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Die Nationalökonomie bei den Philosophen und Soziologen
und Freiheit des Individuums wird durch das Privateigentum
gesichert. Dieses ist aber nicht nur die beste Garantie der in
dividuellen Freiheit, sondern auch „eine historische Methode
sozialen Fortschritts, deren Wirksamkeit durch die Erfahrung
bewiesen ist“ x ).
Daraus, daß die Freiheit und die Entwicklung des Indi
viduums durch das Privateigentum bedingt sind, ergibt sich für
den staatlichen Interventionismus die Aufgabe, „jedem Indi
viduum eine Eigentumssphäre zu beschaffen“. Das kann nur
durch eine Gesamtheit von restriktiven und Garantiemaßnahmen
geschehen. Die restriktiven Maßnahmen muß man nicht in einer
Agrargesetzgebung suchen wollen, welche der Aneignung des
Bodens Grenzen setzt. Man muß vielmehr auf das Kapital
zielen und zwar mittelst der progressiven Besteuerung, die „ein
rationelles und legitimes Mittel“ darstellt, „der Anhäufung von
Eigentum durch die Individuen ein unüberwindliches Hindernis
entgegenzustellen“ 2 ). Die Garantie maßnahmen bestehen in der
Sicherung des Rechtes auf Arbeit, welche einerseits durch Neu
regelung des Arbeitsvertrages, andererseits durch ein vollständiges
System von Versicherungen erreicht wird. Der Arbeitsvertrag
muß frei sein und darf keine Klausel enthalten, die „der ratio
nellen Ordnung der menschlichen Beziehungen nicht entspreche.“
Letztere Bedingung ist nicht erfüllt, so lange nicht dem Arbeiter
vor allem Gewinnbeteiligung zugebilligt wird. Die Versicherung
ist eine Garantie, welche die Glieder der menschlichen Gesell
schaft einander dafür geben, daß sie die Freiheit und deren
Genuß erobern werden. Das Recht auf Arbeit selbst ist schon
eine Versicherung, welche dazu bestimmt ist, die Berechtigten
für die Wirkungen der Verteilung der Produktionsmittel, die
sich aus dem natürlichen Spiel der Institution des Privateigen
tums ergibt, zu entschädigen. Ebenso sind, neben den gemein
hin als Versicherungen bezeichneten Einrichtungen, die staat-
licherseits erteilte, physische, intellektuelle und sittliche Er
ziehung, sowie die bedingungslos gewährten Unterstützungen an
solche, die sich nicht helfen können, Versicherungen.
') Renouvier, La Science de la Morale, Paris 1869, Bd. II, p. 27. Zitiert
bei H. Michel, L’Idée de l’Etat, p. 610.
*) ibid. p. 50—51 bezw. p. 611.