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4. Buch. V. Teil. Die Steuern.
zehrungssteuer par excellence die Steuer der kleinen Leute, die
infolge ihrer geringen Kraft nicht in der Lage sind, an voraus
festgesetzten Terminen ihrer Steuerpflicht zu genügen. Bei der
Verzehrungssteuer geschieht die Steuerzahlung, ebenso wie der Ver
brauch, mit welcher jene unzertrennlich zusammenhängt, dann, wenn
es die Zahlungsfähigkeit des Steuersubjektes möglich macht. Hier
durch sind viele Übelstände vermieden, sowohl von seite der Steuer
zahler, als von seite des Staates. Dort, wo das Einkommen und der
Vermögenszustand unbestimmt, schwankend ist, dort kann die Steuer
zahlung nicht fixiert werden, weder der Höhe noch dem Zeitpunkte
nach. Die Verzehrungssteuer wird diesem Umstande vollkommen
gerecht. Übrigens besteht diese Unbestimmtheit nicht bloß mit
Rücksicht auf den Zeitpunkt, sondern auch mit Rücksicht auf die
Steuersubjekte. Der Staat vermag es nicht, die kleinen Steuerkräfte
in Evidenz zu halten, was bei den direkten Steuern unbedingt nötig
ist; die indirekte Steuer hingegen arbeitet automatisch und erreicht
auch die minimalsten Steuerkräfte.
Auch der Eingang der staatlichen Einnahmen gewinnt eine
vorteilhaftere Verteilung, als bei den direkten Steuern, deren Ein
heferung an zwei halbjährigen, oder vier vierteljährigen, oder höchstens
zwölf monatlichen Terminen erfolgt. Dies ist Folge der Tatsache,
daß die indirekten Steuern die elementaren Vorgänge der Wirt
schaft begleiten, während die direkten Steuern bloß die Haupt
resultate erfassen, weshalb dieselben ohne besondere Inkonvenienzen
nur dort Anwendung finden können, wo stärkere Steuerkräfte, größere
Ergebnisse, größere Regelmäßigkeit und Sicherheit vorzufinden sind.
Vom Gesichtspunkte der Steuerzahlung hat die indirekte Steuer
auch noch einen anderen Vorteil und der besteht darin, daß die
Steuerzahlung von seiten des Steuerzahlers stattfindet, ohne daß
dies demselben die geringste Mühe, Ausgaben, Zeitverlust verursachen
würde, was mit dem Aufsuchen der Ämter, das hier wegfällt, un
vermeidlich verbunden ist. Wie oft geschieht die Verletzung der
Steuerpflicht bloß deshalb, weil das Steuerzahlen wirklich mit viel
Plackerßien, Zeitverlust, Ünbequemlichkeit verbunden ist; all dies
fällt bei der indirekten Steuer in der Regel weg.
Wir können auf Grund des Gesagten zusammenfassend den
Vorteil der indirekten Steuer als mit der Indirektheit zusammen
hängend bezeichnen; wer derselben weitere Vorteile beilegen will,
wird in Übertreibungen verfallen.
darauf hin, daß die direkten Steuern den Steuerpflichtigen mit Pfändung be
drohen.