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gesucht und die Aller- und Leinelinie *) erörtert. Erfolg hat die Idee
des Ausbaus der Weser selbst. Es kam einigermafsen überraschend,
als Bremen sieh erbot, diesen Anschlufs ganz allein mit einem Kosten-
aufwande von 43 Millionen herzustellen 2 ), aber es mufste, wenn es
am Leben bleiben wollte, auf alle Weise diesen Plan fördern.
Seit Ostfriesland wieder preufsisch geworden war, bekam
die Kanalisierung der Ems, mit der Hannover bereits begonnen
hatte 8 ), und der Anschlufs von Westfalen, weswegen bereits beim
Wiener Kongrefs seinerzeit zwischen Preufsen und Hannover
J ) Y. S t o 1 tz enb erg-Luttmer s en , Die Kanalisierung von Leine
Aller und Weser, Hannover und Leipzig 1895; L. Franzius, Neue Hafen-Anlagen
zu Bremen, eröffnet im Jahre 1888, Hannover 1888. Sp. 9 u. a. Zur Leine
kanalisierung vgl. a. H. Keller, Weser u. Ems, IV. Bd., S. 324 u. a.
Eine Allerkanalisierung auf 1,50 m bis Celle kommt jetzt zustande. Die
Stadt Celle übernimmt die Garantie für die Betriebs- und Unterhaltungskosten
und */» der Baukostenverzinsung, wofür Bremen Rückbürgschaft zu 1 /a, der
Lloyd zu einem Drittel für die Bremer Rückbürgschaft übernimmt. Die Bau
kosten sollen 3 300 000 Mark betragen. Bremer Nachrichten, 7. Juli 1H07, 6.
und 9. Juli 1908.
3 ) Die Kosten für den ganzen Mittellandkanal waren mit der Kanalisierung
der Weser nach dem älteren abgelehnten Projekt auf 311713 7U0 (für den
eigentlichen Mittellandkanal, vom Dortmund—Ems-Kanal bis zur Elbe
ca. 150 000 000) Mark veranschlagt. Bremen hat 1898 die Kosten des An-
schlufses an den Kanal durch Kanalisierung der Oberweser bis Minden in Höhe
von 42 628000 Mark übernommen.
Nach der jetzt angenommenen Vorlage werden rund 74 Millionen für
den Kanal vom Rhein bis zum Dortmund—Ems-Kanal aufgewandt, 81 Millionen
für die Verbindung vom Dortmund—Ems-Kanal bis in die Gegend von Osnabrück
und von da in die Gegend von Bückeburg, aufserdem für die Zweigkanäle nach
Osnabrück und Minden und die Arbeiten in der oberen Weser, einschliefslich
der Staubecken, 39 Millionen für den Kanal nach Hannover und Linden
Bremen hat die Wehr- und Schleusenkanalanlage bei Hemelingen zu stehen und
ein Drittel für die Kosten der Anlagen an der Weser oberhalb Minden, die
Talsperren, bis zu 10 Millionen Mark beizutragen. Die durchzogenen Gegenden
werden durch abgestufte Garantien herangezogen. (Bremen § 3 des Vertrages
vom 29. März 1906). Für die Lippekanalisiernng kommen 44 Millionen, für
Bauten am Dortmund—Ems-Kanal 6 Millionen, für Landeskultnrbauten am Kanal
5 Millionen, für den Grofsschiffahrtsweg Berlin—Stettin 43 Millionen, zwischen
Oder und Weichsel 21, für die Oder 20 Millionen hinzu (s. das preufsische Gesetz
vom 1. April 1905, § 2, A. 2, Preufsische Gesetzsammlg. 1905, no. 10589,
S. 179 ff.; Pervers, Das neue Wasserstrafsengesetz, 1905, S. 17, 61; Vertrag
mit Bremen vom 29. März 1906, publiziert 21. Mai 1906, Bremer Gesetzblatt
1906, Nr. 33, S. 83 ff.).
3 ) Meidinger, Die deutschen Ströme, IV. Abt., 1834, S. 187. Vgl. auch
Zur Eröffnung des Seehafens in Emden, — Zeitschrift für Binnenschiff
fahrt, VIII. Jahrg., 1901, S. 389.