Die Bodenreform im Lichte des Freihandels.
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In den Anfängen der Kultur, in primitiven Gemeinwesen
-war und ist der Grund und Boden ein freies Gut. Jede
Familie besiedelt ein Stück Land, um ihre Bedürfnisse,
welche ja unter diesen Zuständen einfacher und materieller
_ Natur sind, zu befriedigen, oder bei Mehrung der Ansprüche
in den Formen der Naturalwirtschaft Produkte gegen Produkte
.auszutauschen. Immer aber ist der Besiedelung und her
nach der Bebauung günstiges Land in Fülle vorhanden;
die Stammesgenossen sind alle in der Lage, sich genug
Land und von genügender Qualität zu sichern. Nimmt die
Bevölkerung zu, so daß die junge Brut gezwungen ist, aus
zuziehen und schwierigeres Land in Angriff zu nehmen,
welches mehr Arbeit erfordert, um gleichviel Erträgnisse
.abzuwerfen, immer noch findet jeder in jenen Verhältnissen
die Befriedigung seiner Bedürfnisse. Der höhere naturale
Nutzwert des Bodens braucht in diesen Gemeinwesen, die
später bei größerer Ausbreitung wenig Zusammenhängen,
von den Bodenbenutzern nicht extra bezahlt zu werden.
Man kennt praktisch und noch viel weniger theoretisch eine
Grundrente. Dazu kommt noch, daß in allen diesen niederen
politischen Bildungen ein gewisser Kommunismus herrscht,
zum mindesten ein Agrarkommunismus. Unter dieser Form
der Güterverteilung freilich kommt wenig oder gar nichts
darauf an, daß sich die Gesamtheit von den Benutzern die
natürlichen Mehrleistungen des Bodens vergüten läßt, denn
alle nehmen ja in gleicher Weise an den Erträgen sämtlicher
Bodenqualitäten teil.
Je höher die Kultur steigt, je dichter die Bevölkerung
wird, je mehr die Eigentumsbegriffe klarer in die Erkenntnis
treten, wird der Boden, der zur Kultur sich eignet oder
ohne zu große Arbeit reiche Erträge gibt, seltener, und
einzelne suchen die Vorteile günstigerer Bodenleistungen
für sich auf Kosten der Gesamtheit in Anspruch zu nehmen.
Fast alle Völker haben im Laufe weiterer Entwicklung in