Full text: Logik des Geldes

§ 1. Der Metallismus. 
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Moll, Logik des Geldes. 
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Wie würde sich nun der Metallismus zum Problem des 
Endes stellen? Er hat darauf, wie es scheint — ohne das 
Problem formuliert zu haben — eine einfache Antwort bereit. 
Sie wird lauten: »Edelmetall ist die einzig mögliche Form 
der Befriedigung, die als Abschluß eines Qeldsystems gelten 
kann. Wo etwa stoffwertloses Geld zirkuliert, da wird über 
all Einlösung in Edelmetall (Gold) als Abschluß gefordert.« 
Die konsequenteste Form des Metallismus sieht ja im Edel 
metall schließlich geradezu einen Selbstzweck. Man reflek 
tiert entweder dabei gar nicht darüber, welche Befriedigung 
im Metall gegeben sei, oder aber man denkt an die unmittel 
bare Verwertbarkeit des Metalles zum Schmuck und für In 
dustriezwecke. Der Metallismus in seiner konsequenten und 
einseitigen Form fragt nicht kritisch danach, woher denn 
das Edelmetall seinen Wert ableite, und gelangt daher nicht 
zu dem Ergebnis, daß eben dieser Wert zum Teile erst durch 
die Nachfrage nach Geldzwecken und somit durch die Geld 
funktion bestimmt werde. Er fragt nicht danach, wie es um 
gewiß Geld« (Seite 12). Dabei aber faßt er wie andere Metallisten das Papier 
geld doch wieder als Schuldverschreibung auf, als Zeichen eines Geld 
quantums; seine Zirkulation beruht auf Vertrauen, es bedarf einer Ein 
lösung, und niemals kann es Preismesser sein (Seite 99 und 196). Bei 
Knies findet sich die Lehre, auch Metallgeld sei Kreditgeld (Geld und 
Kredit, 1. Abteilung, das Geld, 2. Auflage 1885, Seite 267). Endlich gibt 
es Schriftsteller wie Adolph Wagner, die weder als Metallisten, noch 
als Nominalisten im Sinne Knapps gelten können, sondern eine Mittel 
stellung einnehmen. 
Es sei noch darauf aufmerksam gemacht, daß es keineswegs zulässig 
ist, den Metallismus etwa als wirtschaftliche Geldtheorie schlechthin im 
Gegensatz zu juristischen Lehren zu stellen. Es mag sein, daß einzelne 
Metallisten die juristisch erheblichen Funktionen des Geldes vernachlässigt 
haben. Aber die Lehre Rieh. Hildebrands muß man u. E. geradezu 
als »juristischen Metallismus« kennzeichnen: Geld ist für ihn immer nur 
die gesetzlich bestimmte gemünzte Metalimenge, keineswegs ein Metall 
quantum an sich. Wo bei gesetzlicher Silberwährung der tatsächliche 
Zahlungsverkehr in Goldmünzen stattfindet, spricht Hildebrand von 
Silberwährung, bei der das Gold wohl als »Zahlungsmittel«, nicht aber als 
»Geld« fungiere (Das Wesen des Geldes, 1914, Seite 30).
	        
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