Full text: Die Bodenreform im Lichte des humanistischen Sozialismus

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42 Die Bodenreform im Lichte des Freihandels. 
Mittel, unter Umständen wohlfeil ein Immohilium zu er 
werben unter Ausfall eines Teiles der vorhergehenden 
Gläubiger. Das neue Gesetz hat nun den Grundsatz an 
genommen, daß „ohne Übernahme oder Befriedigung der 
jenigen Rechte, welche dem Rechte des Gläubigers Vor 
gehen, der Verkauf des Grundstücks nicht stattfinden darf.“ 
Die Zahlen für die Jahre 1881—1888 sind nach dem Justiz- 
ministerialblatt folgende: 
in 
den 
Jahren 
die 
Zahl 
der be 
endeten 
Ver 
steige 
rungen 
die 
ver 
steigerte 
Fläche 
Hektar 
ihr Ge- 
bäude- 
steuer- 
Nut- 
zungs- 
wert 
Ji 
ihr 
Grund- 
steuer- 
Rein- 
ertrag 
M 
die Zahl 
der land- 
und forst 
wirtschaft 
lichen 
Zwangs 
versteige 
rungen 
in 
Pro 
zenten 
der 
Gesamt 
zahl 
1881 
17 473 
106 957 
7902 346 
931 676 
9855 
56,40 
1882 
16 197 
86 277 
6162 672 
707 588 
8583 
52,99 
1883 
13 573 
82 898 
5321 768 
681 973 
7162 
52,77 
1884 
10 528 
79 268 
4475 615 
737 822 
5731 
54,44 
1885 
10 309 
88 067 
3703 443 
823 585 
5806 
56,32 
1886 
10 500 
108 459 
3840 787 
993 242 
6036 
57,49 
1887 
10 233 
114 088 
3204435 
1059 173 
5895 
57,66 
1888 
10 050 
118 679 
3057 584 
1028 831 
5943 
59,13 
Trotz des erwähnten Gesetzes ist die Zahl der land- und 
forstwirtschaftlichen Zwangsversteigerungen (vorletzte Reihe) 
seit dem Jahre 1884 wieder gestiegen; wobei zu bemerken, 
daß im Jahre 1885 an 175, 1886 an 167, 1887 an 155, 1888 
an 149 Aufhebungen des Verfahrens wegen nicht erreichten 
Mindestgebotes vorkamen. Auch in Bayern ist die Zahl der 
Zwangsversteigerungen in dem letzten Jahre wieder bedeutend 
gestiegen, nachdem sie eine Zeitlang gesunken war. Hier 
war und ist der Kleingrundbesitz der Verschuldung mehr 
und mehr verfallen. 
Wichtig ist aber, daß, obwohl im Jahre 1888 eine bedeutende 
Abnahme der Zwangsversteigerungen gegen 1881 eingetreten 
;ist, doch eine Zunahme in dem Umfange der versteigerten
	        
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