ö. Fürst Bismarck als Handelspolitiker.
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und hätte er weiter die Fäden der Weltpolitik in Händen gehabt, so hätte er wahrscheinlich
manche seiner Forderungen, die seinem Amtsnachfolger so große Schwierigkeiten
bereitet haben, erheblich herabgestimmt. Es lag nicht in seiner Natur, ä tont
prix sich auf einen prinzipiell gewonnenen Standpunkt, den autonomen Tarif, zu versteifen.
Nicht darauf kommt es an, ob wir am beweglichen und selbständigen Tarif
festhalten, oder ob wir uns für Jahre vertragsmäßig binden, sondern darauf, welche
Tarifsätze hüben und drüben für uns am vorteilhaftesten sind. Die Industrie, die
jetzt in Deutschland neben der Landwirtschaft mindestens gleichwertig mitzusprechen
hat, wünscht in erster Linie möglichste Stetigkeit in ihren handelspolitischen Beziehungen
zum Ausland. Die industrielle Entwickelung, der wir unsere zunehmende Wohlhabenheit
verdanken und damit auch die Sicherheit unserer militärisch-politischen Lage,
künstlich wieder zurückzudrängen, heißt einer Utopie nachjagen, die von keinem verständigen
Menschen ernst genommen werden kann. Die rapide Ausdehnung der
deutschen Manufakturen ist im heutigen Völkerkonzert ein machtgebietender Faktor,
der nicht außer Anschlag gebracht werden darf. Ihre Größe und Leistungsfähigkeit
verdankt sie aber in erster Linie der Bismarckianischen Handelspolitik. Diese Tat
wird ihm nie vergessen werden.
Anmerkung. Aus dem berühmten Schreiben, das Fürst Bismarck unter dem 15. Dezember
1878 an den Bundesrat richtete, mögen nach Bueck, Der Zentralverband Deutscher
Industrieller 1876—1901. 1. Bd. Berlin, I. Guttentag, 1902. S. 382—384 die folgenden
charakteristischen Stellen hier mitgeteilt werden:
„Ich lasse dahingestellt, ob ein Zustand vollkommener gegenseitiger Freiheit des internationalen
Verkehrs, wie ihn die Theorie des Freihandels als Ziel vor Augen hat, dem Interesse
Deutschlands entsprechen würde. Solange aber die meisten der Länder, auf welche wir mit
unserem Verkehr angewiesen sind, sich mit Zollschranken umgeben und die Tendenz zur Erhöhung
derselben noch im Steigen begriffen ist, erscheint es mir gerechtfertigt und im wirtschaftlichen
Interesse der Nation geboten, uns in der Befriedigung unserer finanziellen Bedürfnisse
nicht durch die Besorgnis einschränken zu lassen, daß durch dieselben deutsche Produkte
eine geringe Bevorzugung vor ausländischen erfahren.
Der jetzt bestehende Vereinszolltarif enthält neben den reinen Finanzzöllen eine Reihe
von mäßigen Schutzzöllen für bestimmte Industriezweige. . . .
Schutzzölle für einzelne Industriezweige aber wirken, zumal wenn sie das durch die
Rücksicht auf den finanziellen Ertrag gebotene Maß überschreiten, wie ein Privilegium und
begegnen auf Seiten der Vertreter der nicht geschützten Zweige der Erwersbtätigkeit der Abneigung,
welcher jedes Privilegium ausgesetzt ist. Dieser Abneigung wird ein Zollsystem nicht
begegnen können, welches innerhalb der durch das finanzielle Interesse gezogenen Schranken
der gesamten inländischen Produktion einen Vorzug vor der ausländischen Produktion auf
dem einheimischen Markt gewährt. Ein solches System wird nach keiner Seite hin drückend
erscheinen können, weil seine Wirkungen sich über alle produzierenden Kreise der Ration
gleichmäßiger verteilen, als es bei einem System von Schutzzöllen für einzelne Industriezweige
der Fall ist. Die Minderheit der Bevölkerung, welche überhaupt nicht produziert, sondern
ausschließlich konsumiert, wird durch ein die gesamte nationale Produktion begünstigendes
Zollsystem scheinbar benachteiligt. Wenn indessen durch ein solches System die Gesamtsumme
der im Inlands erzeugten Werte vermehrt und dadurch der Volkswohlstand im ganzen gehoben
wird, so wird dies schließlich auch für die nicht produzierenden Teile der Bevölkerung
und namentlich für die auf festes Geldeinkommen angewiesenen Staats- und Gemeindebeamten
von Nutzen fein: denn es werden der Gesamtheit dann die Mittel zur Ausgleichung
von Härten zu Gebote stehen, falls sich in der Tat eine Erhöhung der Preise der Lebensbedürfnisse
aus der Ausdehnung der Zollpflichtigkeit auf die Gesamteinfuhr ergeben sollte.
Eine solche Erhöhung wird jedoch in dem Maße, in welchem sie von den Konsumenten befürchtet
zu werden pflegt, bei geringen Zöllen voraussichtlich nicht eintreten, wie ja auch umgekehrt
nach Aufhebung der Mahl- und Schlachtsteuer die Brot- und Fleischpreise in den
früher davon betroffenen Gemeinden nicht in einer bemerkbaren Weise zurückgegangen sind.