Full text: Volkswirtschaftliches Quellenbuch

8. Entwickelung und Hauptarten der Buchführung. 
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8. Entwickelung und Hauptarten der Buchführung. 
Von A. Adler. 
Adler, Buchführung. In: Handwörterbuch der Staatswissenschaften. Herausgegeben 
von Conrad, Elster, Lexis, Loening. 3. Aufl. 3. Bd. Jena, Gustav Fischer, 1909. S- 248—248. 
Die Grundlage einer jeden Buchführung ist das Inventarium oder I n - 
v e n t a r, worunter man ein genaues Verzeichnis sämtlicher Vermögensstücke 
(Aktiva) und sämtlicher Schuldenbestandteile (Passiva) zur Ermittelung des 
reinen Geschäftsvermögens (Kapitals) versteht. Stellt man das Inventar 
kontenmäßig in der Form auf, daß die eine (linke) Seite das Aktivvermögen, die 
andere (rechte) Seite das Passivvermögen und das reine Vermögen enthält, so daß 
sich die Summen auf beiden Seiten ausgleichen, so erhält man die Bilanz (vom 
ital. bilancia, d. i. Wage). Wiederholt ein Geschäftsmann von Zeit zu Zeit eine 
genaue Feststellung (Inventur, Inventarisierung) seines Vermögens, 
so kann er aus der Vergleichung der Ergebnisse seiner jetzigen Aufnahme mit den 
jenigen der früheren Geschäftsperiode die Änderungen in seinen Vermögens- und 
Schuldverhältnissen, die Vermehrung oder Verminderung seines reinen Vermögens 
feststellen. Eine eigentliche Buchführung im Sinne einer fortlaufenden Verzeichnung 
der Geschäftsbewegung wird er hierzu nur in so weit brauchen, als es ohne sie nicht 
möglich wäre, die Inventarisierung vorzunehmen, also z. B. zur Ermittelung der 
Forderungen und der Guthaben dritter Personen. Ohne Buchführung würde er 
freilich darauf verzichten müssen, während einer Geschäftsperiode überhaupt etwas 
über den Gang und Erfolg seiner Unternehmung zu erfahren, hätte also auch keine 
Kontrolle darüber, aus welchen Gründen die Änderungen seiner Vermögenslage 
hervorgehen, ob sie Folgen der geschäftlichen Bewegung oder eines unrechtmäßigen 
Eingriffs (Diebstahls usw.) sind. Der Mangel einer geordneten Buchführung würde 
aber ganz besonders sich an der Unordnung und Verwirrung seiner Geschäftsführung 
geltend machen, da er und seine Leute nicht imstande wären, alle Aufträge, ausge 
führten Geschäfte, Forderungen und Schulden usw. im Kopf zu behalten. 
So lückenhaft auch unsere Kenntnis von der geschichtlichen Entwickelung der 
Buchführung ist, so läßt sich doch behaupten, daß der erste Zweck der Buchführung 
kein anderer als der einer Unterstützung des Gedächtnisses war, und daß sie zunächst 
in nichts anderem als einer mehr oder weniger geordneten Aufzeichnung aller nicht 
bar berichtigten Geschäfte bestand. Darauf weisen auch alte aufgefundene Geschäfts 
bücher hin, die in einem und demselben Buche unterschiedslos eine Aufzählung und 
meistens formlose Beschreibung solcher Geschäfte enthalten, wobei nicht immer die 
Zeitfolge streng eingehalten ist sowie Handelsgeschäfte und Privatgeschäfte durch 
einanderlaufen. Den Zweck des Buches, zur Unterstützung des Gedächtnisses zu 
dienen, drückte auch sein Name, Memorial, aus; ebenso der Name Journal, 
weil es ein Tagebuch war. 
Andere schon früh vorkommende Namen, wie Prima-Nota (erste Notiz), 
Manual (Handbuch), Brouillon, Strazze, Kladde, Scharteke, Squarzafolio usw. deuten 
darauf hin, daß man die ersten Geschäftsentwürfe zunächst flüchtig in ein allen 
Geschäftsgehilfen zugängiges Buch eintrug, von wo aus sie erst, sorgfältig und von 
einer Hand geschrieben, in das Memorial oder Journal übergingen, ein Gebrauch, 
der sich aus praktischen Gründen bis auf den heutigen Tag namentlich in Detail 
geschäften erhalten hat. So erklärt es sich auch, daß das Französische Handelsgesetz 
buch von 1807, das z. T. auf weit älteren Handelsordnungen, besonders auf der 
Orckonnanes äs Oommeree von 1673 beruht, den Kaufmann zur Führung eines 
Tagebuches verpflichtet, in welches er alle Geschäfte unterschiedlos tagtäglich einzu-
	        
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