56 Zweiter Teil. Handel. II. Der Handel im allgemeinen.
zu Land zieht. Je mehr die Bevölkerung eines Landes zunimmt, und je mehr
sich seine Verkehrsmittel vervollkommnen, um so größer wird das Übergewicht des
seßhaften Handels. In den früheren Stadien der wirtschaftlichen Entwicklung aber
hatte der Wanderhandel, mochte er in größerem Maßstabe auf Märkten oder Messen
oder von vereinzelten, meistens kleinen Unternehmern als Hausierhandel betrieben
werden, eine verhältnismäßig große Bedeutung, und auch jetzt noch spielt
z. V. in den weniger bevölkerten Gebieten des amerikanischen Westens der „Pedler"
und in Sibirien der russische Wanderhändler eine ganz andere Rolle als der so vielgeplagte
Hausierer in Deutschland. — Sowohl wegen der einstigen größeren Bedeutung
des Wanderhandels als überhaupt wegen der geringeren Ausbildung der
Arbeitsteilung bestand früher eine engere Verschmelzung des Handels mit dem Transportwesen.
Auch wenn der Kaufmann nicht selbst mit durch das Land zog, mußte
er doch meistens selbst für die materielle Beförderung seiner Waren sorgen und die
Transportmittel stellen, da sich die Abnehmer vielfach passiv verhielten und nur
ihnen vorgeführte Waren kauften. Gerade der Großhandel und namentlich der auswärtige
muhte daher den Transport selbst organisieren. So entstand für den internationalen
Landverkehr der große Karawanenhandel; zur See aber bildete
sich die enge Verbindung des Handels mit der Schiffahrt aus, die auch gegenwärtig
durch die wirtschaftliche Arbeitsteilung noch nicht vollständig aufgehoben ist. Denn
neben den Reedern und Dampfschiffsgesellschaften gibt es auch noch immer Kaufleute,
die ihre Waren auf eigenen Schiffen befördern. Auch in handelspolitischer Beziehung
steht die Seeschiffahrt dem Seehandel so nahe, daß die Interessen beider
Unternehmungsarten stets zusammen erwogen werden müssen. Im übrigen aber hat
sich das Transportgewerbe als selbständiger Zweig der wirtschaftlichen Produktion
von dem Handelsgewerbe abgelöst. Es dient nicht allein dem Handel, sondern auch
noch anderen wichtigeren Interessen, zumal bei der enormen Entwicklung der Personenbeförderung
in der neueren Zeit. Doch bleibt es immer das wichtigste selbständige
Hilfsgewerbe des Handels; es hat die mechanische Arbeit der Warenbewegung
übernommen, während dem Handel die wirtschaftliche Leitung und Lenkung
derselben vorbehalten bleibt. Selbst die lokale Ab- und Zufuhr der Waren
von und zu den Transportanstalten (Güterbestätterei) ist von den Kaufleuten mehr
und mehr an besondere Unternehmer abgegeben worden. Überhaupt tritt vielfach
zwischen den Kaufmann und die Transportanstalt noch der Speditionsunternehmer
oder Spediteur, der als besonderes Hilfsgewerbe des Handels für seine
Auftraggeber die Besorgung der richtigen Beförderung von Waren durch Schiffe
oder Frachtführer übernimmt. Seine Dienste sind oft unentbehrlich, wenn es sich
um die Weiterführung von bereits unterwegs befindlichen Waren handelt, um die
Umladung derselben in Hafenplätzen, um die Verzollung an der Grenze rc. Hilfsgeschäfte
des Handels, die schon eigentlich handelsgewerblicher Natur, aber allmählich
zu selbständigen Spezialitäten geworden sind, sind u. a. der K o m m i s s i o n s h a n -
d e l und das Maklergeschäft.
3. Die Bedeutung des Handels für die Volkswirtschaft.
Bon Richard van der Borght.
van der Borght, Handel und Handelspolitik. (Hand- und Lehrbuch der Staatswissenschaften.
1. Abt., 16. Bd.) 2. Aufl. Leipzig, C. L. Hirschfeld, 1907. S. 31—35.
Die Dienste, die der Handel den Herstellern wie den Verbrauchern der Güter
leistet, sind zunächst privatwirtschaftlicher Art, können aber auch für die Volkswirt-