittliche Idee, welche
bis jetzt von der Staatsphilosophie herauögerungen ist,
und daraus, daß ich den Nachweis führe, diese Idee sei,
als dem natürlichen Instinkt und der ökonomischen Lage
des Arbeiterstandes naturgemäß entsprechend, die Idee
des Arbeiterstandes zu nennen —, hieraus macht
mir der Staatsanwalt die Ungeheuerlichkeit, ich hätte
die arbeitenden Klassen aufgefordert, das Ziel einer
Klassenherrschaft über die andern Klassen der
Gesellschaft zu verfolgen.
Der Staatsanwalt scheint zu glauben, daß ich die besitzenden
Klassen von den arbeitenden Klassen unterjocht
wissen, daß ich die Geschichte umkehren und etwa