Full text: Volkswirtschaftliches Quellenbuch

2. Staats- oder Privatbahnsystem? 
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Hinsichtlich des Maßes und der Qualität der Transportlei st ungen 
neigen im ganzen Privatbahnen zu größerer Sparsamkeit, Staatsbahnen zu größerer 
Willfährigkeit gegenüber Wünschen des Publikums. Von Ausartungen in beiden 
Richtungen abgesehen, — da sich solche verhindern lassen — ist es Ansichtssache, 
welchem Momente man mehr Gewicht beimißt. Schließlich rühmt man bezüglich der 
Betriebseinrichtungen dem Staatsbahnsystem die Einheitlichkeit und Gleichmäßigkeit 
und sagt dem Privatbahnwesen Buntscheckigkeit nach. Es frägt sich nur, ob die Ge 
fahr unökonomischer Schablonisierung oder übertriebener Individualisierung das Be 
denklichere ist. 
5. Tariswesen. Was soeben von dem Betriebe bemerkt wurde, findet 
speziell betreffs der Transportpreise Anwendung. Was in dieser Hinsicht- falsche 
Linienkonkurrenz und verkehrte Netzesbildung (Zersplitterung) tatsächlich an schäd 
lichen Folgen mit sich gebracht haben, ist nicht gegen das Privatbahnwesen in richtiger 
Gestaltung zu verwerten. Die sicherlich stets vorhandene größere Kompliziertheit der 
Tarife unter dem Privatbahnsystem wird in ihrer Bedeutung für die Geschäftswelt 
häufig sehr übertrieben: Unifikation und Stabilität des Tarifwesens unter Staats 
bahnverwaltung kann nach der entgegengesetzten Richtung ebenso antiökonomisch 
werden, wenn sie einförmige Schablone und Durchschnittsbehandlung an Stelle er 
sprießlicher Anpassung der Tarifsätze an die Erfordernisse des einzelnen Falles und 
des lokalen Wirtschaftslebens setzt. 
Die Forderung, es dürfe nicht der Willkür von Privatgesellschaften anheim 
gegeben sein, welche Frachtpreise festgesetzt werden, ist gewiß begründet, aber es be 
darf zur Erfüllung derselben nicht unbedingt der Eigenverwaltung des Staats; auch 
bei delegierter Verwaltung läßt sich den Unternehmern diejenige Beschränkung in der 
Tarifbestimmung auferlegen, also diejenige Jngerenz der Staatsregierung auf letztere 
statuieren, welche die volkswirtschaftlichen Gesamtinteressen erheischen. Es ist somit, 
was die Höhe der Tarife betrifft, bei richtig gehandhabter Verwaltung von Befolgung 
des „rein gewerblichen Standpunkts" auch seitens der Privatbahnen keine Rede. 
Richtig ist, daß beim Staatsbahnsystem der Regierung eine beliebige Regelung des 
Tarifwesens freisteht. Sie erlangt dadurch ein überaus machtvolles Mittel, die wirt 
schaftlichen Verhältnisse des Landes zu beeinflussen, und es ist erklärlich, daß sich 
Strömungen geltend machen können, welche aus diesem Gesichtspunkte das Staats 
bahnsystem namentlich als Instrument der Handelspolitik fordern. Ist ein im Welt 
verkehr belangreicher Staat einmal in dieser Richtung (mit künstlicher Hemmung des 
Imports und Förderung des Exports) vorgegangen, dann mag es für andere Staaten 
unvermeidlich erscheinen, den Kampf mit der gleichen Waffe aufzunehmen. Ob diese 
Seite im Endergebnisse, die weltwirtschaftliche Entwicklung ins Auge gefaßt, als ein 
Vorzug des Staatsbahnwesens gerühmt zu werden verdient, darüber sind die An 
sichten wohl mit Recht sehr geteilt, aber für konkrete Zeitläufte kann der Umstand 
für die Wahl des Eisenbahnsystems — ähnlich wie die Wahl der Schutzzollsystems 
— tatsächlich der ausschlaggebende werden. 
Die Befürchtung liegt schließlich beim Staatsbahnsystem nahe, daß bei finanzieller 
Bedrängnis in Erhöhung der Tarifsätze eine Einnahme für den Staatsschatz ge 
sucht werden könnte. Dem läßt sich indes wohl einigermaßen durch gesetzliche 
Kautelen vorbeugen. Eher scheint die Gefahr vorhanden, daß mit der Herabsetzung 
der Tarife unter dem Drucke politischer Einflüsse (z. B. Agitationen einflußreicher 
Jnteressenkreise, welchen die Regierung oder die Deputierten nachgeben müssen, 
Popularitätsgründe) hie und da zu weit gegangen werde. Lxewplo. sunt: ockiosn. 
6. Die politische (inkl. sozialpolitische) Seite der Frage. 
Der Zusammenhang der Wirtschaft mit den übrigen Seiten des sozialen Lebens 
kann schließlich diesem außerwirtschaftlichen Momente einen Anteil, mitunter viel
	        
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