2. Die Entstehung des Zollvereins.
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die Bedingungen und wahrscheinlichen Wirkungen einer Zolleinigung. Der Gedanke
an Österreich, die damit zusammenhängende Abneigung gegen Preußen war in Süddeutschland
vielfach verbreitet. An der Spitze der Opposition standen die Liberalen
Württembergs und Badens. Beck bemerkt sehr treffend: „Es ist nicht immer die
dynastische Politik deutscher Regierungen allein, es sind leider nicht selten die idiosynkratisch
gewordenen Eifersüchteleien und Vorurteile der deutschen Volksstämme, welche
das Werk jeder Einigung in Deutschland erschweren. Der vorgeschrittene Liberalismus
des schwäbischen Stammes, wie er in der Opposition der beiden Kammern zu Stuttgart
und Karlsruhe seinen Ausdruck fand, blickte mit tiefem Mißtrauen auf das absolutistische
preußische Regiment und auf alles, was von diesem ausging. Daher die
wunderliche Ironie des Geschicks, daß die liberale Partei in Süddeutschland, deren
Programm die nationale Einheit obenan schrieb, jetzt, da dieser wenigstens auf dem
Gebiete der materiellen Interessen, wo das Bedürfnis der Einigung am lautesten und
allgemeinsten gefühlt wurde, entsprochen werden sollte, am meisten geneigt war,
dagegen Opposition zu erheben."
Die Furcht vor der absolutistischen Politik, welcher R o t t e ck in Baden vielfach
Ausdruck verlieh, war es, der zuliebe der süddeutsche Liberalismus damals seinen
Prinzipien untreu wurde.
Nicht anders war es in Sachsen. Hier war die öffentliche Meinung vollständig
im unklaren über die Wirkungen der Zolleinigung und Verkehrsfreiheit unter den
deutschen Staaten. Obwohl Sachsen, selber ohne Zollsystem, rings von fremden
Zollinien umschlossen war, obwohl es wegen seiner hochentwickelten Industrie, wegen
seiner ausgedehnten Leipziger Handelsbeziehungen das größte Interesse an dem freien
Verkehr mit den Nachbarstaaten und die geringste Befürchtung vor demselben haben
sollte, so sprach und schrieb man doch allenthalben von einer Beeinträchtigung, ja von
einem Landesverrat, von einem Verfall Leipzigs wie der sächsischen Industrie. Ähnlich
lag es in Nassau, ähnlich in Frankfurt, wo die Sorge für den ausgedehnten
Zwischenhandel, der alte Stotz der Reichsstadt und Sympathien für Österreich zusammen
wirkten, um eine besondere Abneigung gegen den Gedanken des Zollvereins,
vor allem gegen dessen preußische Führerschaft zu begründen.
Trotz dieser und noch mancher anderer Bedenken, welche die Entstehung des
großen Zollvereins erschwerten, überwanden die aufgeklärten Staatsregierungen, das
Wohl und Interesse ihrer Völker mit Klarheit erkennend und den großen Vorteil eines
großen deutschen Zollvereins einsehend, alle Schwierigkeiten. Man einigte sich auch
über Ausgleichungs- und Übergangsabgaben, wenn in den verschiedenen Staaten
höher oder niedriger besteuerte inländische Produkte, wie Wein, Bier, Tabak, Branntwein,
auf einem Gebiete des Zollvereins im inneren Verkehr in ein anderes geführt
wurden. Das Preußische Gesetz vom 26. Mai 1818 mit den Zusätzen von 1821 diente
als Grundlage des Zollsystems, und seine Prinzipien wurden, wie erwähnt, allgemein
angenommen.
So bildete sich denn durch die verschiedenen oben benannten Verträge ein
großes deutsches Zollvereinsgebiet, auf dem Handel und Verkehr sich im wesentlichen
frei bewegen konnten. Eine Zollgrenze umgab diesen Länderkomplex, alle steuerpflichtigen
eingehenden wie ausgehenden Waren wurden an den Grenzen und, mit
Ausnahme der wenigen, einer Übergangsabgabe unterworfenen Gegenstände, nur an
diesen verzollt.
Die Industriellen selbst begrüßten den Beginn des allgemeinen Zollvereins mit
Genugtuung. „Die älteren Zeitgenossen", sagt G. Fischer, „werden sich aus den
Zeitungen noch der Schilderungen erinnern, wie freudig die erste Stunde des Jahres
1834 von der Verkehrswelt begrüßt wurde. Lange Wagenzüge standen auf den
Hauptstraßen, die bisher durch Zollinien zerschnitten waren. Als die Mitternachts