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bestand. Die hannoverschen Kaufleute schlossen in der Allerfahrt
mit den Schiffern des Regulativs in den zwanziger Jahren Separat
kontrakte, wonach eine Talreihefahrt nach den Bestimmungen des
Regulativs mit vertragsmäfsigen Abänderungen eingerichtet wurde.
In der Zeit der Mindener Differenzen nahmen 1839 die Direktions
schiffer Agenten zur Besorgung von Talfracht in Minden und Ylotho,
ebenfalls nach Reihe, an, die von der Direktion bestätigt
wurden, usw. Die damals gebildete Reihe wurde 1847 wieder auf
gehoben. Zu berücksichtigen ist, dafs die Schiffer die Talfracht nicht
immer am Ziel der Bergfracht finden. Die Talfahrt ist weniger
geschlossen als die Bergfahrt, cjie wesentlich in Bremen beginnt. *)
Die Ordnung war in engerem Konnex mit den Mündener und
Karlshafener Kaufleuten erfolgt, die Mindener und Vlothoer hatten
sich zurückgehalten, so dafs die Regelung hier eine einseitige war,
wie auch hier nachher die Konkurrenzorganisationen sich bildeten.
Auch die Karlshafener und Mündener traten durch ihre Organisationen,
Handelsdeputationen, vielfach in Opposition gegen Bremen, das sich
die Leitung allein anmafse, während man sich in Bremen nicht eine
Kontrolle seiner Schiffahrtsmafsnahmen gefallen lassen wollte. Mit dem
Aufkommen der Konkurrenzorganisationen und in den Streitfällen
ging das Gut, das für bremische Rechnung lief, mit der Bremer Reihe
schiffahrt, das für fremde Rechnung mit der betreffenden Konkurrenz.
Die Weserschiffahrtsakte liefs der 1815 begründeten Organisation
Raum und sanktionierte sie dadurch. Die Verträge zwischen zwei
korrespondierenden Kaufmannschaften, die eine Reiheschiffahrt ins
Leben rufen wollten, wurden nach der Weserschiffahrtsakte jedesmal
auf fünf Jahre mit den Schiffern unter Zugrundelegung des 1822 neu
redigierten re vidierten W eserschiffahrtsregulativs von 1815 abgeschlossen.
Bei Streitigkeiten, und bei der nur einseitigen Fahrt nach
Minden trat eine als etwas freier konstruierte Form, für die sich
der Name Reihefolgefahrt nachdem eingebürgert hat, an die
Stelle, es wurde darin nur für eine Saison geregelt, und gesagt,
dafs zwar jeder Schiffer beitreten könne, dafs man aber zunächst
mit Schiffern genügend versehen sei.
Als in den dreifsiger Jahren diegrofsen Streitigkeiten ausbrachen 2 ),
bekam jeder Schiffer, der sich meldete, nach der Reihe Fracht.
‘) 1847 haben die Karlshaiener Bergtransporte die Mündener noch um etwas
übertroffen, aber Mündener Schiffer finden kornplete Talfracht in Münden, die Karla-
hafener müssen sie zumeist auf anderen Plätzen suchen. Arch. Coli. Sen. Br. Hdlsk.
2 ) Dabei spielt neben Frachtlohnerhöhung etc., Assekuranz, auch die
Rabattgewährung an Zuckerfabrikanten durch die Schiffer eine Rolle.