Full text: Volkswirtschaftliches Quellenbuch

7. Die Begründung der Handelsverträge von 1891 durch die Regierung. 505 
gegen sofort Herr v. Kardorsf geltend machte, daß bisher das landwirtschaftliche 
Interesse offiziell als dasjenige bezeichnet worden fei, welches vor allem anderen 
in Deutschland Berücksichtigung verdiene. 
General v. Caprivi erklärte, 1887 bei Erhöhung des Getreidezolles auf 5 M 
sei der Bogen überspannt worden. Die hohen Getreidezölle hätten bei der Fehlernte 
des Jahres 1891 die Probe nicht bestanden; insbesondere sei es aber auch durch die 
bisherige Politik nicht gelungen, dem Osten die erhofften neuen Vorteile zuzuwenden. 
Es handle sich bei der Herabsetzung landwirtschaftlicher Zölle, die im österreichischen 
Vertrage zugestanden sei und gegenüber den meistbegünstigten Staaten verall 
gemeinert werden müsse, nicht darum, daß die Landwirtschaft Opfer bringe, 
vielmehr darum, daß nach wie vor den Landwirten von der deutschen Bevölkerung 
Opfer gebracht würden. Er betonte auch in der Folge, daß er die Getreidezölle für 
ein schweres, vom Volke gebrachtes, jedoch notwendiges Opfer ansehe. Man habe 
mit gutem Grunde nicht den Rat befolgt, vor Abschluß neuer Handelsverträge 
zunächst einen neuen, allgemeinen deutschen Zolltarif mit höheren Sätzen aufzustellen. 
Es würde das nur das Signal gewesen sein, daß auch die übrigen Staaten ihren 
Tarif erhöht hätten. Der Zollkampf würde sich noch verschärft haben. Sobald sich 
ein Volk an hohe Zölle, seien es auch Kampfzölle, gewöhnt habe, schwänden die 
Chancen für Verhandlungen dahin. Bereits jetzt habe man bittere Früchte der 
1879—91 befolgten Politik zu kosten gehabt. „Wir hätten eine Menge Dinge, 
die wir jetzt von Österreich-Ungarn erkauft haben, vor einigen Jahren umsonst 
haben können." Seit Deutschland Schutzzoll treibe, seien Industrien in Österreich- 
Ungarn entstanden, die noch vor 10 Jahren nicht existierten. Dieselben beanspruchten 
nun Schutz von der österreichisch-ungarischen Regierung. 
Freiherr v. Marschall führte in ähnlichem Sinne aus: „In Deutschland wird 
das Schutzzollsystem ein gemäßigtes sein, oder es wird nicht fein." 
Die neue Handelsvertragspolitik wurde somit nicht als Abkehr vom Schutzzölle, 
sondern nur als Milderung des bisherigen Hochschutzzollsystems betrachtet. Die 
hauptsächliche ökonomische Motivierung für diesen Schritt war 1. die Rücksicht auf 
die internationale Lage und 2. die Rücksicht auf die Ernährung der arbeitenden 
Klassen angesichts der Bevölkerungszunahme in Deutschland. 
Im internationalen Verkehr würde nach Ansicht der Regierung, wenn Deutsch 
land auf den Abschluß der Handelsverträge nicht eingegangen wäre, ein Krieg 
aller gegen alle entstanden sein. Die Meistbegünsttgung habe mit dem Erlöschen 
der französischen Tarifverträge nicht mehr die Bedeutung, dem deutschen Export 
bestimmte Zollsätze des Auslandes zu sichern. Die Vorteile des Systems von 1879 
bis 1887 hätten sich, so führte General v. Caprivi aus, in dem Maße in Nachteile 
verkehrt, in dem andere Staaten dasselbe System annahmen. Bloße Meistbe 
günstigung sei „Gesamtbeschädigung" geworden. Auf dem bisherigen Wege fort 
zugehen, würde der Ruin nicht nur unserer Industrie, unseres Arbeiterstandes, 
sondern auch vielleicht des Staates fein. Der Kernsatz der allgemeinen wirtschaftlichen 
Motivierung der neuen Politik aus der internationalen Lage heraus ist in der 
Regierungsdenkschrift in folgenden Worten enthalten: 
„Der Abschluß neuer internationaler Verträge mit bloßer Meistbegünstigung 
ohne Tariffestsetzung würde Deutschland zwar die Möglichkeit belassen, der ein 
heimischen Produktion den eigenen Markt durch beliebige Schutzzölle zu sichern, 
für die Offenhaltung der für unsern Export unentbehrlichen Auslandsmärkte aber 
nicht die geringste Garantie bieten. Angesichts des mit der zunehmenden Steigerung 
der Produktion und ihrer Hülfsmittel immer heftiger gewordenen Wettkampfes 
aller wirtschaftlich fortgeschrittenen Staaten ist zwischen diesen ein dauernder Handels 
verkehr nur denkbar in der Form eines rationellen Austausches von Gütern, und
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.