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Zweiter Teil. Handel. X. Die Börse.
4. Jur Technik des Warenterminhandels.
Von Karl Johannes Fuchs.
Fuchs, Der Warenterminhandel, feine Technik und volkswirtschaftliche Bedeutung.
Sonderabdruck aus: Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirtschaft im Deutschen
Reich. 15. Jahrgang. Herausgegeben von Schmoller. Leipzig, Duncker & Humblot, 1891.
S. 8—14.
Denken wir uns zwei Weizenhändler A und B, welche im März ein Lieferungs-
geschäft über 50 t Weizen auf Juni-Lieferung für 185 Jl pro t (— 1000 kg) ab
geschlossen haben. Dann ist das Zustandekommen dieses Lieferungsgeschäfts zunächst
ein Beweis dafür, daß die beiden über den künftigen Gang der Preise entgegen
gesetzter Meinung sind: A glaubt nach seinen Informationen über die Lage des
Weltmarktes, der Preis werde bis zum Juni auf 180 Jl sinken; wenn er also den
Weizen schon besitzt oder durch ein anderes Lieferungsgeschäft oder eine schwimmende
Schiffsladung bis dahin zu bekommen erwartet, so würde er dadurch 5 Jl pro t
verlieren, wenn er erst im Juni verkaufen wollte; hat er aber blanko verkauft, ohne
den Weizen zu besitzen oder bestimmt zu erwarten, so hofft er, wenn seine Be
urteilung richtig ist, ihn dann im Juni um 180 Ji einkaufen und so 5 Jl pro t ge
winnen zu können. Umgekehrt erwartet B ein Steigen des Preises auf 188 Jl und
damit also einen Gewinn von 3 Jl pro t.
Der Juni kommt heran. Hat nun X die 50 t Weizen inzwischen auf irgend
eine Weise erhalten, so wird er sie an B liefern. Nehmen wir nun an, daß am
30. Juni, dem letzten Tag des Termins, wo X spätestens liefern muß, der Preis,
wie A erwartet hatte, auf 180 Ji gesunken ist, dann erhält er wenigstens trotz dem
gesunkenen Markte dafür den ursprünglichen, einen billigen Geschäftsgewinn für
ihn gewährenden Preis von 185 Jl, in dessen Erwartung er jenen früher gekauft
hatte, d. h. es wird ihm ein Verlust von 250 Ji erspart. Es kann aber auch fein,
daß X in der Zwischenzeit den Weizen nicht erhalten hat oder den empfangenen
nicht auf Termin hergeben will, weil derselbe besserer Qualität ist als hierfür nötig,
oder weil er in der nächsten Zukunft eine bessere Wendung des Marktes erwartet.
In diesem Falle kann er nun 50 t am 30. Juni zu 180 Jl pro t auf dem Markt
einkaufen und an B liefern, welcher 185 Jl dafür geben muß, so daß also hier A
250 Jl an dem Geschäft gewinnt. B andererseits kann nun entweder der Meinung
sein, daß die von ihm erwartete Preissteigerung auf 188 Jl doch demnächst noch
eintreten werde, und daher den empfangenen Weizen auf Lager nehmen; oder er
glaubt nicht, daß bald eine solche Steigerung erfolgen werde, daß er mit Gewinn
verkaufen kann und die Kosten der Lagermiete und Verzinsung ersetzt erhält, —
dann wird er den Weizen lieber sofort, also zu 180 Ji verkaufen, als durch Zu
warten noch größere Verluste zu riskieren; er verliert also bei dem Geschäft 250 Jl,
d. h. genau so viel, als A gewonnen hat.
Damit dies Resultat erreicht wird, ist aber nötig, daß A einen dritten findet,
von welchem er die 50 t zu 180 Jl die t, d. h. zum Tageskurs am 30. Juni, kaufen
kann, und B dann einen vierten, an welchen er sie zu diesem Preis wiederverkaufen
kann. Es ist ferner zweimalige Bezahlung und wohl auch Untersuchung der Ware
auf ihre Lieferbarleit nötig, während für X und B doch das gleiche pekuniäre
Resultat erzielt wird, wenn X die 50 t von B zum Tageskurs zurückkauft, d. h. wenn
einfach B dem A die 250 Jl, die letzterer nach dem Tageskurs gewonnen hat, zahlt.
Wenn also A nicht schon Weizen hat, den er wirklich verkaufen will, und B nicht
wirklich Weizen braucht als Konsument oder zur Erfüllung anderer Engagements,
dann kommen beide Teile überein, daß die Begleichung dieser Differenz