Full text: Die Nationalökonomie in Frankreich

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Die Nationalökonomie bei den Philosophen und Soziologen 
und Freiheit des Individuums wird durch das Privateigentum 
gesichert. Dieses ist aber nicht nur die beste Garantie der in 
dividuellen Freiheit, sondern auch „eine historische Methode 
sozialen Fortschritts, deren Wirksamkeit durch die Erfahrung 
bewiesen ist“ x ). 
Daraus, daß die Freiheit und die Entwicklung des Indi 
viduums durch das Privateigentum bedingt sind, ergibt sich für 
den staatlichen Interventionismus die Aufgabe, „jedem Indi 
viduum eine Eigentumssphäre zu beschaffen“. Das kann nur 
durch eine Gesamtheit von restriktiven und Garantiemaßnahmen 
geschehen. Die restriktiven Maßnahmen muß man nicht in einer 
Agrargesetzgebung suchen wollen, welche der Aneignung des 
Bodens Grenzen setzt. Man muß vielmehr auf das Kapital 
zielen und zwar mittelst der progressiven Besteuerung, die „ein 
rationelles und legitimes Mittel“ darstellt, „der Anhäufung von 
Eigentum durch die Individuen ein unüberwindliches Hindernis 
entgegenzustellen“ 2 ). Die Garantie maßnahmen bestehen in der 
Sicherung des Rechtes auf Arbeit, welche einerseits durch Neu 
regelung des Arbeitsvertrages, andererseits durch ein vollständiges 
System von Versicherungen erreicht wird. Der Arbeitsvertrag 
muß frei sein und darf keine Klausel enthalten, die „der ratio 
nellen Ordnung der menschlichen Beziehungen nicht entspreche.“ 
Letztere Bedingung ist nicht erfüllt, so lange nicht dem Arbeiter 
vor allem Gewinnbeteiligung zugebilligt wird. Die Versicherung 
ist eine Garantie, welche die Glieder der menschlichen Gesell 
schaft einander dafür geben, daß sie die Freiheit und deren 
Genuß erobern werden. Das Recht auf Arbeit selbst ist schon 
eine Versicherung, welche dazu bestimmt ist, die Berechtigten 
für die Wirkungen der Verteilung der Produktionsmittel, die 
sich aus dem natürlichen Spiel der Institution des Privateigen 
tums ergibt, zu entschädigen. Ebenso sind, neben den gemein 
hin als Versicherungen bezeichneten Einrichtungen, die staat- 
licherseits erteilte, physische, intellektuelle und sittliche Er 
ziehung, sowie die bedingungslos gewährten Unterstützungen an 
solche, die sich nicht helfen können, Versicherungen. 
') Renouvier, La Science de la Morale, Paris 1869, Bd. II, p. 27. Zitiert 
bei H. Michel, L’Idée de l’Etat, p. 610. 
*) ibid. p. 50—51 bezw. p. 611.
	        
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