7. Die Begründung der Handelsverträge von 1891 durch die Regierung. 505
gegen sofort Herr v. Kardorsf geltend machte, daß bisher das landwirtschaftliche
Interesse offiziell als dasjenige bezeichnet worden fei, welches vor allem anderen
in Deutschland Berücksichtigung verdiene.
General v. Caprivi erklärte, 1887 bei Erhöhung des Getreidezolles auf 5 M
sei der Bogen überspannt worden. Die hohen Getreidezölle hätten bei der Fehlernte
des Jahres 1891 die Probe nicht bestanden; insbesondere sei es aber auch durch die
bisherige Politik nicht gelungen, dem Osten die erhofften neuen Vorteile zuzuwenden.
Es handle sich bei der Herabsetzung landwirtschaftlicher Zölle, die im österreichischen
Vertrage zugestanden sei und gegenüber den meistbegünstigten Staaten verall
gemeinert werden müsse, nicht darum, daß die Landwirtschaft Opfer bringe,
vielmehr darum, daß nach wie vor den Landwirten von der deutschen Bevölkerung
Opfer gebracht würden. Er betonte auch in der Folge, daß er die Getreidezölle für
ein schweres, vom Volke gebrachtes, jedoch notwendiges Opfer ansehe. Man habe
mit gutem Grunde nicht den Rat befolgt, vor Abschluß neuer Handelsverträge
zunächst einen neuen, allgemeinen deutschen Zolltarif mit höheren Sätzen aufzustellen.
Es würde das nur das Signal gewesen sein, daß auch die übrigen Staaten ihren
Tarif erhöht hätten. Der Zollkampf würde sich noch verschärft haben. Sobald sich
ein Volk an hohe Zölle, seien es auch Kampfzölle, gewöhnt habe, schwänden die
Chancen für Verhandlungen dahin. Bereits jetzt habe man bittere Früchte der
1879—91 befolgten Politik zu kosten gehabt. „Wir hätten eine Menge Dinge,
die wir jetzt von Österreich-Ungarn erkauft haben, vor einigen Jahren umsonst
haben können." Seit Deutschland Schutzzoll treibe, seien Industrien in Österreich-
Ungarn entstanden, die noch vor 10 Jahren nicht existierten. Dieselben beanspruchten
nun Schutz von der österreichisch-ungarischen Regierung.
Freiherr v. Marschall führte in ähnlichem Sinne aus: „In Deutschland wird
das Schutzzollsystem ein gemäßigtes sein, oder es wird nicht fein."
Die neue Handelsvertragspolitik wurde somit nicht als Abkehr vom Schutzzölle,
sondern nur als Milderung des bisherigen Hochschutzzollsystems betrachtet. Die
hauptsächliche ökonomische Motivierung für diesen Schritt war 1. die Rücksicht auf
die internationale Lage und 2. die Rücksicht auf die Ernährung der arbeitenden
Klassen angesichts der Bevölkerungszunahme in Deutschland.
Im internationalen Verkehr würde nach Ansicht der Regierung, wenn Deutsch
land auf den Abschluß der Handelsverträge nicht eingegangen wäre, ein Krieg
aller gegen alle entstanden sein. Die Meistbegünsttgung habe mit dem Erlöschen
der französischen Tarifverträge nicht mehr die Bedeutung, dem deutschen Export
bestimmte Zollsätze des Auslandes zu sichern. Die Vorteile des Systems von 1879
bis 1887 hätten sich, so führte General v. Caprivi aus, in dem Maße in Nachteile
verkehrt, in dem andere Staaten dasselbe System annahmen. Bloße Meistbe
günstigung sei „Gesamtbeschädigung" geworden. Auf dem bisherigen Wege fort
zugehen, würde der Ruin nicht nur unserer Industrie, unseres Arbeiterstandes,
sondern auch vielleicht des Staates fein. Der Kernsatz der allgemeinen wirtschaftlichen
Motivierung der neuen Politik aus der internationalen Lage heraus ist in der
Regierungsdenkschrift in folgenden Worten enthalten:
„Der Abschluß neuer internationaler Verträge mit bloßer Meistbegünstigung
ohne Tariffestsetzung würde Deutschland zwar die Möglichkeit belassen, der ein
heimischen Produktion den eigenen Markt durch beliebige Schutzzölle zu sichern,
für die Offenhaltung der für unsern Export unentbehrlichen Auslandsmärkte aber
nicht die geringste Garantie bieten. Angesichts des mit der zunehmenden Steigerung
der Produktion und ihrer Hülfsmittel immer heftiger gewordenen Wettkampfes
aller wirtschaftlich fortgeschrittenen Staaten ist zwischen diesen ein dauernder Handels
verkehr nur denkbar in der Form eines rationellen Austausches von Gütern, und