Full text: Volkswirtschaftliches Quellenbuch

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Zweiter Teil. Handel. X. Die Börse. 
4. Jur Technik des Warenterminhandels. 
Von Karl Johannes Fuchs. 
Fuchs, Der Warenterminhandel, feine Technik und volkswirtschaftliche Bedeutung. 
Sonderabdruck aus: Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirtschaft im Deutschen 
Reich. 15. Jahrgang. Herausgegeben von Schmoller. Leipzig, Duncker & Humblot, 1891. 
S. 8—14. 
Denken wir uns zwei Weizenhändler A und B, welche im März ein Lieferungs- 
geschäft über 50 t Weizen auf Juni-Lieferung für 185 Jl pro t (— 1000 kg) ab 
geschlossen haben. Dann ist das Zustandekommen dieses Lieferungsgeschäfts zunächst 
ein Beweis dafür, daß die beiden über den künftigen Gang der Preise entgegen 
gesetzter Meinung sind: A glaubt nach seinen Informationen über die Lage des 
Weltmarktes, der Preis werde bis zum Juni auf 180 Jl sinken; wenn er also den 
Weizen schon besitzt oder durch ein anderes Lieferungsgeschäft oder eine schwimmende 
Schiffsladung bis dahin zu bekommen erwartet, so würde er dadurch 5 Jl pro t 
verlieren, wenn er erst im Juni verkaufen wollte; hat er aber blanko verkauft, ohne 
den Weizen zu besitzen oder bestimmt zu erwarten, so hofft er, wenn seine Be 
urteilung richtig ist, ihn dann im Juni um 180 Ji einkaufen und so 5 Jl pro t ge 
winnen zu können. Umgekehrt erwartet B ein Steigen des Preises auf 188 Jl und 
damit also einen Gewinn von 3 Jl pro t. 
Der Juni kommt heran. Hat nun X die 50 t Weizen inzwischen auf irgend 
eine Weise erhalten, so wird er sie an B liefern. Nehmen wir nun an, daß am 
30. Juni, dem letzten Tag des Termins, wo X spätestens liefern muß, der Preis, 
wie A erwartet hatte, auf 180 Ji gesunken ist, dann erhält er wenigstens trotz dem 
gesunkenen Markte dafür den ursprünglichen, einen billigen Geschäftsgewinn für 
ihn gewährenden Preis von 185 Jl, in dessen Erwartung er jenen früher gekauft 
hatte, d. h. es wird ihm ein Verlust von 250 Ji erspart. Es kann aber auch fein, 
daß X in der Zwischenzeit den Weizen nicht erhalten hat oder den empfangenen 
nicht auf Termin hergeben will, weil derselbe besserer Qualität ist als hierfür nötig, 
oder weil er in der nächsten Zukunft eine bessere Wendung des Marktes erwartet. 
In diesem Falle kann er nun 50 t am 30. Juni zu 180 Jl pro t auf dem Markt 
einkaufen und an B liefern, welcher 185 Jl dafür geben muß, so daß also hier A 
250 Jl an dem Geschäft gewinnt. B andererseits kann nun entweder der Meinung 
sein, daß die von ihm erwartete Preissteigerung auf 188 Jl doch demnächst noch 
eintreten werde, und daher den empfangenen Weizen auf Lager nehmen; oder er 
glaubt nicht, daß bald eine solche Steigerung erfolgen werde, daß er mit Gewinn 
verkaufen kann und die Kosten der Lagermiete und Verzinsung ersetzt erhält, — 
dann wird er den Weizen lieber sofort, also zu 180 Ji verkaufen, als durch Zu 
warten noch größere Verluste zu riskieren; er verliert also bei dem Geschäft 250 Jl, 
d. h. genau so viel, als A gewonnen hat. 
Damit dies Resultat erreicht wird, ist aber nötig, daß A einen dritten findet, 
von welchem er die 50 t zu 180 Jl die t, d. h. zum Tageskurs am 30. Juni, kaufen 
kann, und B dann einen vierten, an welchen er sie zu diesem Preis wiederverkaufen 
kann. Es ist ferner zweimalige Bezahlung und wohl auch Untersuchung der Ware 
auf ihre Lieferbarleit nötig, während für X und B doch das gleiche pekuniäre 
Resultat erzielt wird, wenn X die 50 t von B zum Tageskurs zurückkauft, d. h. wenn 
einfach B dem A die 250 Jl, die letzterer nach dem Tageskurs gewonnen hat, zahlt. 
Wenn also A nicht schon Weizen hat, den er wirklich verkaufen will, und B nicht 
wirklich Weizen braucht als Konsument oder zur Erfüllung anderer Engagements, 
dann kommen beide Teile überein, daß die Begleichung dieser Differenz
	        
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