8. Entwickelung und Hauptarten der Buchführung.
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8. Entwickelung und Hauptarten der Buchführung.
Von A. Adler.
Adler, Buchführung. In: Handwörterbuch der Staatswissenschaften. Herausgegeben
von Conrad, Elster, Lexis, Loening. 3. Aufl. 3. Bd. Jena, Gustav Fischer, 1909. S- 248—248.
Die Grundlage einer jeden Buchführung ist das Inventarium oder I n -
v e n t a r, worunter man ein genaues Verzeichnis sämtlicher Vermögensstücke
(Aktiva) und sämtlicher Schuldenbestandteile (Passiva) zur Ermittelung des
reinen Geschäftsvermögens (Kapitals) versteht. Stellt man das Inventar
kontenmäßig in der Form auf, daß die eine (linke) Seite das Aktivvermögen, die
andere (rechte) Seite das Passivvermögen und das reine Vermögen enthält, so daß
sich die Summen auf beiden Seiten ausgleichen, so erhält man die Bilanz (vom
ital. bilancia, d. i. Wage). Wiederholt ein Geschäftsmann von Zeit zu Zeit eine
genaue Feststellung (Inventur, Inventarisierung) seines Vermögens,
so kann er aus der Vergleichung der Ergebnisse seiner jetzigen Aufnahme mit den
jenigen der früheren Geschäftsperiode die Änderungen in seinen Vermögens- und
Schuldverhältnissen, die Vermehrung oder Verminderung seines reinen Vermögens
feststellen. Eine eigentliche Buchführung im Sinne einer fortlaufenden Verzeichnung
der Geschäftsbewegung wird er hierzu nur in so weit brauchen, als es ohne sie nicht
möglich wäre, die Inventarisierung vorzunehmen, also z. B. zur Ermittelung der
Forderungen und der Guthaben dritter Personen. Ohne Buchführung würde er
freilich darauf verzichten müssen, während einer Geschäftsperiode überhaupt etwas
über den Gang und Erfolg seiner Unternehmung zu erfahren, hätte also auch keine
Kontrolle darüber, aus welchen Gründen die Änderungen seiner Vermögenslage
hervorgehen, ob sie Folgen der geschäftlichen Bewegung oder eines unrechtmäßigen
Eingriffs (Diebstahls usw.) sind. Der Mangel einer geordneten Buchführung würde
aber ganz besonders sich an der Unordnung und Verwirrung seiner Geschäftsführung
geltend machen, da er und seine Leute nicht imstande wären, alle Aufträge, ausge
führten Geschäfte, Forderungen und Schulden usw. im Kopf zu behalten.
So lückenhaft auch unsere Kenntnis von der geschichtlichen Entwickelung der
Buchführung ist, so läßt sich doch behaupten, daß der erste Zweck der Buchführung
kein anderer als der einer Unterstützung des Gedächtnisses war, und daß sie zunächst
in nichts anderem als einer mehr oder weniger geordneten Aufzeichnung aller nicht
bar berichtigten Geschäfte bestand. Darauf weisen auch alte aufgefundene Geschäfts
bücher hin, die in einem und demselben Buche unterschiedslos eine Aufzählung und
meistens formlose Beschreibung solcher Geschäfte enthalten, wobei nicht immer die
Zeitfolge streng eingehalten ist sowie Handelsgeschäfte und Privatgeschäfte durch
einanderlaufen. Den Zweck des Buches, zur Unterstützung des Gedächtnisses zu
dienen, drückte auch sein Name, Memorial, aus; ebenso der Name Journal,
weil es ein Tagebuch war.
Andere schon früh vorkommende Namen, wie Prima-Nota (erste Notiz),
Manual (Handbuch), Brouillon, Strazze, Kladde, Scharteke, Squarzafolio usw. deuten
darauf hin, daß man die ersten Geschäftsentwürfe zunächst flüchtig in ein allen
Geschäftsgehilfen zugängiges Buch eintrug, von wo aus sie erst, sorgfältig und von
einer Hand geschrieben, in das Memorial oder Journal übergingen, ein Gebrauch,
der sich aus praktischen Gründen bis auf den heutigen Tag namentlich in Detail
geschäften erhalten hat. So erklärt es sich auch, daß das Französische Handelsgesetz
buch von 1807, das z. T. auf weit älteren Handelsordnungen, besonders auf der
Orckonnanes äs Oommeree von 1673 beruht, den Kaufmann zur Führung eines
Tagebuches verpflichtet, in welches er alle Geschäfte unterschiedlos tagtäglich einzu-