Full text : Volkswirtschaftliches Quellenbuch

7.  Die  Begründung  der  Handelsverträge  von  1891  durch  die  Regierung.  505
gegen  sofort  Herr  v.  Kardorsf  geltend  machte,  daß  bisher  das  landwirtschaftliche
Interesse  offiziell  als  dasjenige  bezeichnet  worden  fei,  welches  vor  allem  anderen
in  Deutschland  Berücksichtigung  verdiene.
General  v.  Caprivi  erklärte,  1887  bei  Erhöhung  des  Getreidezolles  auf  5  M
sei  der  Bogen  überspannt  worden.  Die  hohen  Getreidezölle  hätten  bei  der  Fehlernte
des  Jahres  1891  die  Probe  nicht  bestanden;  insbesondere  sei  es  aber  auch  durch  die
bisherige  Politik  nicht  gelungen,  dem  Osten  die  erhofften  neuen  Vorteile  zuzuwenden.
Es  handle  sich  bei  der  Herabsetzung  landwirtschaftlicher  Zölle,  die  im  österreichischen
Vertrage  zugestanden  sei  und  gegenüber  den  meistbegünstigten  Staaten  verallgemeinert ­
  werden  müsse,  nicht  darum,  daß  die  Landwirtschaft  Opfer  bringe,
vielmehr  darum,  daß  nach  wie  vor  den  Landwirten  von  der  deutschen  Bevölkerung
Opfer  gebracht  würden.  Er  betonte  auch  in  der  Folge,  daß  er  die  Getreidezölle  für
ein  schweres,  vom  Volke  gebrachtes,  jedoch  notwendiges  Opfer  ansehe.  Man  habe
mit  gutem  Grunde  nicht  den  Rat  befolgt,  vor  Abschluß  neuer  Handelsverträge
zunächst  einen  neuen,  allgemeinen  deutschen  Zolltarif  mit  höheren  Sätzen  aufzustellen.
Es  würde  das  nur  das  Signal  gewesen  sein,  daß  auch  die  übrigen  Staaten  ihren
Tarif  erhöht  hätten.  Der  Zollkampf  würde  sich  noch  verschärft  haben.  Sobald  sich
ein  Volk  an  hohe  Zölle,  seien  es  auch  Kampfzölle,  gewöhnt  habe,  schwänden  die
Chancen  für  Verhandlungen  dahin.  Bereits  jetzt  habe  man  bittere  Früchte  der
1879—91  befolgten  Politik  zu  kosten  gehabt.  „Wir  hätten  eine  Menge  Dinge,
die  wir  jetzt  von  Österreich-Ungarn  erkauft  haben,  vor  einigen  Jahren  umsonst
haben  können."  Seit  Deutschland  Schutzzoll  treibe,  seien  Industrien  in  Österreich-Ungarn
  entstanden,  die  noch  vor  10  Jahren  nicht  existierten.  Dieselben  beanspruchten
nun  Schutz  von  der  österreichisch-ungarischen  Regierung.
Freiherr  v.  Marschall  führte  in  ähnlichem  Sinne  aus:  „In  Deutschland  wird
das  Schutzzollsystem  ein  gemäßigtes  sein,  oder  es  wird  nicht  fein."
Die  neue  Handelsvertragspolitik  wurde  somit  nicht  als  Abkehr  vom  Schutzzölle,
sondern  nur  als  Milderung  des  bisherigen  Hochschutzzollsystems  betrachtet.  Die
hauptsächliche  ökonomische  Motivierung  für  diesen  Schritt  war  1.  die  Rücksicht  auf
die  internationale  Lage  und  2.  die  Rücksicht  auf  die  Ernährung  der  arbeitenden
Klassen  angesichts  der  Bevölkerungszunahme  in  Deutschland.
Im  internationalen  Verkehr  würde  nach  Ansicht  der  Regierung,  wenn  Deutschland ­
  auf  den  Abschluß  der  Handelsverträge  nicht  eingegangen  wäre,  ein  Krieg
aller  gegen  alle  entstanden  sein.  Die  Meistbegünsttgung  habe  mit  dem  Erlöschen
der  französischen  Tarifverträge  nicht  mehr  die  Bedeutung,  dem  deutschen  Export
bestimmte  Zollsätze  des  Auslandes  zu  sichern.  Die  Vorteile  des  Systems  von  1879
bis  1887  hätten  sich,  so  führte  General  v.  Caprivi  aus,  in  dem  Maße  in  Nachteile
verkehrt,  in  dem  andere  Staaten  dasselbe  System  annahmen.  Bloße  Meistbegünstigung ­
  sei  „Gesamtbeschädigung"  geworden.  Auf  dem  bisherigen  Wege  fortzugehen, ­
  würde  der  Ruin  nicht  nur  unserer  Industrie,  unseres  Arbeiterstandes,
sondern  auch  vielleicht  des  Staates  fein.  Der  Kernsatz  der  allgemeinen  wirtschaftlichen
Motivierung  der  neuen  Politik  aus  der  internationalen  Lage  heraus  ist  in  der
Regierungsdenkschrift  in  folgenden  Worten  enthalten:
„Der  Abschluß  neuer  internationaler  Verträge  mit  bloßer  Meistbegünstigung
ohne  Tariffestsetzung  würde  Deutschland  zwar  die  Möglichkeit  belassen,  der  einheimischen ­
  Produktion  den  eigenen  Markt  durch  beliebige  Schutzzölle  zu  sichern,
für  die  Offenhaltung  der  für  unsern  Export  unentbehrlichen  Auslandsmärkte  aber
nicht  die  geringste  Garantie  bieten.  Angesichts  des  mit  der  zunehmenden  Steigerung
der  Produktion  und  ihrer  Hülfsmittel  immer  heftiger  gewordenen  Wettkampfes
aller  wirtschaftlich  fortgeschrittenen  Staaten  ist  zwischen  diesen  ein  dauernder  Handelsverkehr ­
  nur  denkbar  in  der  Form  eines  rationellen  Austausches  von  Gütern,  und
            
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