Full text: Logik des Geldes

72 Viertes Kapitel. Grundlegung einer wirtschaftlichen Theorie des Geldes. 
Befriedigung; oder der, Staat würde seine Münzen ein 
wechseln gegen eine größere Quantität Metall oder gegen 
Sachgüter irgendwelcher Art — diese ganz rohen Vorstellun 
gen müssen als bestehend angenommen werden. Es ist gleich 
gültig,; wie weit diese Vorstellungen voll bewußt werden. 
Es ist gleichgültig, ob der Staat rechtlich irgendwie in dieser 
Weise verpflichtet ist. Es ist gleichgültig, ob es wirklich so 
geschehen kann, ob der Staat die Mittel dazu hat und ob er 
so handeln will. Aber der Glaube muß dagewesen sein. Es 
hieße sonst, daß wir von vornherein mit einem partiellen 
Bankerott des Staates rechneten, und — unser Edelmetall 
geld würde sich dann den Waren gegenüber entwerten. So 
mit darf also bei Edelmetallgeld die logische Möglichkeit 
einer vollen, endlichen Befriedigung als Voraussetzung für 
das Bestehen des Systems angenommen werden« L 
Damit sind wir allerdings zur Fragestellung einer »staat 
lichen« Theorie des Geldes zurückgekehrt. Auch sie behält 
also ihre Bedeutung, ihre relative Berechtigung, aber sie darf 
nur neben einer metallistischen, individualistischen Theorie 
angewendet werden und nicht allein den Inhalt der Lehre 
bilden. 
§ 4. 
Staatliche und überstaatliche Geldtheorie. 
Es liegt im Wesen einer »wirtschaftlichen« Theorie, daß 
sie das Geld keineswegs nur innerhalb der räumlichen und 
j zeitlichen Grenzen eines Staates betrachtet, sondern in ihrer 
Fragestellung darüber hinausgeht. Das Problem des Geldes 
schließt nicht bloß die zuweilen von Juristen oder für einen 
speziellen Fall auch von Nationalökonomen traktierten Fra 
gen ein: Welche Befriedigung wird dem Geldbesitzer zuteil, 
wenn etwa im Rahmen des bestehenden Staates das Edel- 
Moll a. a. O. S. 103.
	        
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