2. Staats- oder Privatbahnsystem?
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Hinsichtlich des Maßes und der Qualität der Transportlei st ungen
neigen im ganzen Privatbahnen zu größerer Sparsamkeit, Staatsbahnen zu größerer
Willfährigkeit gegenüber Wünschen des Publikums. Von Ausartungen in beiden
Richtungen abgesehen, — da sich solche verhindern lassen — ist es Ansichtssache,
welchem Momente man mehr Gewicht beimißt. Schließlich rühmt man bezüglich der
Betriebseinrichtungen dem Staatsbahnsystem die Einheitlichkeit und Gleichmäßigkeit
und sagt dem Privatbahnwesen Buntscheckigkeit nach. Es frägt sich nur, ob die Ge
fahr unökonomischer Schablonisierung oder übertriebener Individualisierung das Be
denklichere ist.
5. Tariswesen. Was soeben von dem Betriebe bemerkt wurde, findet
speziell betreffs der Transportpreise Anwendung. Was in dieser Hinsicht- falsche
Linienkonkurrenz und verkehrte Netzesbildung (Zersplitterung) tatsächlich an schäd
lichen Folgen mit sich gebracht haben, ist nicht gegen das Privatbahnwesen in richtiger
Gestaltung zu verwerten. Die sicherlich stets vorhandene größere Kompliziertheit der
Tarife unter dem Privatbahnsystem wird in ihrer Bedeutung für die Geschäftswelt
häufig sehr übertrieben: Unifikation und Stabilität des Tarifwesens unter Staats
bahnverwaltung kann nach der entgegengesetzten Richtung ebenso antiökonomisch
werden, wenn sie einförmige Schablone und Durchschnittsbehandlung an Stelle er
sprießlicher Anpassung der Tarifsätze an die Erfordernisse des einzelnen Falles und
des lokalen Wirtschaftslebens setzt.
Die Forderung, es dürfe nicht der Willkür von Privatgesellschaften anheim
gegeben sein, welche Frachtpreise festgesetzt werden, ist gewiß begründet, aber es be
darf zur Erfüllung derselben nicht unbedingt der Eigenverwaltung des Staats; auch
bei delegierter Verwaltung läßt sich den Unternehmern diejenige Beschränkung in der
Tarifbestimmung auferlegen, also diejenige Jngerenz der Staatsregierung auf letztere
statuieren, welche die volkswirtschaftlichen Gesamtinteressen erheischen. Es ist somit,
was die Höhe der Tarife betrifft, bei richtig gehandhabter Verwaltung von Befolgung
des „rein gewerblichen Standpunkts" auch seitens der Privatbahnen keine Rede.
Richtig ist, daß beim Staatsbahnsystem der Regierung eine beliebige Regelung des
Tarifwesens freisteht. Sie erlangt dadurch ein überaus machtvolles Mittel, die wirt
schaftlichen Verhältnisse des Landes zu beeinflussen, und es ist erklärlich, daß sich
Strömungen geltend machen können, welche aus diesem Gesichtspunkte das Staats
bahnsystem namentlich als Instrument der Handelspolitik fordern. Ist ein im Welt
verkehr belangreicher Staat einmal in dieser Richtung (mit künstlicher Hemmung des
Imports und Förderung des Exports) vorgegangen, dann mag es für andere Staaten
unvermeidlich erscheinen, den Kampf mit der gleichen Waffe aufzunehmen. Ob diese
Seite im Endergebnisse, die weltwirtschaftliche Entwicklung ins Auge gefaßt, als ein
Vorzug des Staatsbahnwesens gerühmt zu werden verdient, darüber sind die An
sichten wohl mit Recht sehr geteilt, aber für konkrete Zeitläufte kann der Umstand
für die Wahl des Eisenbahnsystems — ähnlich wie die Wahl der Schutzzollsystems
— tatsächlich der ausschlaggebende werden.
Die Befürchtung liegt schließlich beim Staatsbahnsystem nahe, daß bei finanzieller
Bedrängnis in Erhöhung der Tarifsätze eine Einnahme für den Staatsschatz ge
sucht werden könnte. Dem läßt sich indes wohl einigermaßen durch gesetzliche
Kautelen vorbeugen. Eher scheint die Gefahr vorhanden, daß mit der Herabsetzung
der Tarife unter dem Drucke politischer Einflüsse (z. B. Agitationen einflußreicher
Jnteressenkreise, welchen die Regierung oder die Deputierten nachgeben müssen,
Popularitätsgründe) hie und da zu weit gegangen werde. Lxewplo. sunt: ockiosn.
6. Die politische (inkl. sozialpolitische) Seite der Frage.
Der Zusammenhang der Wirtschaft mit den übrigen Seiten des sozialen Lebens
kann schließlich diesem außerwirtschaftlichen Momente einen Anteil, mitunter viel