§ 3- Die speziellen Lehren von der Fundamentierung des Papiergeldes. QQ
gegebenen Scheine ungeheuerlich groß war b Aber hier
von abgesehen, konnte und kann eine Fundierung von
Staatspapiergeld auf den Erlös zu verkaufender Grund
stücke nicht unbedenklich hingenommen werden. Nicht weil
hier das Postulat der endlichen Befriedigung in einem
brauchbaren, materiellen Werte unerfüllt bliebe, sondern
weil der Weg zu dieser Befriedigung allzu umständlich,
wo nicht unerreichbar erscheinen muß. Wie es im Bank
wesen nicht bloß auf die schließliche Sicherheit einer An
lage ankommt, sondern unter Umständen noch mehr auf
die Liquidität, so auch hier. Die Beruhigung, daß in den
Grundstücken Werte enthalten seien, die nach menschlicher
Berechnung nicht so leicht gänzlich verloren gehen können
wie die bewegliche Habe, diese Beruhigung wird unwesent
lich gegenüber der Schwierigkeit, ja Unmöglichkeit, solche
Werte in kritischer Zeit massenhaft einlösen zu können.
Man mißverstehe uns nicht. Wir haben an anderer Stelle
gerade die Auffassung vertreten, daß die Assignaten sich
nicht so ungeheuerlich entwertet haben würden, wenn man
nur ihre Menge vorsichtig eingeschränkt hätte. Trotz der
bedenklichen »Hypothezierung« (Fundierung auf den Er
lös aus dem Verkauf von Kirchengütern) wäre dann jene
enorme Entwertung der Scheine ausgeblieben — und zwar,
weil je nach dem Kredit eines Staates eine mehr ode!r
weniger große Menge von Papiergeld sich im Verkehr zu
halten pflegt, ungeachtet dessen, was für Theorien man
zu seiner Fundierung in Anspruch nimmt und welche spe
ziellen und offiziellen Deckungsmittel tatsächlich existieren
mögen (Theorie der Fundierung auf das Verkehrsbedürfnis,
8). Aber hiervon abgesehen, bleiben Grundstücke als spe
zielle Fundierung eines Papiergeldes ungeeignet. Ist doch
1 Zeitschrift fiir Sozialwissenschaft 1914, S. 757.