1. Die Stellung der Versicherung im Wirtschaftsleben. 309
Das Ereignis, um defsentwillen man sich versichert, muß weiterhin folgenden
Erfordernissen genügen. Die Möglichkeit seines Eintritts muß dauernd vorhanden
sein; aber auf der anderen Seite darf es nur vereinzelt auftreten. Der Gefahr eines
Diebstahls ist man fast stets ausgesetzt. In einem unkultivierten Lande aber, in
welchem die Bewohner fortgesetzt durch Räuberbanden ausgeplündert werden, ist
eine Diebstahlversicherung undenkbar. Ferner dürfen die Ereignisse nicht sämtlich
oder in ihrer Mehrzahl auf einem zu engen Gebiet vorkommen, wie etwa Ausbrüche
von Vulkanen oder Erdbeben, Ereignisse, denen gegenüber ein rationeller Versiche
rungsschutz kaum möglich scheint. Es muß vielmehr eine möglichst starke Ver
teilung auf ein möglichst großes Gebiet stattfinden. Die Seeversicherung bietet
hier ein besonders gutes Beispiel. —
Nicht jeder einzelne Mensch ist imstande, für jeden künftig möglichen Bedarf
in ausreichender Weife zu sorgen, insbesondere nicht für einen Bedarf, dessen Eintritt
vom Zufall irgendwie abhängt. Andererseits hat eine große Zahl von Menschen
mit der Möglichkeit desselben Bedarfs zu rechnen, ohne daß dieser aber in allen
Fällen eintritt. Wenn hundert Personen ihre Häuser gegen Feuer versichern und
alle hundert Häuser abbrennen, so wäre die Versicherung wertlos. Die Erfahrung
lehrt aber, daß nur ein ganz kleiner Prozentsatz der versicherten Häuser abbrennt.
Es liegt nun nahe, daß eine Gruppe von Menschen, die damit rechnen müssen, daß
gewisse Ereignisse sie alle bedrohen, ohne daß aber alle wirklich davon betroffen
werden, sich vereinigen und eine Abmachung dahin treffen, in eine gemeinsame Kasse
Beiträge zu zahlen und aus diesen gemeinsam aufgebrachten Mitteln denjenigen
eine Ersatzsumme zu gewähren, welche gerade zufolge des Eintritts des ins Auge
gefaßten Ereignisses einen Geldbedarf empfinden. Auf diesem einfachen Grund
gedanken gemeinsamer Deckung eines möglichen Bedarfs durch Ver
teilung auf eine organisierte Vielheit (ohne daß aber der einzelne
sich dieser Verteilung wirklich bewußt zu sein braucht) beruht die gesamte Ver
sicherung. Ein Teil der Versicherten wird daher stets viel mehr erhalten, als er ein
gezahlt hat; der andere Teil der Versicherten erhält aber viel weniger, als er ein
gezahlt hat, oft gar nichts, wenn z. B. das versicherte Haus nicht abbrennt. Dennoch
liegt für die Versicherten, die mangels Eintritts eines Bedarfs nichts erhalten, hierin
kein Nachteil. Denn sie haben während der Dauer der Versicherung die Gewißheit
gehabt, bei Eintritt des versicherten Bedarfs gesichert zu sein.
Der Vermögensbedarf, welcher durch eine Versicherung gedeckt werden
soll, kann sich darstellen als unmittelbarer Verlust (Untergang eines Schiffes, Be
raubung eines Kassenschranks) oder als Gewinnentgang (Arbeitsunfähigkeit durch
Unfall, Betriebsstillstand zufolge einer Feuersbrunst) oder als Aufhören der Spar
fähigkeit (hohes Alter) oder schließlich als Zwang zu irgendeiner Ausgabe (Mitgift
bei Verheiratung der Tochter, Verpflichtung zu Schadenersatz).
Faßt man diese bisherigen Darlegungen kurz zusammen, so zeigt sich, daß die
Versicherung dem Zweck dient, zufälligen schätzbaren Vermögensbedarf zu decken,
und zwar durch das Mittel gegenseitiger Beitragsleistung einer Vielheit von Per
sonen. Alle wirtschaftlichen Veranstaltungen, welche diesem Zweck gewidmet sind
und sich dieses Mittels bedienen, fallen unter den Begriff der Versicherung.
Die Versicherung ist also ein Teil der wirtschaftlichen Vorsorge und zugleich
eine aus S e l b st h i l f e beruhende Organisation.
Aber nicht nur nach Eintritt von Bedarfsfällen, wie sie oben gekennzeichnet
wurden, tritt die Versicherung helfend ein, sondern bereits vor Eintritt des Ver-
wögensbedarfs hat sie segensreiche Wirkungen in der Privatwirtschaft
un Gefolge. Denn an die Stelle der Unsicherheit tritt das Gefühl der Sicherheit,
die Beruhigung, daß durch die Versicherung für den Fall des Eintritts gewisser