122 Zweiter Teil. Handel. V. Handelsunternehmung rc.
nehmers macht es notwendig, daß die Gehilfen äußerlich auf dem Lebensniveau der
mittleren bürgerlichen Klaffe bleiben; sie können also nicht auf das Existenzminimum
der gewöhnlichen Arbeiter herabgedrückt werden. Auch wird ein Kaufmann nicht
daran denken, seine Gehilfenstellen an die Mindestfordernden auszubieten. Ganz
selbstverständlich ist dies zu jederzeit von denjenigen Stellen, die mehr oder weniger
den Charakter von Vertrauensposten besitzen. Für diese bestimmt sich auch das Gehalt
immer nach durchaus individuellen Faktoren. Die Gehilfen in den kleineren Ge
schäften und die ganze Klasse der Ladengehilfen allerdings stehen durchschnittlich mit
ihrem Gehalte nicht viel besser als gut bezahlte ausgebildete Lohnarbeiter, und die
höheren Anforderungen, denen sie in bezug auf Kleidung und Äußeres genügen
müssen, bilden für sie eine besondere Belastung. Zu diesen Kreisen, die sich größten
teils aus den oft ungenügend vorgebildeten Söhnen des unbemittelten Gewerbe- und
Handwerkerstandes rekrutieren, hat sich in der neueren Zeit einerseits infolge der
zunehmenden Überfüllung und andererseits durch die auf Verkürzung der Arbeitszeit
gerichteten Bestrebungen der Boden für eine „soziale Frage im Kaufmannsstande"
gefunden, die übrigens auch viele Kontorgehilfen berührt und auch auf die fachge
nossenschaftliche Vereinsbildung unter den Handelsgehilfen einen bedeutenden Einfluß
ausgeübt hat.
Wollte man sich auf den Standpunkt der M a r x s ch e n Lehre stellen, so müßte
man sagen, daß das Handelskapital sich nicht unmittelbar durch Ausnutzung der pro
duzierenden Arbeiter „Mehrwert" aneigne, sondern daß es aus der Gesamtmenge
des Mehrwertes, der zunächst in die Hand der unmittelbar an der Produktion be
teiligten kapitalistischen Unternehmer gelangt, einen gewissen, nach seiner Größe
bemessenen Anteil für sich in Anspruch nehme. Mit andern Worten: das Handels
kapital erzielt nach der Seite der Produktion hin seinen Gewinn hauptsächlich im
Jnteressenkamps mit anderen kapitalistischen Unternehmern, nicht aber in einem un
mittelbaren Ringen mit den Interessen der Lohnarbeit. Der Handelsunternehmer kauft
nicht die Arbeit selbst möglichst billig auf, um das Produkt derselben möglichst teuer zu
verkaufen, sondern er sucht den Preis des fertigen Erzeugnisses der kapitalistischen
Produktion beim Einkauf möglichst herabzudrücken, um beim Verkauf möglichst viel
daran zu gewinnen. Demnach steht der Handel außerhalb des Bereichs der unmittel
baren sozialen Konflikte; der zwischen Kapital und Kapital geführte Kampf kann zwar
für den einzelnen bald auf der einen, bald auf der anderen Seite sehr empfindlich
werden, aber nicht zu einem Klassengegensätze führen. Diese Stellung des Handels
zur unmittelbaren Produktion hat ohne Zweifel dazu beigetragen, daß er nicht nur
im Altertum und Mittelalter, sondern auch in unserer Zeit so häufig vom sittlichen,
sozialen oder wirtschaftlichen Standpunkte einer ungünstigen Beurteilung unterzogen
worden ist. Der Segen der Arbeit schrumpft, wie G. C o h n sagt, für den Kaufmann
zusammen zu der alles andere ausschließenden Berechnung des wohlfeilen Einkaufs
und des vorteilhaften Verkaufs. Bei dem Betriebe der Landwirtschaft oder der In
dustrie mag das rechnende Eigeninteresse mit nicht geringerer Intensität wirksam sein
als beim Handel, aber es wird für die äußere Beurteilung mehr verdeckt durch die
mit ihm zusammengehende augenfällig auf Ausbeutung der Natur und Hervor
bringung neuer nützlicher Dinge gerichtete Tätigkeit. Trotz dieses ungünstigen
Scheines kommt dem Handel eine bei der gegebenen Gesellschaftsordnung unentbehr
liche und ebendeswegen auch produktive Funktion zu.