Full text: Ferdinand Lassalle

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Wird er mir vielleicht bestreiten wollen, daß ich ein 
Vertreter der Wissenschaft sei? Oder wird er vielleicht 
leugnen wollen, daß das Werk, um das es sich in 
dieser Anklage handelt, ein wissenschaftliches Pro 
dukt fei? 
Der Staatsanwalt scheint selbst sich dadurch beengt zu 
fühlen, daß er es hier mit einer wissenschaftlichen Pro 
duktion zu tun hat, denn er beginnt in der Anklageschrift 
mit dem Satz: „Obgleich sich der Angeklagte den Schein 
der Wissenschaftlichkeit gegeben hat, so hat derselbe 
doch eine durch und durch praktische Tendenz." 
Den Schein der Wissenschaftlichkeit? Und warum 
nur den Schein? Ich fordere den Staatsanwalt auf, 
mir zu erweisen, warum dieser wissenschaftlichen Lei 
stung nur der Schein der Wissenschaftlichkeit zukommen 
soll! 
Ich glaube, ich bin, wenn es sich um die Frage handelt: 
was Wissenschaft ist oder nicht, besser befugt mitzu 
sprechen als der Staatsanwalt. 
In verschiedenen und schwierigen Gebieten der Wissen 
schaft habe ich umfangreiche Werke zutage gefördert, 
keine Mühen und keine Nachtwachen gescheut, um die 
Grenzen der Wissenschaft selbst zu erweitern, und ich 
kann vielleicht mit Horaz sagen: militavi non sine 
gloria. 
Aber ich selbst erkläre Ihnen: Niemals, nicht in meinen 
umfangreichsten Werken, habe ich eine Zeile geschrieben, 
die strenger wissenschaftlich gedacht wäre, als diese Pro 
duktion von ihrer ersten Seite bis zur letzten. 
Ich behaupte ferner, daß diese Broschüre nicht nur ein 
wissenschaftliches Werk wie so manches andere ist, welche«
	        
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