Die Wohnungsfrage.
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"waren in ihrer Stellung wesentlich von den Lokalbehörden
abhängig, welche sich nicht allein aus Hausbesitzern, sondern
sogar aus Aftervermietern zusammen setzten. Die Inspektoren
wurden ebenso wie der zuständige Medizinalbeamte von
den Cliquen angestellt, besoldet und entlassen. Ja, es
konnte nachgewiesen werden, daß der Druck der Stadträte
auf diese Beamten so groß war, daß diese letzteren auch
dann stillschwiegen, wenn bekannt wurde, daß die Mitglieder
des Stadtrates Eigentümer der meisten Spelunken waren.
Aus diesen Gründen: 1. Wegen der Untätigkeit und faulen
Zusammensetzung des Stadtrates und 2. wegen der zu ge
ringen Befugnis der Aufsichtsbehörden wurde eine Besserung
der Wohnungsverhältnisse nicht erreicht. Hier und da
wurde wohl eine alte Spelunke angekauft und verbessert,
aber an durchgehende Maßregeln dachte niemand; die Herren
.Stadträte schnitten sich eben nicht in das eigene Fleisch.
Dieselben Gründe, welche eine Verbesserung der Wohnungs
zustände verhinderten, standen einer entschiedenen Durch
führung der später erlassenen Gesetze über Arbeiterwohnungen
im Wege. Das erste Gesetz, welches seinen Namen von
dem Abgeordneten Torrens hat, sollte für Städte über
10000 Einwohner gültig sein und bestimmte: "Wenn der
Medizinalbeamte oder vier Hausbesitzer eine Eingabe über den
schlechten Zustand eines Hauses machen, so kann der Eigen
tümer gezwungen werden, das Haus zu verändern, selbst
niederzureißen und wieder zu bebauen. Unterläßt dieser
es, so kann es die Lokalbehörde auf Kosten des Eigen
tümers bewirken lassen. Da aber die Mehrheit der Haus
besitzer selbst Besitzer von Spelunken waren, also ein
Interesse an der Aufrechthaltung des schlechten Zustandes
hatten, der Medizinalbeamte aber nach der Pfeife der
Herren Stadtväter tanzen mußte, so liefen platterdings keine
Beschwerden ein, die Zustände blieben beim alten.
Deshalb wurde, 10 Jahre später, 1878, eine Ergänzung
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