Full text : Volkswirtschaftliches Quellenbuch

10  Erster  Teil.  Deutsche  Volkswirte,  Kaufleute  uns  Industrielle.
lichen  Geschüftsbildung  fehlt,  teils  aber  auch,  weil  es  ihrer  Neigung  entgegen  ist  und
ihre  Qualifikation  bald  im  Geschäftsdrange  leiden  würde."
Diese  auf  weitgehender  Verwendung  des  Laienelementes  beruhenden  Verwaltungskörper ­
  sollten  im  besondern  zu  prüfen  haben,  wieweit  neue  wissenschaftliche  und
technische  Fortschritte  dem  Staat  Veranlassung  geben,  fördernd  und  regelnd  einzugreifen. ­
  Wie  der  Schlußsatz  der  Eingabe  zeigt,  versprach  sich  Stein  gerade  von
dieser  gemeinsamen  Arbeit  Anregung  nach  beiden  Seiten:  „Es  wird  von  dieser  Einrichtung ­
  der  unfehlbare  Gewinn  für  die  Geschäftsmänner  entstehen,  daß  sie,  in  steter
Berührung  mit  dem  Wissenschaftlichen,  nicht  so  sehr  zurückbleiben  und  nicht  so  frühzeitig ­
  im  Geschäftsleben  veralten,  und  auch  die  Wissenschaften  und  Künste  werden  des
Vorteiles  teilhaftig,  von  der  Anwendung  vieler  Dinge  im  Großen  eine  anschaulichere
Kenntnis  und  lebendigere  Übersicht  zu  bekommen  und  die  zu  weiteren  Fortschritten
erforderlichen  Materialien  zu  erhalten."
Mit  besonderm  Nachdruck  betonte  Stein,  daß  damit  auch  alle  überflüssige  und
schädliche  Einmischung  der  Regierung  bei  Gegenständen,  die  der  Fürsorge  jedes  einzelnen ­
  überlassen  bleiben  können,  abzustellen  wäre.  Und  Stein  ging  noch  weiter,  er
schlug  vor,  alle  diese  wissenschaftlichen  und  technischen  Deputationen  zu  einer  Körperschaft ­
  zu  vereinen,  um  so  ihre  Wirksamkeit  zu  steigern,  —  ein  Parlament  praktischer ­
  Arbeit,  zusammengesetzt  aus  den  berufen  st  en  Vertretern ­
  der  Wissenschaft,  Technik,  Industrie,  des  Handels,
der  Land  -  und  Forstwirtschaft  und  der  Staatsverwaltung!
Konnten  solche  weitsichtige  Pläne,  die,  wenn  man  sie  heute  ausspricht,  —  wo
wieder  eine  Immediatkommission  an  der  Reform  der  inneren  Verwaltung  arbeitet,  —
ein  skeptisches  Lächeln  auslösen  können,  vor  100  Jahren  schon  restlos  erfüllt  werden?
Scharfe  Kritik  setzte  ein.  Der  Laie  habe  weder  wissenschaftliche  Bildung,  noch  kenne
er  die  Geschäfte.  Stein  erwiderte,  daß  die  wissenschaftliche  Bildung  gerade  bei  den
besoldeten  und  studierten  Verwaltungsbeamten  höchst  selten  zu  finden  sei:  „Geschäftskenntnis ­
  aber  erlange  man  durch  Geschäfte".
Immerhin  ein  Teil  der  großen  Pläne  ist  Wirklichkeit  geworden.  Die  Technische
Deputation  kann  in  diesem  Jahre  ihr  hundertjähriges  Jubiläum  feiern.  Es  wäre  zu
wünschen,  wenn  eine  Geschichte  ihrer  Tätigkeit  uns  über  die  Entwicklung  ihrer  Wirksamkeit ­
  eingehend  unterrichten  wollte.  Ob  die  Beschränkung  in  ihrer  Zusammensetzung ­
  auf  solche  Vertreter  der  Technik,  die  als  Beamte  nicht  unmittelbar  Beziehung
zur  Industrie  haben,  im  Sinne  Steins  gelegen  hat,  darf  bezweifelt  werden.  Heute
liegt  der  Schwerpunkt  ihrer  Tätigkeit  in  der  Begutachtung  von  Genehmigungsgesuchen ­
  für  die  Errichtung  von  Fabriken,  gewerblichen  Anlagen  usw.  Ferner  werden
Zollstreitigkeiten  erledigt  und  alle  technischen  Verordnungen  begutachtet.
Wenn  wir  dies  alles  zusammenfassen,  so  drängt  sich  die  Frage  auf:  Was  würde
wohl  ein  vom  Steinschen  Geist  erfaßter  Organisator  unserer  heutigen  Verwaltung
anzustreben  haben,  wo  es  nicht  mehr  nötig  ist,  einzelne  Personen  mühsam  zu  staatlichen ­
  Ausgaben  heranzuziehen,  sondern  wo  es  aus  eigener  Initiative  entstandene
große  technisch-wissenschaftliche  Vereine  gibt,  in  denen  technische  Intelligenz  gemeinsam ­
  mit  großer  praktischer  Erfahrung  im  vielgestaltigen  Erwerbsleben  an  Aufgaben
zusammenarbeitet,  die  für  den  Staat  die  größte  Bedeutung  haben?  Ich  glaube,  daß
ein  solcher  Organisator  Formen  finden  würde,  die  ein  viel  weitergehendes  Zusammenarbeiten ­
  als  bisher  von  Staatsverwaltung  und  der  in  diesen  Vereinen  organisierten
Technik  zum  Wohl  der  Gesamtheit  zur  Folge  haben  würde.
Wie  dann  Steins  größtes  Werk  —  die  Städteordnung  vom  19.  November  1808
—  diese  Grundgedanken  immer  wieder  zum  Ausdruck  brachte,  ist  allgemein  bekannt.
„Verständige,  welterfahrene  Gewerbetreibende",  nicht  Gelehrte  und  vor  ollem  möglichst ­
  wenig  „Rechtskundige"  sollten  die  städtischen  Geschäfte  leiten.  Ernst  warnt  er
            
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