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II. Öffentliche Versicherung.
Berufsgenossenschaften zur Durchführung ihrer Aufgaben Betriebsfonds
nötig haben und weil die Tiefbau-Berufsgenossenfchaft sowie die Bau-
Versicherungsanstalten und die See-Versicherungsanstalt das Kapital-
deckungs- und das Prämienverfahren — nicht wie die übrigen Berufs
genossenschaften das Kostenumlageversahren — haben und zurzeit noch
die Zinsen aus dem schon vorhandenen Kapital die zur Ansammlung
weiteren Deckungskapitals nötigen Beträge nicht erreichen.
Die Zahl der Betriebe und damit der Unternehmer, die für die
Unfallversicherung in Anspruch genommen wurden, ist von den gewerb
lichen Berufsgenossenschaften genau, von den landwirtschaftlichen Berufs
genossenschaften annähernd ermittelt worden. Bei den Ausführungs
behörden und den Versicherungsanstalten ist ihre Zahl, soweit man dort
überhaupt von „Betrieben" sprechen kann, unbekannt. Wieviel Personen
im ganzen versichert waren, weisen außer den gewerblichen Berufs
genossenschaften noch die Ausführungsbehörden nach; bei den landwirt
schaftlichen Berufsgenossenschaften läßt sich ihre Zahl nur schätzen, und
zwar recht unvollkommen. Die Bau-Versicherungsanstalten weisen zwar
seit 1903 die Zahl der sogenannten Vollarbeiter nach, doch läßt sich
diese mit der Zahl der durchschnittlich versicherten Personen nicht ohne
weiteres vergleichen, so daß wir hier auf ihre Wiedergabe verzichten,
was um so unbedenklicher geschehen kann, als die Zahl so gering ist
(1909: 80 500, 1910: 85 400 Vollarbeiter), daß sic nicht ins Ge
wicht fällt.
In der folgenden Tabelle 5 sind die sich hiernach ergebenden Zahlen
reihen zusammengestellt. Bei den gewerblichen Berufsgenossenschaften
sind noch des allgemeinen Interesses wegen die jährlichen Lohnsummen
beigefügt. Hierzu ist jedoch zu bemerken, daß die Berufsgenossenschaften
bis 1902 nur die bei der Beitragsberechnung anzurechnenden Löhne
nachwiesen und daß daher auch nur diese hier angegeben werden konnten,
während von 1903 an auch die tatsächlich gezahlten Löhne nachgewiesen
und daher in unsere Tabelle aufgenommen worden sind. Die Differenz
zwischen beiden Summen ist unbedeutend; 1909 betrugen die wirk
lich gezahlten Löhne 8 567 302 000 Mk., die anzurechnenden Löhne
8 587 683 000 Mk. (1910: 9187 642 000 und 9184 491 000 Mk.). Bei
den Schätzungen, der Zahl der nach dem landwirtschaftlichen Unfall-
versicherungsgesetz versicherten Personen sind die Ergebnisse der Volks
und namentlich der Berufszählungen zugrunde gelegt worden. So er
klären sich die plötzlichen Veränderungen in den Jahren 1891, 1896
und 1908. Auch die Angaben über die Zahl der landwirtschaftlichen