Full text: Geschichte des Bremer Binnenhandels im 19. Jahrhundert namentlich unter den alten Verkehrsformen und im Übergang

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vorbereitet war, 1 ) so dafs vielfach, wo französische Posten bestanden, 
Mangel an den gewohnten Beförderungsmitteln entstand. 
In Bremen mufste 1807 ein Grofsherzoglich Bergisches Postamt 
aufgenommen werden, das die übrigen absorbierte 2 ) und 1809 (1810 
Einverleibung in das französische Kaiserreich) in ein französisches 
umgewandelt wurde. 2 ) 
Während des Vorrückens der verbündeten Armeen in Frank 
reich war Thurn und Taxis zunächst provisorisch die Versorgung 
') Nach der Gesetzgebung der Republik und des Kaiserreichs sind 
diligenoe und messagerie freigegeben (genehmigungspflichtig) [früher Regie und 
Pacht], Mailepost und Extrapost beibehalten, alle gewerbsmäfsigen Personen- 
nnd Gütertransporte mit dem dixieme besteuert, die Privatunternehmer 
periodischer Personentransporte zu Gunsten der zur Extrapoststellung und 
Beförderung der Mailepost verpflichteten Posthalter diesen gegenüber relais 
pflichtig oder mit einer Stationsabgabe belastet. Dekrete vom 25. vende- 
miaire III. (16. Okt. 1794); 9, vendemiaire VI, (60. Sept. 1797), tit. VII. 
art 65 seq.; 19. frimaire VII. (9. Dez. 1798); 27. prairial IX. (16. Juni 1801); 
5. ventose XII. (25. Febr. 1804), tit. V. chap. III. art. 74 seq.; 15. ventose XIII. 
(16. März 1805); 30 floreal XIII. (20. Mai 1805). Das deutsche Postregal da 
maliger Zeit ergreift mehr oder weniger stark die regelmässigen und pferde 
wechselnden Transporte (Milderung in Preussen 1820, 1847 etc.), ergreift oder 
belastet aber z. T. das allgemeine Transportwesen weniger wie das zentralisierte 
französische Königtum, dessen Formen sich der Entwicklung des Unternehmer 
tums eher günstig gezeigt haben. 
2 ) Durch Vertrag vom 29. November 1806 wurde dem Grofsherzog von 
Berg gestattet, ein Postamt in Bremen zu errichten. Das neu errichtete Grofsh. 
Bergische Postamt vereinigte seit dem 15 Februar 1807 die Posten aufser der 
stadtbremischen. Es figuriert unter dem Namen Hochfürstl Thurn- und 
Taxissches und Grofsherzogl. Bergisches Vereinigtes Oberpostamt in dem alten 
taxisschen Bureau. Das ehemalige Kgl. Grofsbritannische und Churf. Braun- 
schweig-Lüneburgische Postamt wurde seit 1804 als Hannoversches Postamt in 
dem alten Bureau geführt. Das stadtbremische Postamt blieb ebenfalls in 
gesondertem Bureau, verlor aber durch einen neuen, am 4. Juni vollzogenen, 
am 8. Juli 1808 bestätigten Vertrag vom 1. August 1808 ab auch die Selbst 
ständigkeit, indem der Senat sein Postwesen auf 24 Jahre dem Grofsherzog von 
Berg übertrug. Fahrpostdienst wurde nicht beansprucht, aufser wenn es der 
Grofsherzoglichen Postverwaltung gefalle, einen Diligencedienst von Hamburg nach 
Frankreich einzurichteu. 1809 war das Bergische Postamt in ein Kaiserlich 
Französisches Oberpostamt nmgewandelt, sonst blieb das gleiche Verhältnis; 
das Hannoversche Postamt empfing im Laufe des Jahres 1810 den Titel Kgl. 
Westphälisches Postamt. 1811 verschwanden die Trennungen durchaus, insofern 
nur mehr ein Kaiserl. Königl. Franz. Oberpostamt, Posthaus an der Comthur- 
strafse Nr. 2 und die Poste aux chevaux (Extrapost) — bis 1810 Ordonnanz 
— Posthaus Dechanatstrafse Nr. 10, aufgeführt werden. Bei der Wiederher 
stellung der alten Zustände 1814 ist die Ordonnanz formell mit der Stadtpost 
verbunden worden, während sie früher als besondere Organisation geführt 
wurde. (Sammlung d. Verordn, u. Procl, Jahrg. 1814, S. 140, no. 80.) 
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