Full text : Volkswirtschaftliches Quellenbuch

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Zweiter  Teil.  Handel.  X.  Die  Börse.

4.  Jur  Technik  des  Warenterminhandels.
Von  Karl  Johannes  Fuchs.
Fuchs,  Der  Warenterminhandel,  feine  Technik  und  volkswirtschaftliche  Bedeutung.
Sonderabdruck  aus:  Jahrbuch  für  Gesetzgebung,  Verwaltung  und  Volkswirtschaft  im  Deutschen
Reich.  15.  Jahrgang.  Herausgegeben  von  Schmoller.  Leipzig,  Duncker  &  Humblot,  1891.
S.  8—14.
Denken  wir  uns  zwei  Weizenhändler  A  und  B,  welche  im  März  ein  Lieferungsgeschäft
  über  50  t  Weizen  auf  Juni-Lieferung  für  185  Jl  pro  t  (—  1000  kg)  abgeschlossen ­
  haben.  Dann  ist  das  Zustandekommen  dieses  Lieferungsgeschäfts  zunächst
ein  Beweis  dafür,  daß  die  beiden  über  den  künftigen  Gang  der  Preise  entgegengesetzter ­
  Meinung  sind:  A  glaubt  nach  seinen  Informationen  über  die  Lage  des
Weltmarktes,  der  Preis  werde  bis  zum  Juni  auf  180  Jl  sinken;  wenn  er  also  den
Weizen  schon  besitzt  oder  durch  ein  anderes  Lieferungsgeschäft  oder  eine  schwimmende
Schiffsladung  bis  dahin  zu  bekommen  erwartet,  so  würde  er  dadurch  5  Jl  pro  t
verlieren,  wenn  er  erst  im  Juni  verkaufen  wollte;  hat  er  aber  blanko  verkauft,  ohne
den  Weizen  zu  besitzen  oder  bestimmt  zu  erwarten,  so  hofft  er,  wenn  seine  Beurteilung ­
  richtig  ist,  ihn  dann  im  Juni  um  180  Ji  einkaufen  und  so  5  Jl  pro  t  gewinnen ­
  zu  können.  Umgekehrt  erwartet  B  ein  Steigen  des  Preises  auf  188  Jl  und
damit  also  einen  Gewinn  von  3  Jl  pro  t.
Der  Juni  kommt  heran.  Hat  nun  X  die  50  t  Weizen  inzwischen  auf  irgendeine ­
  Weise  erhalten,  so  wird  er  sie  an  B  liefern.  Nehmen  wir  nun  an,  daß  am
30.  Juni,  dem  letzten  Tag  des  Termins,  wo  X  spätestens  liefern  muß,  der  Preis,
wie  A  erwartet  hatte,  auf  180  Ji  gesunken  ist,  dann  erhält  er  wenigstens  trotz  dem
gesunkenen  Markte  dafür  den  ursprünglichen,  einen  billigen  Geschäftsgewinn  für
ihn  gewährenden  Preis  von  185  Jl,  in  dessen  Erwartung  er  jenen  früher  gekauft
hatte,  d.  h.  es  wird  ihm  ein  Verlust  von  250  Ji  erspart.  Es  kann  aber  auch  fein,
daß  X  in  der  Zwischenzeit  den  Weizen  nicht  erhalten  hat  oder  den  empfangenen
nicht  auf  Termin  hergeben  will,  weil  derselbe  besserer  Qualität  ist  als  hierfür  nötig,
oder  weil  er  in  der  nächsten  Zukunft  eine  bessere  Wendung  des  Marktes  erwartet.
In  diesem  Falle  kann  er  nun  50  t  am  30.  Juni  zu  180  Jl  pro  t  auf  dem  Markt
einkaufen  und  an  B  liefern,  welcher  185  Jl  dafür  geben  muß,  so  daß  also  hier  A
250  Jl  an  dem  Geschäft  gewinnt.  B  andererseits  kann  nun  entweder  der  Meinung
sein,  daß  die  von  ihm  erwartete  Preissteigerung  auf  188  Jl  doch  demnächst  noch
eintreten  werde,  und  daher  den  empfangenen  Weizen  auf  Lager  nehmen;  oder  er
glaubt  nicht,  daß  bald  eine  solche  Steigerung  erfolgen  werde,  daß  er  mit  Gewinn
verkaufen  kann  und  die  Kosten  der  Lagermiete  und  Verzinsung  ersetzt  erhält,  —
dann  wird  er  den  Weizen  lieber  sofort,  also  zu  180  Ji  verkaufen,  als  durch  Zuwarten ­
  noch  größere  Verluste  zu  riskieren;  er  verliert  also  bei  dem  Geschäft  250  Jl,
d.  h.  genau  so  viel,  als  A  gewonnen  hat.
Damit  dies  Resultat  erreicht  wird,  ist  aber  nötig,  daß  A  einen  dritten  findet,
von  welchem  er  die  50  t  zu  180  Jl  die  t,  d.  h.  zum  Tageskurs  am  30.  Juni,  kaufen
kann,  und  B  dann  einen  vierten,  an  welchen  er  sie  zu  diesem  Preis  wiederverkaufen
kann.  Es  ist  ferner  zweimalige  Bezahlung  und  wohl  auch  Untersuchung  der  Ware
auf  ihre  Lieferbarleit  nötig,  während  für  X  und  B  doch  das  gleiche  pekuniäre
Resultat  erzielt  wird,  wenn  X  die  50  t  von  B  zum  Tageskurs  zurückkauft,  d.  h.  wenn
einfach  B  dem  A  die  250  Jl,  die  letzterer  nach  dem  Tageskurs  gewonnen  hat,  zahlt.
Wenn  also  A  nicht  schon  Weizen  hat,  den  er  wirklich  verkaufen  will,  und  B  nicht
wirklich  Weizen  braucht  als  Konsument  oder  zur  Erfüllung  anderer  Engagements,
dann  kommen  beide  Teile  überein,  daß  die  Begleichung  dieser  Differenz
            
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