Full text: Die Bodenreform im Lichte des humanistischen Sozialismus

Die Bodenreform im Lichte des Freihandels. 
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Man könnte diese Beispiele beliebig vermehren, so häufig 
sind sie! Daß die Schutzzölle den Latifundienbesitzern 
besonders zugute kommen, wo guter Absatz der Produkte 
ist, ist offenkundig, aber das darf uns nicht abhalten, der 
Wahrheit die Ehre zu geben, daß sie für die Bauern not 
wendig waren. Wir können nicht so wohlfeil die Agrarfrage 
der Gegenwart lösen, wie es in der letzten Wahlagitation ein 
freisinniger Kandidat machen wollte. Befragt, wie er ge 
dächte, der landwirtschaftlichen Notlage abzuhelfen, ant 
wortete er ganz unverfroren, die Bodenpreise seien zu hoch, 
sie müßten sinken, dann würden die Bauern schon ihre 
Existenz finden. Er meinte damit, daß die Besitzer ihr 
Anwesen aufgeben sollten, wenn sie nicht mehr auf ihm 
leben könnten. Aber Mittel und Wege, die Schuldver 
pflichtungen zu mildern und abzulösen, gab er nicht an. 
Das sind natürlich oberflächliche Ansichten. 
Wenn also auch die Großgrundbesitzer bei den Zöllen 
am meisten gewonnen haben, so waren dieselben doch 
notwendig, um den Bauernstand zu halten. Unter 5,227,344 
landwirtschaftlichen Betrieben sind in Deutschland nur 
778,932 von 10 Hektaren, und da meint man, daß der kleine 
Besitzer gar keinen Nutzen davon gehabt, da er wenig oder 
fast nichts zu verkaufen habe. Nun ist aber zu beachten, 
daß das erste, wofür der Landmann sorgt, nicht einmal 
die ausreichende Befriedigung von Nahrung und Kleidung 
ist, sondern die Sicherung von Wohnung bzw. seine Heimats 
stätte. Er sorgt zuerst, daß er wohnen bleiben kann, daß 
ihn der Gläubiger nicht von Haus und Hof treibt, wenn 
man von den Leichtsinnigen absieht, welche aber gottlob 
eine verschwindende Minderheit bilden. Auch der kleine 
Bauer verzehrt seine Früchte nicht zuerst, sondern bringt 
sie zu Markte, um Geld zur Befriedigung der Gläubiger 
zu haben. Und da ist klar für jeden, der die Verhältnisse 
als wahr kennt, daß auch die Zölle ihm nützen. Ohne sie 
Wehberg, Die Bodenreform. 4
	        
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