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Zweiter Teil. Handel. XII. Bankwesen.
Sich eine quantitativ bestimmte Vorstellung von der schöpferischen Leistung jener
Jahre zu bilden, ist unmöglich. Nur an einigen Symptomen vermögen wir die
enorme Zeugungskraft jener Zeit zu ermessen. Vor allem an den uns bekannten
Ziffern der neu angelegten Aktienkapitalien. Im Königreich Bayern beispielsweise
wurden in dem Jahrzehnt von 1839—1848 insgesamt 6 Aktiengesellschaften mit einem
Kapital von nicht ganz 4 Millionen M (3,99) gegründet; im folgenden Jahrzehnt
(1849—1858) dagegen deren 44 mit einem Kapital von mehr als 145 Millionen Jl.
Im Bergbau und Hüttenbetriebe des Königreichs Preußen betrug die Zahl der ge
gründeten Aktiengesellschaften in den 18 Jahren von 1834—1851 14, ihr Kapital
23,29 Millionen Taler; dagegen in den 6 Jahren von 1852—1857 die Zahl 59, das
Kapital 70,69 Millionen Taler. Nach den Angaben Max Wirths bezifferte sich für
ganz Deutschland das Aktienkapital der von 1853—1857 neu begründeten Banken
allein auf 200 Millionen Taler, das auf neue Eisenbahnen eingezahlte Aktienkapital
in demselben Zeitraum betrug über 140 Millionen Taler, während die verschiedenen
von Eisenbahnen und andern industriellen Gesellschaften in dem Zeitraum von
10 Jahren aufgenommenen Prioritätsanleihen 206 Millionen Taler überschritten.
Von 50 Versicherungsgesellschaften mit einem Kapital von mehr als 60 Millionen
Talern und von 259 Bergwerks-, Hütten-, Dampfschiffahrts- und Maschinenbau-
Gesellschaften, von Zuckersiedereien und Spinnereien mit einem Kapital von mehr als
260 Millionen Talern ist die größere Hälfte in jenen Jahren entstanden. In Preußen
wurden im Jahre 1856 allein für etwa 150 Millionen Taler neue Gesellschaften
konzessioniert, während Österreich in diesem einzigen Jahre für mehr als 100 Millionen
neue Eisenbahnen unternahm.
XII. Bankwesen.
1. Genueser Bankwesen im Mittelalter.
Von Heinrich Sieveking.
S i e o e k i n g, Genueser Finanzwesen mit besonderer Berücksichtigung der Casa di
8. Giorgio. II. Die Casa di 8. Giorgio. Freiburg i. B., I. C. B. Mohr (Paul Siebeck), 1899.
S. 41, S. 42—43 und S. 44—49.
Das Bankwesen entwickelte sich aus dem Handwechsel, dem Umtausch voll
Münzen, an den sich die Ausnahme von Depots und das Ausleihen gegen Pfand
anschloß. Das Recht des Handwechsels war Regal.
In Genua war das Recht, Geld zu wechseln, auf den Platz der acht der Stadt
gehörigen Banken beschränkt. Die Stadt verpachtete 1150 dies Recht an ein Kon
sortium auf 29 Jahre gegen 400 £. Nur die eigenen auswärtigen Münzen, welche
der Kaufmann von auswärts mitgebracht oder in Genua bei einem Verkauf empfangen
hatte, durfte er in seinem Hause wechseln, ohne an das Monopol der Bankiers ge
bunden zu fein.
Wenn das Bankwesen sich einerseits aus Handwechsel und Wucherdarlehen
entwickelte, so haben wir einen anderen Ursprung darin zu sehen, daß sich an die
Warengeschäfte der großen Kaufleute Bankgeschäfte anlehnten, die schließlich den
wichtigeren Geschäftszweig bildeten, so daß aus dem mercator der bancherius wurde.
Die bancherii der italienischen Städte betreiben noch lange Warengeschäfte neben
ihren Bankgeschäften. Ja ein Bankier verpflichtete sich wohl, zur Deckung der Gut
haben seiner Kunden eine Warenreserve bereitzuhalten.