Der Solidarismus bei Léon Bourgeois
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nämlich alle jene, die Vermögen gemacht haben, was sie nur
durch die Mitwirkung zahlloser anonymer Mitarbeiter tun konnten.
Sie üben nicht Wohltätigkeit, wie man ihnen bisher sagte, wenn
sie die Bedürftigen unterstützen, sondern sie zahlen lediglich
eine Schuld. Gläubiger sind zunächst die Gesellschaft selbst und
unsere Nachfolger; ja die Tatsache, daß wir in den Genuß des
von der Vergangenheit überkommenen Patrimoniums eingetreten
sind, begründet die Pflicht nicht nur seiner integralen Vererbung
auf die später geborenen Geschlechter, sondern auch seiner Ver
mehrung *). Gläubiger sind ferner aber auch die Enterbten, die
Besitzlosen, die von der natürlichen Solidarität nicht ausschließ
lich Vorteil hatten. Sie werden durch den Staat und durch die
zahlreichen Einrichtungen vertreten, die man früher Unter
stützungsanstalten nannte, heute aber als Gegenseitigkeitsgenossen
schaften und „Werke der Solidarität“ (— staatliche Schutz- und
Versicherungseinrichtungen) bezeichnet 2 ).
Ausgangspunkt in Bourgeois’ System ist also die natür
liche Solidarität. Sie ist ungerecht oder hat doch wenigstens
keinen Gerechtigkeitscharakter (ajuste), insofern sie den einen
Vorteile zu genießen gibt, die sie nicht selbst verdient haben,
und andere unter Schädigungen leiden macht, die sie ebenso
wenig selbst verschuldet haben. Die Gerechtigkeit muß nun im
Gewände des Quasikontraktes einspringen, um einen Ausgleich
zwischen den Bevorzugten der natürlichen Solidarität und deren
Benachteiligten zu bewirken. Der Gerechtigkeit geschieht Genüge
durch Korrigier un g der natürlichen Solidarität durch eine gewollte.
Die Solidarität rückt so aus dem Gebiete des Naturgegebenen
in die Sphäre des vom menschlichen Willen Abhängigen, des
Sittlichen. Sie wird zur Richtschnur des menschlichen Handelns,
zum ethischen Prinzip.
Dadurch, daß die Gerechtigkeit zum Bindeglied zwischen der
natürlichen und der gewollten Solidarität wird, erfährt sie eine
Modifikation. Ihr Stützpunkt wird nämlich verlegt. „Die Ge-
*) Der Rechtsgrund dieser Verpflichtung liegt darin, daß das gemeinsame
Kapital der menschlichen Gesellschaft ein den lebenden Menschen an vertrautes
Depositum ist, das eine in beständiger Entwicklung begriffene, lebende Organi
sation darstellt, deren Evolution ihrer Natur nach nicht ohne die Kontinuität
beständiger Anstrengungen aller vor sich gehen kann. Bourgeois, Solidarité, p. 139.
-) Vgl. Ch. Gide und Ch. Rist, Histoire des doctrines économiques, p. 680 ff.