Contents: Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

1. Kap. Grundlegende Begriffe der Volkswirtschaftslehre. 9 
oder Luxusartikeln, von Vermögen oder persönlichen Guter», von dauernd 
oder vorübergehend brauchbaren Gütern dient und inwieweit sie sür das Wohl 
der menschlichen Gesellschaft Vortheilhast. gl-ichgiltig oder schädlich ist. betrachtet 
werden kann. 
Welcher Weg ist da einzuschlagen? Das Wort ,unproductiv' hat einen 
gehässigen Beigeschmack, und es sollte nur zur Bezeichnung von Arbeiten nutz 
losen oder schädlichen Charakters dienen. In solchen Fällen ist es aber besser, 
von nutz oser oder schädlicher Arbeit zu reden; und ebenso ist es richtiger, von 
em us ruck »productive Arbeit' Umgang zu nehmen, da alle berechtigte 
rveit in gewissem Sinne productiv ist. Das ist z. B. mit jener der im 
verwendeten Dienstboten der Fall. Dieselbe erzeugt gewiste wirt- 
? * a 1 e àr in reichlichem Maße. Da ist es vorzuziehen, eine andere Unter- 
icyeidung zu machen und der auf Erwerb sich richtenden Arbeit die 
nrch auf solchen ausgehende entgegenzusetzen, je nachdem dieselbe auf die 
Hervorbrmgung von materiellen Gütern, von Sachgütern, oder von andern 
Wem geriet iß. Ga iß in bee 1# eine fWerige Aufgabe, bie Unie 
bu ziehen, wo die Production beginnt und der Genuß persönlicher Güter auf- 
G3ißoie[meßtgenügenbunb 
è 9 cß sehr leicht, tue große Mehrheit derjenigen, welche arbeiten, einer dieser 
beiden großen Gruppen zuzurechnen und in die eine alle diejenigen zu ver 
setzen welche ,n der Landwirtschaft, dem Bergbau, den Fabriken ! den Bau- 
geiDerben unb im &onbeI belästigt ßnb, ber anbern aber bie ßeißlicßen bk 
J / t0Bclt ' "" und Telegraphendiknst ¡Beschäftigten de» gcwerb- 
J à'.'"" zugezahlt werde», wenn sie bis zu einen, beträchtlichen Grade 
... C âş 1 i eu ^krkehr im Unterschied von dem Vergnügungsvcrtehr sich 
q.. b"' as ehrpersonal kann als nicht gewerblich thätig bezeichnet werden. Tie 
len 0 en aber müssen zu den gewerblichen Arbeitern gerechnet werden, wenn 
ihre yauptthätigkeit in der Herstellung von Erzeugnissen besteht, was z. B. bei 
en ochen und .St öd)imten, den Kleider anfertigenden Kammerjungfern u. f. w. 
der Fall ist. Wenn sie hingegen hauptsächlich'für persönliche Dienstleistungen 
bestimmt sind, können sie nicht dazu gezählt werden. 
Ter vierte Hauptbegrist ist der des E i n k 0 m m e n s. Derselbe hat einen 
engern und einen weitern Sinn. Im weitern Sinne bedeutet Einkommen 
asjelbe wie Roheinkommen, d. h. den Gesamtbetrag an Sachgütern,
	        
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