1. Begriff und Wefen des Geldes.
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Güterübertragungen, die durch Geld am besten vermittelt werden. Es gibt viel
mehr ganze Reihen von Güterübertragungen, die, obwohl sie Geldgebrauch er
heischen, doch keine Tauschakte sind (Knies). — Leistung von Schadensersatz, von
Vermögensstrafen, von Steuern, Zahlungen, die aus familienrechtlichen Beziehungen
entspringen, Gewährung und Empfang von Darlehen, Zinsen. Das allgemeine
Tauschmittel wird in solchen Fällen allgemeines Zahlungsmittel.
Ebenso wie das Tauschmittel, so dient auch das Zahlungsmittel zu Wertüber
tragungen sowohl von Person zu Person wie von Ort zu Ort. Es erscheint daher
nicht notwendig, der Funktion des Geldes als Tausch- und Zahlungsmittel noch eine
als Wertträger von Ort zu Ort hinzuzufügen. Jede Zahlung ist mehr oder weniger
lokale Wertübertragung.
Die Verwendung des Geldes, um Werte in sicherer und bequemer Weise aus
einer Zeit in die andere zu bringen, entsteht aus der Funktion des Geldes, als
Tausch- und Zahlungsmittel zu dienen. Weil Geld allgemeine Kauf- und Zahlungs
fähigkeit verleiht, wird es für die Zukunft aufbewahrt, aber in mancher Beziehung
muß diese Funktion des Geldes der als Wertaufbewahrungsmittel entgegengesetzt
werden.
Diese Verrichtungen des Geldes, insbesondere die des Wertmaßstabes, vermag
nur ein Gut zu erfüllen, das in seinen Werteigenschaften den zu vergleichenden und
auszutauschenden Gütern analog ist. Denn man kann zwei Dinge nur in so fern mit
einander vergleichen und aneinander messen, als beide dieselben Eigenschaften haben,
also auch Geld mit anderen Gütern, nur insofern beide Teile dieselbe Eigenschaft,
Tauschwerte zu sein, besitzen. Man hat diese Wahrheit nicht selten in wenig glück
licher Weise durch den Satz „Geld ist eine Ware" ausgedrückt. Der Ausdruck ist
schlecht gewählt, denn beim Kauf pflegt man Geld der Ware entgegenzusetzen, und
dieser Gegensatz hat auch, gerade was die Wertbestimmung des Geldes angeht,
seine Bedeutung und Berechtigung. Die Ware muh, um ihre Besümmung zu er
füllen, d. h. um gebraucht oder verbraucht zu werden, vom Markte verschwinden;
Geld als Tauschmittel leistet seine Dienste, indem es ausgegeben wird und auf dem
Markte bleibt. Das Bedürfnis an Zahlungsmitteln und somit auch die Wert
bestimmung des Geldes unterscheidet sich aus diesem Grunde sehr wesentlich von
dem Bedürfnis an Waren. Dazu kommt, daß die Staatsgewalt auf höheren Kultur
stufen einen großen Einfluß sowohl auf die Wahl des Gutes, welches als Geld
gebraucht wird, wie auf seine Ersatzmittel ausübt, während der Bedarf an Waren
nur sehr mittelbar von staatlichen Maßregeln influiert wird.
Denn obschon es die Bedürfnisse des Verkehrs, nicht staatliche Anordnungen ge
wesen sind, die zur Entstehung des Geldes geführt haben, so sind diese Verhältnisse
doch keineswegs gleichgültig für die Rechtsordnung, sondern bedürfen nach mehreren
Seiten hin der rechtlichen Feststellung durch die Staatsgewalt. Es muß zunächst
durch Staatsgesetz das Gut bestimmt werden, welches als allgemeines Zahlungsmittel
dienen soll. Ein gesetzliches Zahlungsmittel ist schon deshalb Bedürfnis, weil
der Staat eine Menge von Zahlungen anzuordnen hat (z. B. Geldbußen, Steuern
und alle anderen aus dem Staatshaushalt entspringenden Zahlungen) und er des
halb das Gut bestimmen muß, in dem diese Zahlungen erfolgen sollen.
Das allgemeine Zahlungsmittel muß aber ferner auch durch Gesetz zum letzten
Zwangsweisen Solutionsmittel für alle Obligationen gemacht werden, auch für die
jenigen, deren Inhalt ursprünglich keine Geldschuld ist. Denn es wird bei ver-
wickelteren Verhältnissen überaus häufig vorkommen, daß ein Schuldner einge
gangene Verpflichtungen in der ursprünglich ausbedungenen Weise nicht erfüllen
kann oder will, und es muß ein Gut geben, durch dessen Hingabe solche Obligationen
endlich gelöst werden können. Der Staat erkennt, indem er zu diesem Zwecke dem