Full text : Die Nationalökonomie in Frankreich

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Der  Interventionismus  an  den  Universitäten

Da  es  die  menschlichen  Kräfte  übersteigt,  sich  ganz  den
Vorurteilen  seiner  Epoche  und  seines  Landes  zu  entziehen,  so
können  alle  aufgestellten  finanzwissenschaftlichen  Thesen  nur
einen  relativen  Wert  beanspruchen  und  bleiben  streitig.  Sichern
Boden  bieten  nur  die  positive  Gesetzgebung  und  die  Geschichte
der  finanziellen  Einrichtungen.  Darum  hält  sich  J  è  z  e  vorzugsweise ­
  an  diese  *).
Die  grundlegenden,  methodologischen  Anschauungen  von
Jèze,  welche  in  den  obigen  Sätzen  zum  Ausdruck  kommen,
sind  deswegen  von  besonderem  Interesse,  weil  sie  den  Geisteszustand ­
  eines  streng  wissenschaftlich  denkenden  Mannes  erkennen ­
  lassen,  der  als  echter  Lateiner  hinauszog,  um  die  absolute ­
  Wahrheit  zu  erringen,  aus  der  Beobachtung  der  Wirklichkeit ­
  aber  die  Überzeugung  gewann,  daß  es  in  seinem  Wissensgebiete ­
  nur  bedingte  Wahrheiten  gibt,  und  sich  nun  mit  einem
gewissen  Mißtrauen  gegen  jedwede  wissenschaftliche  Verallgemeinerung ­
  an  die  partikulären  Tatsachen  der  Gesetzgebung
und  Geschichte  festklammert.  Jèze  macht  zurzeit  denselben
Prozeß  durch,  den  die  deutsche  Nationalökonomie  im  XIX.  Jahrhundert ­
  erlebt  hat.
Wir  können  es  nicht  billigen,  daß  Jèze  auch  in  der  neuen
Auflage  seiner  Werke  —  soweit  bis  jetzt  ersichtlich  —  an  der
Auffassung  festzuhalten  scheint,  die  Finanzwissenschaft  sei  sozusagen ­
  ausschließlich  eine  Lehre  vom  Budget-  und  öffentlichen
Rechnungswesen.  Die  Lehre  von  den  Staatseinnahmen  ist  und
bleibt  die  Hauptsache  in  der  Finanz  Wissenschaft.  Einen  sehr  guten
Eindruck  macht  dagegen  die  äußerst  reichhaltige  Dokumentierung
  mit  positivem  Material  aus  allen  Ländern,  sowie  die  konkrete ­
  Darstellung.  Jèze  legt  das  Hauptgewicht  auf  die  Technik
des  Finanzwesens,  wie  denn  auch  seine  Werke  in  erster  Linie  den
Bedürfnissen  der  Beamten  der  Finanz  Verwaltung  dienen  sollen.
Edgard  Allix,  Professor  in  Caen,  hat  ein  Lehrbuch  der
Finanzwissenschaft  und  Finanzgesetzgebung  veröffentlicht,  das
sich  durch  knappe,  leicht  verständliche  und  übersichtliche
Darstellung  empfiehlt  *).  Es  will  nicht  persönliche  Forschungs-')
  Jèze,  Cours  élémentaire  de  Science  des  finances  et  de  Législation  financière ­
  française,  4.  Ausi.  1909—10,  p.  V  ff.
2 )  Edgard  Allix,  Traité  élémentaire  de  Science  des  finances  et  de  Législation ­
  financière  française,  Paris,  1906,  2.  Auflage  1909.
            
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