Wie leicht wäre es gewesen, in diesen Worten, wenn sie
anderwärts gestanden hätten, öffentliche Schmähung der
Einrichtungen des Staats oder Anreizung zu Haß und Verachtung
gegen die Anordnungen der Obrigkeit zu finden!
Aber sie standen in einem wissenschaftlichen Werk,
sie waren ein Resultat sorgfältig ausgeführter wissenschaftlicher
Lehre — und so blieben sie unverfolgt!
Aber freilich, das war noch vor zwei Jahren!
Der Anklage, welche gegen mich erhoben wird, schleudere
ich meinerseits die Anklage entgegen, durch den
heutigen Tag über Preußen die Schmach gebracht zu
haben, daß zum ersten Male, seitdem dieser Staat besteht,
die Lehre der Wissenschaft vor das Forum des Strafrechts
gezogen wird!
Präsident: Ich muß Sie wegen dieser Ausdrucksweise
zur Ordnung rufen. Kein preußischer Richter kann
es dulden, daß in dieser Weise eine Verteidigung geführt
wird. Ich werde Ihnen das Wort entziehen und es
Ihrem Verteidiger übertragen.
Angeklagter: Das werden Sie nicht, Herr Präsident!
Wenn Sie mir das Wort entziehen, so werde ich
der Gewalt weichend mit meinem Verteidiger den Saal
verlassen. Aber die Verteidigung wird frei sein oder
gar nicht!
Staatsanwalt: Ich bitte, wenigstens protokollarisch
von diesen Ausdrücken Akt zu nehmen.
Lassalle (fortfahrend): Oder was wird mir der
Staatsanwalt antworten, wenn er in tbosi meine Ausführungen
zugeben, wenn er anerkennen muß, die
Wissenschaft und ihre Lehre sei frei, und also frei von
jeder strafrechtlichen Beschränkung?
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