§ 1. Der Metallismus.
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Moll, Logik des Geldes.
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Wie würde sich nun der Metallismus zum Problem des
Endes stellen? Er hat darauf, wie es scheint — ohne das
Problem formuliert zu haben — eine einfache Antwort bereit.
Sie wird lauten: »Edelmetall ist die einzig mögliche Form
der Befriedigung, die als Abschluß eines Qeldsystems gelten
kann. Wo etwa stoffwertloses Geld zirkuliert, da wird über
all Einlösung in Edelmetall (Gold) als Abschluß gefordert.«
Die konsequenteste Form des Metallismus sieht ja im Edel
metall schließlich geradezu einen Selbstzweck. Man reflek
tiert entweder dabei gar nicht darüber, welche Befriedigung
im Metall gegeben sei, oder aber man denkt an die unmittel
bare Verwertbarkeit des Metalles zum Schmuck und für In
dustriezwecke. Der Metallismus in seiner konsequenten und
einseitigen Form fragt nicht kritisch danach, woher denn
das Edelmetall seinen Wert ableite, und gelangt daher nicht
zu dem Ergebnis, daß eben dieser Wert zum Teile erst durch
die Nachfrage nach Geldzwecken und somit durch die Geld
funktion bestimmt werde. Er fragt nicht danach, wie es um
gewiß Geld« (Seite 12). Dabei aber faßt er wie andere Metallisten das Papier
geld doch wieder als Schuldverschreibung auf, als Zeichen eines Geld
quantums; seine Zirkulation beruht auf Vertrauen, es bedarf einer Ein
lösung, und niemals kann es Preismesser sein (Seite 99 und 196). Bei
Knies findet sich die Lehre, auch Metallgeld sei Kreditgeld (Geld und
Kredit, 1. Abteilung, das Geld, 2. Auflage 1885, Seite 267). Endlich gibt
es Schriftsteller wie Adolph Wagner, die weder als Metallisten, noch
als Nominalisten im Sinne Knapps gelten können, sondern eine Mittel
stellung einnehmen.
Es sei noch darauf aufmerksam gemacht, daß es keineswegs zulässig
ist, den Metallismus etwa als wirtschaftliche Geldtheorie schlechthin im
Gegensatz zu juristischen Lehren zu stellen. Es mag sein, daß einzelne
Metallisten die juristisch erheblichen Funktionen des Geldes vernachlässigt
haben. Aber die Lehre Rieh. Hildebrands muß man u. E. geradezu
als »juristischen Metallismus« kennzeichnen: Geld ist für ihn immer nur
die gesetzlich bestimmte gemünzte Metalimenge, keineswegs ein Metall
quantum an sich. Wo bei gesetzlicher Silberwährung der tatsächliche
Zahlungsverkehr in Goldmünzen stattfindet, spricht Hildebrand von
Silberwährung, bei der das Gold wohl als »Zahlungsmittel«, nicht aber als
»Geld« fungiere (Das Wesen des Geldes, 1914, Seite 30).