Full text : Volkswirtschaftliches Quellenbuch

122  Zweiter  Teil.  Handel.  V.  Handelsunternehmung  rc.

nehmers  macht  es  notwendig,  daß  die  Gehilfen  äußerlich  auf  dem  Lebensniveau  der
mittleren  bürgerlichen  Klaffe  bleiben;  sie  können  also  nicht  auf  das  Existenzminimum
der  gewöhnlichen  Arbeiter  herabgedrückt  werden.  Auch  wird  ein  Kaufmann  nicht
daran  denken,  seine  Gehilfenstellen  an  die  Mindestfordernden  auszubieten.  Ganz
selbstverständlich  ist  dies  zu  jederzeit  von  denjenigen  Stellen,  die  mehr  oder  weniger
den  Charakter  von  Vertrauensposten  besitzen.  Für  diese  bestimmt  sich  auch  das  Gehalt
immer  nach  durchaus  individuellen  Faktoren.  Die  Gehilfen  in  den  kleineren  Geschäften ­
  und  die  ganze  Klasse  der  Ladengehilfen  allerdings  stehen  durchschnittlich  mit
ihrem  Gehalte  nicht  viel  besser  als  gut  bezahlte  ausgebildete  Lohnarbeiter,  und  die
höheren  Anforderungen,  denen  sie  in  bezug  auf  Kleidung  und  Äußeres  genügen
müssen,  bilden  für  sie  eine  besondere  Belastung.  Zu  diesen  Kreisen,  die  sich  größtenteils ­
  aus  den  oft  ungenügend  vorgebildeten  Söhnen  des  unbemittelten  Gewerbe-  und
Handwerkerstandes  rekrutieren,  hat  sich  in  der  neueren  Zeit  einerseits  infolge  der
zunehmenden  Überfüllung  und  andererseits  durch  die  auf  Verkürzung  der  Arbeitszeit
gerichteten  Bestrebungen  der  Boden  für  eine  „soziale  Frage  im  Kaufmannsstande"
gefunden,  die  übrigens  auch  viele  Kontorgehilfen  berührt  und  auch  auf  die  fachgenossenschaftliche ­
  Vereinsbildung  unter  den  Handelsgehilfen  einen  bedeutenden  Einfluß
ausgeübt  hat.
Wollte  man  sich  auf  den  Standpunkt  der  M  a  r  x  s  ch  e  n  Lehre  stellen,  so  müßte
man  sagen,  daß  das  Handelskapital  sich  nicht  unmittelbar  durch  Ausnutzung  der  produzierenden ­
  Arbeiter  „Mehrwert"  aneigne,  sondern  daß  es  aus  der  Gesamtmenge
des  Mehrwertes,  der  zunächst  in  die  Hand  der  unmittelbar  an  der  Produktion  beteiligten ­
  kapitalistischen  Unternehmer  gelangt,  einen  gewissen,  nach  seiner  Größe
bemessenen  Anteil  für  sich  in  Anspruch  nehme.  Mit  andern  Worten:  das  Handelskapital ­
  erzielt  nach  der  Seite  der  Produktion  hin  seinen  Gewinn  hauptsächlich  im
Jnteressenkamps  mit  anderen  kapitalistischen  Unternehmern,  nicht  aber  in  einem  unmittelbaren ­
  Ringen  mit  den  Interessen  der  Lohnarbeit.  Der  Handelsunternehmer  kauft
nicht  die  Arbeit  selbst  möglichst  billig  auf,  um  das  Produkt  derselben  möglichst  teuer  zu
verkaufen,  sondern  er  sucht  den  Preis  des  fertigen  Erzeugnisses  der  kapitalistischen
Produktion  beim  Einkauf  möglichst  herabzudrücken,  um  beim  Verkauf  möglichst  viel
daran  zu  gewinnen.  Demnach  steht  der  Handel  außerhalb  des  Bereichs  der  unmittelbaren ­
  sozialen  Konflikte;  der  zwischen  Kapital  und  Kapital  geführte  Kampf  kann  zwar
für  den  einzelnen  bald  auf  der  einen,  bald  auf  der  anderen  Seite  sehr  empfindlich
werden,  aber  nicht  zu  einem  Klassengegensätze  führen.  Diese  Stellung  des  Handels
zur  unmittelbaren  Produktion  hat  ohne  Zweifel  dazu  beigetragen,  daß  er  nicht  nur
im  Altertum  und  Mittelalter,  sondern  auch  in  unserer  Zeit  so  häufig  vom  sittlichen,
sozialen  oder  wirtschaftlichen  Standpunkte  einer  ungünstigen  Beurteilung  unterzogen
worden  ist.  Der  Segen  der  Arbeit  schrumpft,  wie  G.  C  o  h  n  sagt,  für  den  Kaufmann
zusammen  zu  der  alles  andere  ausschließenden  Berechnung  des  wohlfeilen  Einkaufs
und  des  vorteilhaften  Verkaufs.  Bei  dem  Betriebe  der  Landwirtschaft  oder  der  Industrie ­
  mag  das  rechnende  Eigeninteresse  mit  nicht  geringerer  Intensität  wirksam  sein
als  beim  Handel,  aber  es  wird  für  die  äußere  Beurteilung  mehr  verdeckt  durch  die
mit  ihm  zusammengehende  augenfällig  auf  Ausbeutung  der  Natur  und  Hervorbringung ­
  neuer  nützlicher  Dinge  gerichtete  Tätigkeit.  Trotz  dieses  ungünstigen
Scheines  kommt  dem  Handel  eine  bei  der  gegebenen  Gesellschaftsordnung  unentbehrliche ­
  und  ebendeswegen  auch  produktive  Funktion  zu.
            
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