Full text: Volkswirtschaftliches Quellenbuch

506 Vierter Teil. Weltwirtschaft und Handelspolitik. IV. Deutsche Handelspolitik. 
letzterer setzt wiederum eine gewisse gegenseitige Beschränkung der freien Verfügung 
auf zolltarifarischem Gebiete voraus. Deutschland würde, zumal bei den heute 
herrschenden handelspolitischen Strömungen, auf die Erhaltung seiner Ausfuhr 
nicht rechnen dürfen, wenn es nicht durch eine solche Beschränkung seinerseits 
anderen Ländern die Möglichkeit gewährt, die empfangene Ware ganz oder teil 
weise in eigenen Produkten zu bezahlen." 
Der andere Grundgedanke der wirtschaftlichen Argumentation für die neue 
Handelsvertragspolitik, die Fürsorge für wohlfeile Ernährung und für Arbeits 
gelegenheit angesichts fortwährend steigender Bevölkerung, wurde vom Reichskanzler 
in die Worte zusammengefaßt: „Entweder wir exportieren Waren, oder wir 
exportieren Menschen." Es ist erstaunlich, wie sehr sich die Erwartung Capriois 
bestätigt hat, daß eine zunehmende Bevölkerung unter der Herrschaft der neuen 
Handelspolitik in Deutschland Nahrung finden werde, — ist doch die Auswanderung 
nie so gering gewesen bei gleichzeitig beträchtlichen Überschüssen der Geburten über 
die Sterbefälle wie 1892—1900. 
Neu an diesen wirtschaftlichen Ausführungen der Regierung war eigentlich 
nur, daß solche Gedanken von der Regierung und nicht, wie bisher, von den Par 
teien auf dem linken Flügel des Reichstages ausgesprochen wurden. Gerade dies 
aber war allerdings ein veränderter Kurs gegenüber der Wirtschaftspolitik von 
1879—90. 
Mit äußerster Sorgfalt vermied es jedoch damals die Regierung, irgendein 
bitteres Wort gegen den früheren Reichskanzler Fürst Bismarck, der auch nach 
seinem Rücktritt an den bisherigen handelspolitischen Prinzipien festhielt, auszu 
sprechen. Eine wesentliche sachliche Abweichung gegenüber der bisherigen offiziellen 
Auffassung gab sich allerdings auch darin kund, daß nunmehr Erwägungen der 
auswärtigen Politik für die Handelspolitik Deutschlands als bedeutsam 
anerkannt wurden. Auch unter Bismarck war die auswärtige Politik beim 
Handelsvertrag von 1862 von allergrößtem Einfluß auf die Handelspolitik gewesen. 
Seit 1879 jedoch war offiziell die Ansicht vertreten worden, daß man politisch gut 
Freund mit Staaten sein könne, denen gegenüber man sich handelspolitisch möglichst 
abschließt. Es ist nicht zu leugnen, daß die sehr schwierige Aufgabe, handels 
politische Entfremdung nicht zu politischer Feindschaft auswachsen zu lassen, von 
dem Meister der auswärtigen Politik, Fürst Otto v. Bismarck, 1879—90 gelöst 
worden war. 
Daß diese etwas paradoxe Theorie jedoch nicht ein jederzeit gültiges und für 
jedermann brauchbares Prinzip der Staatskunst sein konnte, war sonnenklar. Der 
Appell an den schlichten, gesunden Menschenverstand in Capriois Ausführungen, 
daß um des Dreibunds willen engerer handelspolitischer Anschluß an Österreich- 
Ungarn und Italien nötig sei, wirkte so sehr überzeugend, daß zahlreichen Ab 
geordneten von streng schutzzöllnerischer Gesinnung dadurch das Eintreten für die 
Verträge erleichtert wurde. Es mußte den größten Eindruck machen, daß ein früherer 
preußischer General als Reichskanzler davor warnte, daß sich die europäischen 
Staaten „gegenseitig das Blut aussaugten", und daß er Deutschlands Interesse 
betonte, die politischen Verbündeten wirtschaftlich zu stärken. 
Es war dies auch ein Verlassen der 1879 vom Fürsten Bismarck vertretenen 
Maxime, daß es bei Handelsverträgen darauf ankomme: „Qui trompe—t—on?“- 
Die Welt stand damals unter dem Eindrucke des in Kronstadt proklamierten 
französisch-russischen Einvernehmens, welches die Dreibundstaaten zu engerem Anschluß 
aneinander geradezu zu zwingen schien. War doch ferner Italiens Ausfuhr nach 
Frankreich durch den französisch-italienischen Zollkrieg schwer geschädigt und war 
doch schon unter Bismarck in einer Hinsicht dem Gedanken entsprochen worden,
	        
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