Full text: Logik des Geldes

64 Viertes Kapitel. Grundlegung einer wirtschaftlichen Theorie des Geldes. 
Arbeitsteilung und Geldwirtschaft sind die Voraussetzungen, 
auf denen sie beruht. Eine Anwendung des Unendlichkeits 
begriffs aber auf geschichtlichen Stoff und innerhalb einer Lo 
gik, die ihre geschichtliche Entstehung nicht verleugnen kann 
noch will, scheint ausgeschlossen. Wir geben zu: Mancher 
Staatsbürger, in dessen Wesen die Liebe zum Vaterlande die 
stärkste Seite bildet, hat nicht nur den Wunsch, daß sein 
Staat ewig bestehen möge, er kann sich ihn auch nicht anders 
vorstellen, als von unendlicher Dauer. 
So mag der Glaube an die Unendlichkeit des Staates und 
die Ewigkeit des Nationalkredites auch bei unserem Volke zu 
finden sein; aber die kalte, nüchterne, rechnende, wirtschaft 
liche Logik wird durch ihn nicht berührt. Diese aber inter 
essiert uns hier. Es ist gleichgültig, welches die gewöhnlich 
sten konkreten Vertreter dieser Logik sind. Ja, es ist wahr 
scheinlich, daß bei der Kompliziertheit der menschlichen 
Psyche zuweilen der Glaube an die Ewigkeit des Staates einen 
Konflikt erzeugen wird, den der einzelne mit sich selbst 
auszufechten hat. Es mag ferner für viele ein Trost sein, daß 
diejenigen, in deren Handeln vielleicht zuerst am nüchtern 
sten die wirtschaftliche Logik sich durchsetzt, als die mora 
lisch weniger Einwandfreien auch sonst erscheinen. Aber das 
gehört nicht hierher. Wir wissen nur: Der Unendlichkeits 
begriff spielt in der wirtschaftlichen Logik keine Rolle. 
Freilich gibt es nun noch eine Möglichkeit, einen speziellen 
Fall, wo unsere wirtschaftliche Logik eine Befriedigung in 
stoffwertvollen Gütern (Diensten) nicht verlangt: Die Mög 
lichkeit einer Verwendung des Papiergeldes zu Zahlungen 
an die Staatskassen, insbesondere zur Steuerzahlung. Hier 
nimmt der Staat als wertvoll wieder an, was er als wertvoll 
ausgegeben. Der Kreis ist geschlossen. Unser wirtsschaft- 
liches Denken ist befriedigt, ohne daß eine Einlösung des 
Geldes erfolgt ist. So haben denn in der »Steuerfundation«
	        
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