506 Vierter Teil. Weltwirtschaft und Handelspolitik. IV. Deutsche Handelspolitik.
letzterer setzt wiederum eine gewisse gegenseitige Beschränkung der freien Verfügung
auf zolltarifarischem Gebiete voraus. Deutschland würde, zumal bei den heute
herrschenden handelspolitischen Strömungen, auf die Erhaltung seiner Ausfuhr
nicht rechnen dürfen, wenn es nicht durch eine solche Beschränkung seinerseits
anderen Ländern die Möglichkeit gewährt, die empfangene Ware ganz oder teil
weise in eigenen Produkten zu bezahlen."
Der andere Grundgedanke der wirtschaftlichen Argumentation für die neue
Handelsvertragspolitik, die Fürsorge für wohlfeile Ernährung und für Arbeits
gelegenheit angesichts fortwährend steigender Bevölkerung, wurde vom Reichskanzler
in die Worte zusammengefaßt: „Entweder wir exportieren Waren, oder wir
exportieren Menschen." Es ist erstaunlich, wie sehr sich die Erwartung Capriois
bestätigt hat, daß eine zunehmende Bevölkerung unter der Herrschaft der neuen
Handelspolitik in Deutschland Nahrung finden werde, — ist doch die Auswanderung
nie so gering gewesen bei gleichzeitig beträchtlichen Überschüssen der Geburten über
die Sterbefälle wie 1892—1900.
Neu an diesen wirtschaftlichen Ausführungen der Regierung war eigentlich
nur, daß solche Gedanken von der Regierung und nicht, wie bisher, von den Par
teien auf dem linken Flügel des Reichstages ausgesprochen wurden. Gerade dies
aber war allerdings ein veränderter Kurs gegenüber der Wirtschaftspolitik von
1879—90.
Mit äußerster Sorgfalt vermied es jedoch damals die Regierung, irgendein
bitteres Wort gegen den früheren Reichskanzler Fürst Bismarck, der auch nach
seinem Rücktritt an den bisherigen handelspolitischen Prinzipien festhielt, auszu
sprechen. Eine wesentliche sachliche Abweichung gegenüber der bisherigen offiziellen
Auffassung gab sich allerdings auch darin kund, daß nunmehr Erwägungen der
auswärtigen Politik für die Handelspolitik Deutschlands als bedeutsam
anerkannt wurden. Auch unter Bismarck war die auswärtige Politik beim
Handelsvertrag von 1862 von allergrößtem Einfluß auf die Handelspolitik gewesen.
Seit 1879 jedoch war offiziell die Ansicht vertreten worden, daß man politisch gut
Freund mit Staaten sein könne, denen gegenüber man sich handelspolitisch möglichst
abschließt. Es ist nicht zu leugnen, daß die sehr schwierige Aufgabe, handels
politische Entfremdung nicht zu politischer Feindschaft auswachsen zu lassen, von
dem Meister der auswärtigen Politik, Fürst Otto v. Bismarck, 1879—90 gelöst
worden war.
Daß diese etwas paradoxe Theorie jedoch nicht ein jederzeit gültiges und für
jedermann brauchbares Prinzip der Staatskunst sein konnte, war sonnenklar. Der
Appell an den schlichten, gesunden Menschenverstand in Capriois Ausführungen,
daß um des Dreibunds willen engerer handelspolitischer Anschluß an Österreich-
Ungarn und Italien nötig sei, wirkte so sehr überzeugend, daß zahlreichen Ab
geordneten von streng schutzzöllnerischer Gesinnung dadurch das Eintreten für die
Verträge erleichtert wurde. Es mußte den größten Eindruck machen, daß ein früherer
preußischer General als Reichskanzler davor warnte, daß sich die europäischen
Staaten „gegenseitig das Blut aussaugten", und daß er Deutschlands Interesse
betonte, die politischen Verbündeten wirtschaftlich zu stärken.
Es war dies auch ein Verlassen der 1879 vom Fürsten Bismarck vertretenen
Maxime, daß es bei Handelsverträgen darauf ankomme: „Qui trompe—t—on?“-
Die Welt stand damals unter dem Eindrucke des in Kronstadt proklamierten
französisch-russischen Einvernehmens, welches die Dreibundstaaten zu engerem Anschluß
aneinander geradezu zu zwingen schien. War doch ferner Italiens Ausfuhr nach
Frankreich durch den französisch-italienischen Zollkrieg schwer geschädigt und war
doch schon unter Bismarck in einer Hinsicht dem Gedanken entsprochen worden,