1. Kap. Grundlegende Begriffe der Volkswirtschaftslehre. 9
oder Luxusartikeln, von Vermögen oder persönlichen Guter», von dauernd
oder vorübergehend brauchbaren Gütern dient und inwieweit sie sür das Wohl
der menschlichen Gesellschaft Vortheilhast. gl-ichgiltig oder schädlich ist. betrachtet
werden kann.
Welcher Weg ist da einzuschlagen? Das Wort ,unproductiv' hat einen
gehässigen Beigeschmack, und es sollte nur zur Bezeichnung von Arbeiten nutz
losen oder schädlichen Charakters dienen. In solchen Fällen ist es aber besser,
von nutz oser oder schädlicher Arbeit zu reden; und ebenso ist es richtiger, von
em us ruck »productive Arbeit' Umgang zu nehmen, da alle berechtigte
rveit in gewissem Sinne productiv ist. Das ist z. B. mit jener der im
verwendeten Dienstboten der Fall. Dieselbe erzeugt gewiste wirt-
? * a 1 e àr in reichlichem Maße. Da ist es vorzuziehen, eine andere Unter-
icyeidung zu machen und der auf Erwerb sich richtenden Arbeit die
nrch auf solchen ausgehende entgegenzusetzen, je nachdem dieselbe auf die
Hervorbrmgung von materiellen Gütern, von Sachgütern, oder von andern
Wem geriet iß. Ga iß in bee 1# eine fWerige Aufgabe, bie Unie
bu ziehen, wo die Production beginnt und der Genuß persönlicher Güter auf-
G3ißoie[meßtgenügenbunb
è 9 cß sehr leicht, tue große Mehrheit derjenigen, welche arbeiten, einer dieser
beiden großen Gruppen zuzurechnen und in die eine alle diejenigen zu ver
setzen welche ,n der Landwirtschaft, dem Bergbau, den Fabriken ! den Bau-
geiDerben unb im &onbeI belästigt ßnb, ber anbern aber bie ßeißlicßen bk
J / t0Bclt ' "" und Telegraphendiknst ¡Beschäftigten de» gcwerb-
J à'.'"" zugezahlt werde», wenn sie bis zu einen, beträchtlichen Grade
... C âş 1 i eu ^krkehr im Unterschied von dem Vergnügungsvcrtehr sich
q.. b"' as ehrpersonal kann als nicht gewerblich thätig bezeichnet werden. Tie
len 0 en aber müssen zu den gewerblichen Arbeitern gerechnet werden, wenn
ihre yauptthätigkeit in der Herstellung von Erzeugnissen besteht, was z. B. bei
en ochen und .St öd)imten, den Kleider anfertigenden Kammerjungfern u. f. w.
der Fall ist. Wenn sie hingegen hauptsächlich'für persönliche Dienstleistungen
bestimmt sind, können sie nicht dazu gezählt werden.
Ter vierte Hauptbegrist ist der des E i n k 0 m m e n s. Derselbe hat einen
engern und einen weitern Sinn. Im weitern Sinne bedeutet Einkommen
asjelbe wie Roheinkommen, d. h. den Gesamtbetrag an Sachgütern,