Full text : Volkswirtschaftliches Quellenbuch

1.  Die  Stellung  der  Versicherung  im  Wirtschaftsleben.  309
Das  Ereignis,  um  defsentwillen  man  sich  versichert,  muß  weiterhin  folgenden
Erfordernissen  genügen.  Die  Möglichkeit  seines  Eintritts  muß  dauernd  vorhanden
sein;  aber  auf  der  anderen  Seite  darf  es  nur  vereinzelt  auftreten.  Der  Gefahr  eines
Diebstahls  ist  man  fast  stets  ausgesetzt.  In  einem  unkultivierten  Lande  aber,  in
welchem  die  Bewohner  fortgesetzt  durch  Räuberbanden  ausgeplündert  werden,  ist
eine  Diebstahlversicherung  undenkbar.  Ferner  dürfen  die  Ereignisse  nicht  sämtlich
oder  in  ihrer  Mehrzahl  auf  einem  zu  engen  Gebiet  vorkommen,  wie  etwa  Ausbrüche
von  Vulkanen  oder  Erdbeben,  Ereignisse,  denen  gegenüber  ein  rationeller  Versicherungsschutz ­
  kaum  möglich  scheint.  Es  muß  vielmehr  eine  möglichst  starke  Verteilung ­
  auf  ein  möglichst  großes  Gebiet  stattfinden.  Die  Seeversicherung  bietet
hier  ein  besonders  gutes  Beispiel.  —
Nicht  jeder  einzelne  Mensch  ist  imstande,  für  jeden  künftig  möglichen  Bedarf
in  ausreichender  Weife  zu  sorgen,  insbesondere  nicht  für  einen  Bedarf,  dessen  Eintritt
vom  Zufall  irgendwie  abhängt.  Andererseits  hat  eine  große  Zahl  von  Menschen
mit  der  Möglichkeit  desselben  Bedarfs  zu  rechnen,  ohne  daß  dieser  aber  in  allen
Fällen  eintritt.  Wenn  hundert  Personen  ihre  Häuser  gegen  Feuer  versichern  und
alle  hundert  Häuser  abbrennen,  so  wäre  die  Versicherung  wertlos.  Die  Erfahrung
lehrt  aber,  daß  nur  ein  ganz  kleiner  Prozentsatz  der  versicherten  Häuser  abbrennt.
Es  liegt  nun  nahe,  daß  eine  Gruppe  von  Menschen,  die  damit  rechnen  müssen,  daß
gewisse  Ereignisse  sie  alle  bedrohen,  ohne  daß  aber  alle  wirklich  davon  betroffen
werden,  sich  vereinigen  und  eine  Abmachung  dahin  treffen,  in  eine  gemeinsame  Kasse
Beiträge  zu  zahlen  und  aus  diesen  gemeinsam  aufgebrachten  Mitteln  denjenigen
eine  Ersatzsumme  zu  gewähren,  welche  gerade  zufolge  des  Eintritts  des  ins  Auge
gefaßten  Ereignisses  einen  Geldbedarf  empfinden.  Auf  diesem  einfachen  Grundgedanken ­
  gemeinsamer  Deckung  eines  möglichen  Bedarfs  durch  Verteilung ­
  auf  eine  organisierte  Vielheit  (ohne  daß  aber  der  einzelne
sich  dieser  Verteilung  wirklich  bewußt  zu  sein  braucht)  beruht  die  gesamte  Versicherung. ­
  Ein  Teil  der  Versicherten  wird  daher  stets  viel  mehr  erhalten,  als  er  eingezahlt ­
  hat;  der  andere  Teil  der  Versicherten  erhält  aber  viel  weniger,  als  er  eingezahlt ­
  hat,  oft  gar  nichts,  wenn  z.  B.  das  versicherte  Haus  nicht  abbrennt.  Dennoch
liegt  für  die  Versicherten,  die  mangels  Eintritts  eines  Bedarfs  nichts  erhalten,  hierin
kein  Nachteil.  Denn  sie  haben  während  der  Dauer  der  Versicherung  die  Gewißheit
gehabt,  bei  Eintritt  des  versicherten  Bedarfs  gesichert  zu  sein.
Der  Vermögensbedarf,  welcher  durch  eine  Versicherung  gedeckt  werden
soll,  kann  sich  darstellen  als  unmittelbarer  Verlust  (Untergang  eines  Schiffes,  Beraubung ­
  eines  Kassenschranks)  oder  als  Gewinnentgang  (Arbeitsunfähigkeit  durch
Unfall,  Betriebsstillstand  zufolge  einer  Feuersbrunst)  oder  als  Aufhören  der  Sparfähigkeit ­
  (hohes  Alter)  oder  schließlich  als  Zwang  zu  irgendeiner  Ausgabe  (Mitgift
bei  Verheiratung  der  Tochter,  Verpflichtung  zu  Schadenersatz).
Faßt  man  diese  bisherigen  Darlegungen  kurz  zusammen,  so  zeigt  sich,  daß  die
Versicherung  dem  Zweck  dient,  zufälligen  schätzbaren  Vermögensbedarf  zu  decken,
und  zwar  durch  das  Mittel  gegenseitiger  Beitragsleistung  einer  Vielheit  von  Personen. ­
  Alle  wirtschaftlichen  Veranstaltungen,  welche  diesem  Zweck  gewidmet  sind
und  sich  dieses  Mittels  bedienen,  fallen  unter  den  Begriff  der  Versicherung.
Die  Versicherung  ist  also  ein  Teil  der  wirtschaftlichen  Vorsorge  und  zugleich
eine  aus  S  e  l  b  st  h  i  l  f  e  beruhende  Organisation.
Aber  nicht  nur  nach  Eintritt  von  Bedarfsfällen,  wie  sie  oben  gekennzeichnet
wurden,  tritt  die  Versicherung  helfend  ein,  sondern  bereits  vor  Eintritt  des  Verwögensbedarfs
  hat  sie  segensreiche  Wirkungen  in  der  Privatwirtschaft
un  Gefolge.  Denn  an  die  Stelle  der  Unsicherheit  tritt  das  Gefühl  der  Sicherheit,
die  Beruhigung,  daß  durch  die  Versicherung  für  den  Fall  des  Eintritts  gewisser
            
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