Full text : Volkswirtschaftliches Quellenbuch

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Zweiter  Teil.  Handel.  X.  Die  Börse.

Umgekehrt  wird  zweitens  die  Empfangs  -  oder  Rückprämie  vom  Verkäufer ­
  gezahlt  für  das  Recht,  bei  Steigen  des  Preises  nicht  liefern  zu  müssen.
Beide  Geschäfte  können  auch  verbunden  werden  zum  sog.  „Zwei-Prämiengeschäft", ­
  indem  ein  und  dieselbe  Person  zwei  Prämien  zahlt,  als  Käufer  und
als  Verkäufer;  B  kauft  z.  B.  von  X  und  sichert  sich  durch  Prämie  Rücktritt  vom
Geschäft,  verkauft  aber  gleichzeitig  ein  gleiches  Quantum  zum  selben  Preis  an  6
und  zahlt  auch  diesem  eine  Prämie;  dann  kann  er  im  ungünstigsten  Fall  nicht  mehr
als  beide  Prämien  verlieren,  er  rechnet  aber  darauf,  daß  nach  der  einen  oder  andern
Seite  hin  eine  Preisschwankung  eintreten  wird,  die  die  Summe  beider  Prämien
übersteigt.
Sodann  können  sie  aber  auch  zu  einem  Geschäft  verschmolzen  werden,  indem
A  dem  B  eine  doppelte  Prämie  bezahlt  für  das  Recht,  am  Erfüllungstag  entweder
als  Käufer  oder  als  Verkäufer  einer  bestimmten  Quantität  zu  einem  bestimmten
Preis  sich  zu  erklären.  B  hat  hier  also  jedenfalls  Verlust,  rechnet  aber  darauf,  daß
dieser  geringer  sein  werde  als  die  doppelte  Prämie.  Man  nennt  dies  „Stellg
  e  s  ch  ä  f  t"  oder  „S  t  e  l  l  a  g  e",  weil  hier  der  eine  dem  andern  seine  Stelle  in  dem
Geschäft  als  Käufer  oder  Verkäufer  anweist.
Endlich  gehören  hieher  noch  die  sog.  „Optionen":  das  „N  o  ch  g  es  ch  äft"  und
der  „Schluß  auf  f  e  st  und  o  f  f  e  n",  bei  welchen  es  sich  darum  handelt,  gegen
einen  höheren  Preis  eine  größere  oder  eine  kleinere  Quantität  als  die  im  Kontrakt
vereinbarte  liefern  oder  verlangen  zu  dürfen.  Die  Nochgeschäfte  wandeln  sich  häufig
in  Geschäfte  mit  Vor-  oder  Rückprämie  um.  Sie  haben  jedoch  ebenso  wie  diese,
abgesehen  von  ihrer  Heimat,  den  Niederlanden,  einen  bedeutenden  Umfang  im  Warenterminhandel ­
  nirgends  erreicht.
Dagegen  hat  eine  andere,  ebenfalls  dem  Effektenhandel  entlehnte  Geschäftsform
an  den  Terminmärkten  große  Ausdehnung  erlangt,  nämlich  die  „Report  -"  und
„Deport-"  oder  „Prolongationsgeschäfte".  Diese  ermöglichen  es  derjenigen ­
  Partei,  zu  deren  Ungunsten  sich  der  Markt  am  Erfüllungstag  gewendet  hat,
die  Entscheidung  der  Transaktion  hinauszuschieben,  wenn  sie  glaubt,  daß  sich  der
Preis  demnächst  noch  zu  ihrem  Vorteil  verändern  werde,  —  und  zwar  in  folgender
Weise:
Der  Verkäufer  kann,  wenn  der  Marktpreis  bei  der  Erfüllung  höher  steht  als
der  Kontraktpreis  und  er  seine  gute  Ware  nicht  so  billig  hergeben,  aber  auch  nicht
mit  Verlust  auf  offenem  Markt  zur  Deckung  einkaufen  will  oder  kann,  die  entsprechende ­
  Ware  von  einem  Warenhändler,  der  große  Lager  hält,  entlehnen,  indem
er  sie  von  ihm  gegen  bar  kauft,  aber  ihm  sogleich  auf  einen  nahen  Termin,  nächsten
Monat  etwa,  wieder  zurückverkauft  zu  einem  um  den  „D  ep  o  rt"  niedrigeren  Preis;
er  wird  also  gewinnen,  wenn  der  Markt  bis  dahin  wirklich  heruntergeht,  und  zwar
tiefer  als  dieser  letztere  Preis;  der  Deport-Zahlende  spekuliert  also  auf  Baisse.
Umgekehrt  kann  der  Käufer,  wenn  er  ein  weiteres  Steigen  erwartet  und  daher
den  empfangenen  Weizen  nicht  gleich  hergeben  will,  selbst  aber  keine  Lagerräume
besitzt  oder  kein  Geld,  um  den  Kaufpreis  für  jenen  zu  bezahlen,  sich  beides  verschaffen,
indem  er  die  Ware  einem  Händler  für  einige  Zeit  „in  Kost  gibt",  d.  h.  an  ihn
gegen  bar  verkauft,  aber  sofort  auf  nahen  Termin  zu  einem  etwas  höheren  Preis
von  ihm  zurückkauft:  diese  von  ihm  mehr  zu  bezahlende  Differenz  heißt  „R  e  p  o  r  t"
oder  „Kostgeld";  er  wird  gewinnen,  wenn  der  Preis  noch  höher  steigt  als  dieser
ausbedungene  Rückkaufspreis;  der  Report-Gebende  spekuliert  also  auf  Hausse.
Demnach  ist  Deport  =  Warenmiete,  Report  =  Lagermiete  oder  Geldmiete.  In
übertragenem  Sinne  spricht  man  dann  von  einem  „Deport",  wenn  der  Tagespreis
höher  ist,  von  einem  „Report",  wenn  er  niedriger  ist  als  der  Preis  späterer  Termine.
            
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